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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Sensei69 am 14. Juli 2018, 15:54:15
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Moin,
kann man beorderter Reservist DVag überhaupt oder grundsätzlich auch als RDL-Tage anerkennen lassen?
Hatte da mal was gelesen.
Danke und Gruß
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In der Regel NICHT.
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Es gibt aber Veranstaltungen die beide Möglichkeiten bieten (z.B. DVag für Teilnehmer, RDL für Funktioner)
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es können DVag Tage für Beförderungen mit angerechnet werden, wenn die DVag im zusmannehang mit der Beorderung oder mit eienr Tätigkeit die dem Dienstgrad entspricht zusammenhängen
zB -
DVag als Schütze beim Schießen - keine Anerkennung
DVag Bergmarsch / Wallfahrt - keine Anerkennung
DVag als Leitender beim schießen - Anerkennung
DVag als Repräsentant des KVK - Anerkennung
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Hallo Sensei69,
ja, es ist möglich. Es gibt ein Formular, 2 DVag = 1 RDL. Musst aber beordert sein und für deine Stelle passen.
Ich kann mal schauen, ob ich das Formular noch finde. :-)
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Das Formular ist aus: A1340/49 Anlage 14.2.2
A 1340 / 49 (https://media.frag-den-staat.de/files/foi/63055/A_1340_49.pdf) findest Du auf der linken Seite
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Im Prinzip ist diese Anerkennerei auch vollkommen sinnbefreit! Wer üben möchte, wird Mittel und Wege finden zu üben und wer befördert werden will, benötigt im aktuellen Dienstgrad ohnehin 12 Tage RDL "am Stück", um überhaupt beurteilt werden zu dürfen, was für eine Beförderung zwingende Voraussetzung ist! Und wer sich die anderen 12 Wehrübungstage zur Erfüllung der Voraussetzungen mit DVags "zusammen gurken" muss, ist dabei wahrscheinlich sehr lange unterwegs.