Autor: justice005
« am: 01. Juni 2022, 09:17:00 »Die 2160/6 ist eindeutig. Dort steht, der Vorgesetzte HAT sicherzustellen, dass der SU nicht später als 6 Wochen beginnt.
Es geht hier also um eine Pflicht des Vorgesetzten. Wenn ein Vorgesetzter seine Pflichten verletzt, kann dies niemals nachteilig für den Untergebenen sein.
Wenn also der Chef vorschriftswidrig nicht sicherstellt, dass der Untergebene seinen SU rechtzeitig nimmt, dann muss er dies schnellstmöglich nachholen. Verfallen dürfte der Urlaubsanspruch aber nicht.
Es geht hier also um eine Pflicht des Vorgesetzten. Wenn ein Vorgesetzter seine Pflichten verletzt, kann dies niemals nachteilig für den Untergebenen sein.
Wenn also der Chef vorschriftswidrig nicht sicherstellt, dass der Untergebene seinen SU rechtzeitig nimmt, dann muss er dies schnellstmöglich nachholen. Verfallen dürfte der Urlaubsanspruch aber nicht.