Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 24. April 2024, 15:28:44
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: christoph1972
« am: 19. April 2018, 23:09:27 »

Danke Ralf! Dann werde ich mich mal vorbeugend darum kümmern.
Autor: Ralf
« am: 19. April 2018, 19:39:45 »

Nein, das heißt das nicht. Das heißt, das ist nicht vergleichbar und du musst genauso den EFH-A machen.
Autor: christoph1972
« am: 19. April 2018, 18:21:00 »

Das sind ja unterschiedliche Dinge. Zumal der EEH A auch eine Ablauflaufzeit hat. Die ATN ja nicht. Das zeigt schon den Unterschied.

Soll mir jetzt  sagen, mit ATN SanSdt entfällt der EEH A, da die ATN für das ganze Soldatenleben Gültigkeit behält!?

Finde ich ja jetzt nicht schlecht, da ich im normalen Leben regelmäßig zur Auffrischung der EH-Ausbildung verdonnert bin, auch wenn das natürlich mit den Inhalten des EEH A nicht oder nur bedingt vergleichbar ist.
Autor: Ralf
« am: 19. April 2018, 05:11:54 »

Das sind ja unterschiedliche Dinge. Zumal der EEH A auch eine Ablauflaufzeit hat. Die ATN ja nicht. Das zeigt schon den Unterschied.
Autor: christoph1972
« am: 19. April 2018, 01:02:57 »

Ich war W 12er in der Sanitätstruppe des Heeres im Sanitätsbataillon 1.

Zuerkannte ATN sind "Sanitätssoldat" (und nicht Sicherungssoldat) und "Sanitätssoldat ABCAbwehr".

Muss ich jetzt, wenn ich mich für eine Feldwebellaufbahn des allgemeinen Fachdienstes der Reserve bewerbe, nochmal den EEH A in Gänze absolvieren oder ist mit der ATN Sanitätssoldat der EEH A überflüssig?
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de