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Zusammenfassung

Autor: snake99
« am: 15. Januar 2009, 17:19:43 »

Ja, sofern du die notwendigen Zustimmungen der jeweiligen Abteilungen (KpChef, Spieß, S1, etc.) bekommst, kannst du deinen Dienst verlängern. Dann gibts ab dem ersten Tag im 10. Monat (!!!) auch mehr Geld.
Doch ich kann an dieser Stelle nur nochmal betonen, dass die finanzielle Seite nicht ausschlaggebend für einen längeren Grundwehrdienst sein sollte! Deine persönliche Einstellung zu dem Job als Soldat ist das A und O! Wenn die nicht stimmt, wirst du wenig Freude am "soldatsein" haben.
Autor: _charky_
« am: 15. Januar 2009, 17:04:11 »

wie siehts mit Wehrdienstverlängerung aus? ich hab gehört das sowas jeder machen kann und es mehr Vergütung gibt
Autor: snake99
« am: 15. Januar 2009, 15:24:18 »

Entschuldige, da hatte ich dich wohl falsch verstanden in Sachen Verdienst. Im weiteren kannst du gegen die Einberufung widersprechen, wenn du nachweislich in einem Arbeitsverhältnis stehst. Solltest du bereits über 23 Jahre alt sein, kannst du sowieso nicht mehr zum Grundwehrdienst herangezogen werden.

Als Grundwehrdienstleistender sieht die Bundeswehr es so:
- Du bekommt kostenlos eine Unterkunft sowie Verpflegung zur Verfügung gestellt
- Du hast Anspruch auf freie Heilfürsorge
- Du wirst für die Ausführung deines Dienstes eingekleidet.
Somit sind die Grundansprüche des Soldaten seitens des Dienstherrn abgedeckt.

Hast du bereits einen eigenen Hausstand (also eine eigene Wohnung), so solltest du dich mit der Unterhaltssicherungsbehörde in Verbindung setzen, damit deine Wohnung anerkannt und finanziert wird während deines Grundwehrdienstes.
Doch Vorsicht. Zu meiner GWDL'er Zeit (1999) gab es die Einschränkung, dass ein eigener Hausstand erst ab dem 23. Lebensjahr anerkannt wird. Sofern du jünger bist, kann die Anerkennung und Kostenübernahme abgelehnt werden, da die Bundeswehr dir eine Unterkunft zur Verfügung stellt und du von gesetzlicher Seite keinen Anspruch auf einen eigenen Hausstand hast. Dies galt bzw. gilt für unverheiratete GWDL'er.
Was die Kostenübernahme für Heimfahrten angeht, so gibts auch dort Vorschriften. Die Bw übernimmt für die Familienheimfahrten nur die Kosten die entstehen, wenn man mit der Bahn fährt. Sofern du mit dem Auto reist, ist dies deine persönliche Sache und wird seitens der Bw nicht übernommen. Auch die Anzahl der Heimfahrten ist im Monat begrenzt, wenn es um die Kostenübernahme geht. 
 
Autor: _charky_
« am: 15. Januar 2009, 14:34:43 »

wie bitte?
ich muss doch zum Grundwehrdienst
ich werde doch aus meiner arbeit gerissen und muss jetzt schauen wie ich mein Leben 9 Monate finanziere 
Autor: snake99
« am: 15. Januar 2009, 14:09:56 »

Nimms mir nicht all zu übel, doch das ist dein persönliches Einzelschicksal.
Du hast schwerwiegend gegen ein allgemein bekanntes Gesetz verstoßen und hast dich erwischen lassen. Somit bist du ganz alleine Schuld und niemand anders!
Im Weiteren halte ich es für den falschen Weg zur Bw gehen zu wollen, nur damit mehr Geld auf dein Konto kommt.
Es gibt genug Möglichkeiten als junger Mann aus Hartz4 rauszukommen, doch die Maßnahmen die dazu notwendig sind musst du ganz alleine treffen. 
Autor: _charky_
« am: 15. Januar 2009, 13:39:38 »

Na super und von was soll ich leben?
300€ is nicht besonders viel für die ganzen laufenden Kosten die ich hab!
Autor: snake99
« am: 15. Januar 2009, 12:49:42 »

Versuchen kannst du es, doch die Erfahrung zeigt, dass wenn man einmal mit Drogen in Verbindung gebracht wurde, ist es aus mit einer "Karriere" bei einer öffentlichen Behörde wie Bundeswehr, Polizei, Zoll oder Bundespolizei ...
Manchmal ist es so, das ein "Fehltritt" einen das ganzen Leben lang verfolgt ...
Autor: _charky_
« am: 15. Januar 2009, 11:44:30 »

Ja das hab ich mir schon gedacht
und wie siehts mit ner Mannschaftsdienstgrad Laufband aus??
Ich mein mir is schon klar das ich an meiner Situation selbst schuld bin aber ich finds scheiße das ein kleiner Fehler einem das ganze Leben so versauen kann :(
Autor: snake99
« am: 15. Januar 2009, 08:26:36 »

@ _charky_
Ich will dich nicht entmutigen, doch wenn du aktenkundig mit Drogen in Kontakt warst kennt die Bundeswehr keinen Spaß!
Ich persönlich halte deine Chancen auf eine SAZ Laufbahn sehr gering. Im Rahmen der Feststellung zum SAZ werden diverse Fragen gestellt, ob du mal mit Drogen in Kontakt warst. Da du der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage unterliegst, sind die Antworten klar.
Da du dich für die Uffz Fachdienst Laufbahn bewerben willst, und die in der Regel eine Ausbildung zum MKF (Militärkraftfahrer) beinhaltet, wirst du schon schlechte Karten haben, da gegen dich ein Fahrverbot verhängt wurde und du daher keinen BW Führerschein machen darfst. Da der Führerschein Bestandteil der Ausbildung ist, jedoch nicht durchgeführt werden kann, hast du deine Aussichten auf Einstellung selber Richtung 0% minimiert.
Autor: _charky_
« am: 15. Januar 2009, 00:46:00 »

Weil ich in einem kleinen 3mann Betrieb arbeite und die sich jemand neuen suchen müssen wenn ich weg bin. Ich weiß schon sie müssten mich wieder nehmen aber dann würden sie mich halt nach einem Monat kündigen
ich wollte mich als Fachunteroffizier bewerben
Autor: FCNChris
« am: 14. Januar 2009, 15:13:21 »

1. Wieso ist dein Job verloren, nur weil du zum Grundwehrdienst musst??
2. Wo wolltest du dich denn bewerben??
3. Theoretisch hast du schon eine Chance auf ne Laufbahn. Natürlich wäre es besser, wenn man einen höheren Schulabschluss hat.
Autor: _charky_
« am: 14. Januar 2009, 15:05:23 »

Ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir helfen
Ich muss zum 1.4. Zum Grundwehrdienst  und damit ist mein Job verloren daher wollte ich mich da bewerben nur wurde mir leider der Führerschein eingezogen wegen einer Drogenfahrt
Naja ich war nie abhängig und hab’s ein mal ausprobiert und hab das Auto auch eine woche stehen lassen
Hat aber leider nicht gereicht wie dem auch sei
Ich hab nur ein Hauptschulabschluss und ne abgeschlossene Berufsausbildung als Koch !
Hab ich da irgendwelche Chancen auf eine Laufbahn?
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