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Zusammenfassung

Autor: Bubbes
« am: 20. Mai 2018, 12:15:46 »


Vorgeschlagen wurde mir die TaktKomUffz SK.
Es liest sich spannend und auch der Berater meint, es ist abwechslungsreich und ich kann mich darin auch vorstellen.
Die einzige Voraussetzung ist, das ich einen Führerschein besitze.
Da die mögliche Einstellung 10/18 sein könnte, bleibt hier noch Zeit, den zu machen.

Sowas kann man mit Schule und Verkäufer machen????

Formale Voraussetzung. Es gibt ja nicht umsonst den CAT-Test an den KarrC, um die fachspezifische Eignung festzustellen. Es gibt auch durchaus unterschiedliche Arten von "Sonderschulen". Es ist nicht jeder Sonderschüler immer gleich "lernbehindert" oder "intelligenzgemindert".

Aber 5 x fahren ohne Führerschein, bescheinigt zumindest nicht unbedingt Einsicht in das Unrecht der Tat. Von der erforderlichen charakterlichen Reife für bestimmte Berufe ganz zu schweigen ....

Die Schulform ist erstmal egal, aber Verkäufer??? Das wunderte mich.
Autor: erwischt
« am: 18. Mai 2018, 08:20:18 »

5 mal erwischt worden, wenn ich sehe wie selten man Kontrolliert wird, dann kann man davon ausgehen das der TE täglich ohne Führerschein unterwegs ist.

Zum Thema:
Ich meine auch das die Bewerbung zu früh ist, strafe absitzen und nach 1 bis 2 Jahren ohne Zwischenfälle, sind die Chancen auf bedeutend höher genommen zu werden.
Autor: KlausP
« am: 18. Mai 2018, 07:46:39 »

Fünf mal beim Fahren ohne Führerschein erwischt worden! Entscheidend für die Einstellung ist aber nicht die Bewährungszeit (hier: 6 Jahre) sondern die Strafe selbst. Die hatten noch gar nicht genannt, oder ich habe es überlesen.
Autor: christoph1972
« am: 17. Mai 2018, 23:58:32 »


Vorgeschlagen wurde mir die TaktKomUffz SK.
Es liest sich spannend und auch der Berater meint, es ist abwechslungsreich und ich kann mich darin auch vorstellen.
Die einzige Voraussetzung ist, das ich einen Führerschein besitze.
Da die mögliche Einstellung 10/18 sein könnte, bleibt hier noch Zeit, den zu machen.

Sowas kann man mit Schule und Verkäufer machen????

Formale Voraussetzung. Es gibt ja nicht umsonst den CAT-Test an den KarrC, um die fachspezifische Eignung festzustellen. Es gibt auch durchaus unterschiedliche Arten von "Sonderschulen". Es ist nicht jeder Sonderschüler immer gleich "lernbehindert" oder "intelligenzgemindert".

Aber 5 x fahren ohne Führerschein, bescheinigt zumindest nicht unbedingt Einsicht in das Unrecht der Tat. Von der erforderlichen charakterlichen Reife für bestimmte Berufe ganz zu schweigen ....
Autor: Bubbes
« am: 17. Mai 2018, 22:09:29 »


Vorgeschlagen wurde mir die TaktKomUffz SK.
Es liest sich spannend und auch der Berater meint, es ist abwechslungsreich und ich kann mich darin auch vorstellen.
Die einzige Voraussetzung ist, das ich einen Führerschein besitze.
Da die mögliche Einstellung 10/18 sein könnte, bleibt hier noch Zeit, den zu machen.

Sowas kann man mit Schule und Verkäufer machen????
Autor: TomTom2017
« am: 17. Mai 2018, 20:32:10 »

5 Mal für das gleiche Vergehen bestraft zu werden ist schon sehr clever.
Ich tippe mal, dass geschah in Tatmehrheit und es wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet. Wenn es 5 Einzelurteile wären, dann fände ich die Urteilsbegründung in der Hinsicht sehr spannend, wie das Gericht da noch eine günstige Sozialprognose begründet hat (die Voraussetzung für eine Bewährung wäre). Denn fünf Jahre Bewährung (keine sechs, siehe § 56a Abs. 1 S. 2 StGB) ist nun mal alles andere als typisch... .

@TE:
Was wurde denn für eine Freiheitsstrafe festgelegt?
Aber bei der Anzahl an Vorsatztaten sehe ich schwarz. Du kannst es natürlich mit einer Bewerbung probieren - außer Zeit kostet es ja nichts - aber erwarte nicht viel bis gar nichts. Ansonsten wurde ja hier schon alles gesagt.
Autor: reddox
« am: 17. Mai 2018, 18:46:30 »

Ich würde an deiner Stelle eine richtige Berufsausbildung abschließen und gucken, dass das Fahren ohne Erlaubnis nicht zum Fetisch wird.
Anschließend dann für die Fw Laufbahn bewerben.
Autor: ulli76
« am: 17. Mai 2018, 14:56:21 »

Das wird so nix.

Sieh zu dass du den Führerschein zurück bekommst und dass du ein paar Jahre keinen Scheiss mehr baust. Und DANN kannst du mal über eine Bewerbung nachdenken.
Autor: Rollo83
« am: 17. Mai 2018, 14:52:55 »

5 Mal für das gleiche Vergehen bestraft zu werden ist schon sehr clever.
Autor: BulleMölders
« am: 17. Mai 2018, 14:51:15 »

Und sechs Jahre Bewährung sind ja wohl auch kein Pappenstiel.
Autor: BSG1966
« am: 17. Mai 2018, 13:37:38 »

Selbst WENN Sie alle Voraussetzungen erstmal soweit erfüllen kann es immernoch passieren dass Sie wegen charakterlicher Nichteignung (mehrfach vorbestraft) im Rahmen des Bewerbungsverfahrens aussortiert werden, dies sollte Ihnen bewusst sein.

Daher planen Sie bitte auch "zweigleisig", sprich Plan b) und ggf eben schauen dass Sie sich weiterqualifizieren (zB Realschulabschluss nachholen, weitere Berufsausbildung etc. etc.)
Autor: Claut
« am: 17. Mai 2018, 13:11:29 »

Das wurde mir so nicht gesagt. Das konnte ich dem Bogen entnehmen.
Allerdings verfüge ich nicht mehr über jedes schreiben oder das Aktenzeichen.
Autor: KlausP
« am: 17. Mai 2018, 12:59:24 »

Bei Bewerbern für di Mannschaftslaufbahn wird ja z.B. auch "nur" ein Führungszeugnis für Behörden verlangt. Für alle höheren Laufbahnen fordert die Bw eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister an. Dass Sie Ihre Vortrafe(n) mit Aktenzeichen im Bewerbungsbogen wahrheitsgemäß angeben müssen, hat der Karriereberater Ihnen hoffentlich gesagt.
Autor: dunstig
« am: 17. Mai 2018, 12:53:43 »

Zwischen FWDL und SaZ (insbesondere Uffz-/Feldwebel-Laufbahn) besteht aber ein Riesenunterschied, was die Einstellungskriterien angeht. Und da nicht nur die Bildungsvoraussetzungen fraglich erscheinen, sondern bei einer solch langen Bewährung wohl keine Einstellung erfolgen wird, sollten Sie einen guten Plan B und C parat haben.
Autor: Claut
« am: 17. Mai 2018, 12:51:46 »

Die normale Verkäuferausbildung, sagte man mir, zählt hier nur bedingt. Hab das ganze auch nicht sonderlich verstanden.
Da mir der Bildungsvorlauf fehlt, sagte Er mir, das ich eben keine FW Ausbildung machen kann, aber für bestimmte Bereiche als Unteroffizier möglich ist. Das muss man aber in München abklären, ob das genehmigt wird.

Die vorstrafen machen mich auch stutzig.
Ich war 2012 zwar bereits als fwdler schon einmal drinnen, seit dem sind aber 5x Fahren ohne Fahrerlaubnis dazu gekommen. Seit 2013 auf Bewährung die bis 2019 geht.
War auch als fwdler schon vorbestraft, das scheint aber kein Problem gewesen zu sein, da es keine "gravierende" Straftaten seitens der BW gewesen sein müssen
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