Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 10:57:01
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: Lisa88
« am: 10. August 2018, 16:09:21 »

Danke für die Quellenangabe. Die werde ich mir mal zu Gemüte führen ;)
Autor: LwPersFw
« am: 10. August 2018, 09:26:40 »

Lesen Sie die A-2212/1 und die wichtigsten Fragen werden beantwortet.
Autor: OMLT
« am: 10. August 2018, 06:48:20 »

Abgesehen von meinem Unverständnis (aber das ist wohl der Geist der Zeit...) wie ein SaZ UND ein BS sowas nicht wissen können:


Ist eure aktuelle Wohnung anerkannt?
Was steht auf eurer Verfügung?
Der Wohnungszuschuss (TÜG - Trennungsübernachtungsgeld) ist individuell am Standort zu erfragen, da er in München, logischerweise, anders ausfällt als in Wanne-Eickel.


Autor: Lisa88
« am: 09. August 2018, 16:33:23 »

Hallo Forumsgemeinde,

mein Lebensgefährte und ich (er BS, ich SaZ) werden ab nächstem Jahr an einen weiter entfernten Standort dauerkommandiert. Wir wohnen aktuell zur Miete und möchten die Wohnung halten, da wir ja nicht versetzt werden. Am neuen Standort kann uns keine Unterkunft gestellt werden.

Meine Fragen dazu:
- Erhalten wir jeweils TG und wenn ja, in welcher Höhe?
- Erhalten wir einen Wohnungszuschuss, da uns keine Unterkunft gestellt werden kann und wenn ja, in welcher Höhe?
- Ändert sich bei einer Heirat etwas an den Zulagen?

Schon mal danke für alle Auskünfte.
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de