Autor: andib77
« am: 15. Juli 2018, 21:12:28 »Selbstverständlich :-)
Die Medizinaloberrätin hat mich untersucht und dann auf ihren Untersuchungsbogen geschrieben: "Ausnahmegenehmigung möglich".
Der Einplaner meinte dann, dass meine Bewerbung bis zur Entscheidung schwebend ist.
Zwei Wochen nach der Eignungsfeststellung kam dann per Post die Eröffnung der Einplanung.
Nach kurzer telefonischer Rücksprache wurde mir mitgeteilt dass alle Ausnahmegenehmigungen (Rechtsberater, Tauglichkeitsgrad, Ü40) vorliegen.
Lief also alles automatisch.
Gruß Andi
Die Medizinaloberrätin hat mich untersucht und dann auf ihren Untersuchungsbogen geschrieben: "Ausnahmegenehmigung möglich".
Der Einplaner meinte dann, dass meine Bewerbung bis zur Entscheidung schwebend ist.
Zwei Wochen nach der Eignungsfeststellung kam dann per Post die Eröffnung der Einplanung.
Nach kurzer telefonischer Rücksprache wurde mir mitgeteilt dass alle Ausnahmegenehmigungen (Rechtsberater, Tauglichkeitsgrad, Ü40) vorliegen.
Lief also alles automatisch.
Gruß Andi