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Zusammenfassung

Autor: miT
« am: 22. August 2018, 23:00:01 »

und irgendwie glaubt man auch, dass ein Smut halt auch mit Blut, Fleisch und Innereien und so zu tun hat und er damit eine größere Affinität zu kaputten Menschen hat.

Made my day 😂 Das merke ich mir und bestätigt nur, dass eine Ausbildung zum Metzger eine automatische Zulassung zur Facharztprüfung der Chirurgie Bereiche führen sollte 😂😂
Autor: LwPersFw
« am: 22. August 2018, 18:41:28 »

Kampfretter sind vom Ausbildungsstand nah an der Ebene eines Notfallsanitäters angesiedelt.
Die Kampfretter gehören nicht zum KSK sondern sind eigenständig. Das KSK hat voll ausgebildete Operator die dementsprechend zusätzlich ausgebildet werden um ihre Aufgabe als Medics wahrnehmen zu können.

Kampfretter werden also nicht fürs KSK eingesetzt da die ihre eigenen Medics haben (?) oder sind Kampfretter bei der Marine angesiedelt?


....

Der KpfRettFw Lw ist eine eigenständige Fachtätigkeit beim HSG 64.

Geforderte Vorverwendung ist eine infanteristische Verwendung wie
+ FwLwSichTr
+ JgFw
+ GebJgFw
+ MarinesicherungsBtsm

Er absolviert die SanAusb CFR B SpezlKr


und zum KSK... Ebene CFR bis hin zum Notfallsanitäter

Man muss klar trennen zwischen "richtigen" Sanitätspersonal und Nicht-Sanitätspersonal.

Und alle EH und CFR gehören zum Nicht-Sanitätspersonal.

Sie erhalten somit eine abgestufte Sanitätsausbildung... in Ergänzung zu Ihrer Hauptaufgabe.

Dies schließt im Einzelfall den Notfallsanitäter ein ... ist aber rechtlich vom Sanitätspersonal mit der Befähigung NotSan strikt zu trennen !

Das Was und Wie können Aktive in der A1-874/0-4004 nachlesen.


Autor: ulli76
« am: 22. August 2018, 18:03:53 »

Kampfretter werden nicht im KSK eingesetzt, weil sie Kampfretter sind und keine Kommandosoldaten.
EEH-B hat nichts mit KSK zu tun.

EEH-B ist ein erweiterter Ersthelfer in der NORMALEN Truppe.

Bei der Marine ist das noch einmal anders. EEH-B ist ein Heeresding und die Ausbildung sehr heereslastig. Ich meine aber, dass man das alte Marinesystem (hab den Begriff für das Äquivalent eines EEH-B bei der Marine vergessen) verlassen und auch da EEH-B einführen wollte.

Der Smut ist der Sani an Bord (wenn es keinen SanMeister o.ä. gibt). Zum einen wird er im Notfall nicht anderweitig im Schiff gebraucht- also er muss keine andere Position besetzen und irgendwie glaubt man auch, dass ein Smut halt auch mit Blut, Fleisch und Innereien und so zu tun hat und er damit eine größere Affinität zu kaputten Menschen hat.
Autor: slider
« am: 22. August 2018, 13:09:38 »

Ja, ist tatsächlich so.
Eine erweiterte Sanitätsausbildung ist z.B. bereits in die Ausbildung zum "Smut" integriert oder zumindest vorgesehen. Kann aber sein, dass diese inzwischen ausgegliedert und durch die Ausbildungen EH A/B erfolgt.
Autor: miT
« am: 22. August 2018, 12:52:16 »

Kein Sarkasmus ? Köche  :o?
Autor: KillBurn93
« am: 22. August 2018, 12:47:35 »

Kampfretter gehören zur Luftwaffe und haben einen Hintergrund in der kämpfenden Truppe. Sie werden zusätzlich für ihre Aufgaben als Kampfretter ausgebildet.
Das gleiche gilt für KSK Medics sind sind vollwertige Operator mit einer erweiterten Spezialausbildung in Notfallmedizin.
Auf den Schiffen der Marine sind z.B die meisten Köche EHB also ob man den Lehrgang bekommt hängt ganz damit zusammen ob man ihn braucht.
Autor: miT
« am: 22. August 2018, 12:46:08 »

Ich glaube der TE ist sich nicht bewusst, welche San-Verwendung eigentlich war ist und daher kann ich mich der Frage von F_K nur anschließen, was wollen Sie machen/werden? Nur so ergeben weitere Infos für Sie Sinn.
Autor: F_K
« am: 22. August 2018, 12:43:24 »

@ Babylibabe:

Kannst Du mal kurz darstellen, was DU genau willst?

Ersthelfer Bravo wird man, wenn der VORGESETZTE einen auf den Lehrgang schickt - dies geschieht in der Regel nur bei geplantem Auslandseinsatz und wenn Bedarf für EEH B gegeben ist.

Die Kommandosoldaten mit der Spezialisierung "San" werden erst NACH allen Kommandolehrgängen spezialisiert - also erstmal "KSK Soldat" werden ...

(Kampfretter ist eine Verwendung der Luftwaffe für die CSAR Fähigkeit).
Autor: Ferrumia
« am: 22. August 2018, 12:41:16 »

Kampfretter sind vom Ausbildungsstand nah an der Ebene eines Notfallsanitäters angesiedelt.
Die Kampfretter gehören nicht zum KSK sondern sind eigenständig. Das KSK hat voll ausgebildete Operator die dementsprechend zusätzlich ausgebildet werden um ihre Aufgabe als Medics wahrnehmen zu können.

Kampfretter werden also nicht fürs KSK eingesetzt da die ihre eigenen Medics haben (?) oder sind Kampfretter bei der Marine angesiedelt?
Autor: Ferrumia
« am: 22. August 2018, 12:39:22 »



Danke für die Antworten!!


.. wenn ein Sanitäter (oder muss das kein Sanitäter sein?) als Kampfretter rekrutiert wird, wie sieht dann die folgende Ausbildung aus? Gibt es bestimmte Voraussetzungen? Geht man direkt zum KSK oder macht er gewisse Lehrgänge im Vorfeld unabhängig von der Bewerbung als Kampfretter?

Und ein Kampfretter hat mit dem KSK nichts zu tun.
Kampfretter gehören zur Luftwaffe und stellen PR-Fähigkeiten dar. (Sehr vereinfacht dargestellt)

edit: Zitat getrennt

Also Kampfretter und EHB sind zwei unterschiedliche Dinge, okay. Meine Fragen beziehen.sich auf die Sanitäter des KSK - also Ersthelfer Bravo (?). Weiter oben hatte es jemand Kampfretter genannt, daher meiner Verwirrung.

Wie wird man Ersthelfer Bravo? Man wird aus der Truppe rekrutiert? Und wie verläuft die Ausbildung vor Verwendung beom KSK?
Autor: Eisensoldat
« am: 21. August 2018, 08:46:30 »

@LwPersFw

Danke für die Klarstellung, den (völker)rechtlichen Aspekt hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm.
Autor: LwPersFw
« am: 21. August 2018, 08:23:46 »

Man muss klar trennen zwischen "richtigen" Sanitätspersonal und Nicht-Sanitätspersonal.

Und alle EH und CFR gehören zum Nicht-Sanitätspersonal.

Sie erhalten somit eine abgestufte Sanitätsausbildung... in Ergänzung zu Ihrer Hauptaufgabe.

Dies schließt im Einzelfall den Notfallsanitäter ein ... ist aber rechtlich vom Sanitätspersonal mit der Befähigung NotSan strikt zu trennen !

Das Was und Wie können Aktive in der A1-874/0-4004 nachlesen.

Autor: Eisensoldat
« am: 21. August 2018, 07:51:53 »

Also bei weitem nicht vergleichbar mit dem was ein Notfallsanitäter nach 3 Jahren Ausbildung alles kann.
Autor: Eisensoldat
« am: 21. August 2018, 07:50:45 »

Und diese Schwerpunkte sind (beim EEH-B): taktisch richtiges Verhalten (Feuerüberlegenheit herstellen, 9Liner), Blutverlust stoppen (Tourniquet, Tamponieren etc), Lungenentlastungspunktion nach Monaldi, Legen von Zugängen um den Volumenmangelschock zu bekämpfen, Morphingabe (wieviel, wann, wann nicht), Sicherung der Atemwege mit Gödel/Wendel- Tubus, Übergabe des Verwundeten an CasEvac/Medevac- Personal,und natürlich alles was auch schon im EEH-A dran ist wie z.B. Unterkühlung, Hitzeschaden, Schock, stabile Seitenlage,
Ich hatte auch schon das Glück, zusätzlich zu diesen Inhalten noch Wunden zu nähen (im Felde m.M.n völliger Quatsch), Notfall- Zahnbehandlung, das war aber ein Goodie und ist nicht Bestandteil der EEH-B ATN
Autor: F_K
« am: 20. August 2018, 21:25:48 »

Negativ.

Ein Operator ist ein Operator und kein Medizinmann (auch wenn man dran ein Medizinmann verfügbar ist ....).

Ansonsten: Man wird in Anwendung der mitgeführten SAN Ausrüstung trainiert, auf spezielle Traumata hin ( nicht mehr, nicht weniger).
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