Es geht da eher um Konsumschulden und Verpflichtungen aus "jugendlichem Leichtsinn".
Man möchte die Angriffsfläche für Bestechungen klein halten, darauf zielt die Sache.
Schulden aus beruflichen Gründen oder durch Eigentumserwerb sind in üblicher Höhe völlig unkritisch.
Nein, leider nicht richtig. "Geordnete, finanzielle Verhältnisse" bedeutet, dass man seine finanzielle Verpflichtungen nachkommen kann und keine Überschuldung vorliegt. Nach Rechtsprechung des BVerwG lebt man in geordneten, finanziellen Verhältnissen,
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wenn die Ausgaben die regelmäßigen Einnahmen jedenfalls nicht auf Dauer übersteigen. Soweit Schulden vorhanden sind, denen keine realisierbaren Vermögenswerte gegenüberstehen, ist von geordneten finanziellen Verhältnissen (nur) dann auszugehen, wenn der Schuldendienst nach Maßgabe mit den Gläubigern getroffener Vereinbarungen bedient wird und die Verbindlichkeiten zudem nach Art und Höhe in Ansehung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden können.".
(BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - Aktenzeichen 6 C 15.04)
Der Sinn dahinter liegt in der Korruptionsverhinderung. Jemand, der finanzielle Probleme, ist empfänglicher für eine Vorteilsannahme bzw. für Korruption.