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Zusammenfassung

Autor: Alex891
« am: 08. Oktober 2018, 21:14:43 »

Guten Abend,

vielen Dank für die Formulare.
Ich hatte auch eine Mail an die zuständige Stelle geschickt, jedoch noch keine Antwort erhalten.
Werde die Unterlagen ausfüllen und die Bewerbung morgen online abschicken :- )
Autor: LwPersFw
« am: 07. Oktober 2018, 16:42:12 »

Über Google gefunden... aber ich kann keine Gewähr zur Aktualität geben.

Und ... um die Anhänge hier lesen zu können, müssen Sie sich richtig registrieren.

Autor: Alex891
« am: 07. Oktober 2018, 15:46:22 »

Hallo zusammen,

nun wollte ich dieses WE meine Bewerbung online abschicken und habe ein Problem:

Laut Stellenausschreibung werden zu den normalen Bewerbungsunterlagen auch folgende Formulare benötigt:

-   Bewerbungsbogen
-   Zusatzfragebogen
-   Erklärung zum Auswahlverfahren

Der Download-Link: https://www.bundeswehrkarriere.de/service/downloads ist scheinbar veraltet.
Auf der Karriereseite der Bundeswehr finde ich diese Formulare ebenfalls nicht mehr.
Könnt ihr mir sagen, wo ich die Formulare finden kann?
Googlen hat leider auch keinen Erfolg gebracht.

Vielen Dank und viele Grüße
Alex
Autor: Alex891
« am: 03. Oktober 2018, 20:47:29 »

Guten Abend,

vielen Dank für eure Erläuterungen/Antworten.
Dann kann ich mich bewerben :- )
Autor: M05W12S69
« am: 03. Oktober 2018, 17:21:33 »

auf gut deutsch:

Keine schlechte SCHUFA, keine Abgabe der eidesstattlichen Erklärung (Vermögensauskunft, früher Offenbarungseid), keine Zwangsvollstreckungsmassnahmen, etc.
Autor: TomTom2017
« am: 03. Oktober 2018, 07:01:43 »

Es geht da eher um Konsumschulden und Verpflichtungen aus "jugendlichem Leichtsinn".
Man möchte die Angriffsfläche für Bestechungen klein halten, darauf zielt die Sache.

Schulden aus beruflichen Gründen oder durch Eigentumserwerb sind in üblicher Höhe völlig unkritisch.

Nein, leider nicht richtig. "Geordnete, finanzielle Verhältnisse" bedeutet, dass man seine finanzielle Verpflichtungen nachkommen kann und keine Überschuldung vorliegt. Nach Rechtsprechung des BVerwG lebt man in geordneten, finanziellen Verhältnissen,

"wenn die Ausgaben die regelmäßigen Einnahmen jedenfalls nicht auf Dauer übersteigen. Soweit Schulden vorhanden sind, denen keine realisierbaren Vermögenswerte gegenüberstehen, ist von geordneten finanziellen Verhältnissen (nur) dann auszugehen, wenn der Schuldendienst nach Maßgabe mit den Gläubigern getroffener Vereinbarungen bedient wird und die Verbindlichkeiten zudem nach Art und Höhe in Ansehung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden können.".

(BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - Aktenzeichen 6 C 15.04)

Der Sinn dahinter liegt in der Korruptionsverhinderung. Jemand, der finanzielle Probleme, ist empfänglicher für eine Vorteilsannahme bzw. für Korruption.
Autor: woodstock
« am: 03. Oktober 2018, 00:30:39 »

Es geht da eher um Konsumschulden und Verpflichtungen aus "jugendlichem Leichtsinn".
Man möchte die Angriffsfläche für Bestechungen klein halten, darauf zielt die Sache.

Schulden aus beruflichen Gründen oder durch Eigentumserwerb sind in üblicher Höhe völlig unkritisch.
Autor: LwPersFw
« am: 01. Oktober 2018, 23:02:13 »

Das ist vollkommen unkritisch.

Wie jeder andere Kredit (Auto, Haus, etc.) den man normal zurückzahlen kann.
Autor: Alex891
« am: 01. Oktober 2018, 22:31:30 »

Guten Tag zusammen,

ich überlege mich für eine Stelle zum Beamten im höheren nichttechnischen Dienst beim Bundesamt für Ausrüstung und Informationstechnik zu bewerben.
Vorab habe ich eine Frage:
Ich habe gelesen, dass man für eine Verbeamtung „geordnete, finanzielle Verhältnisse“ haben muss.
Was bedeutet dies konkret? Darf man somit keine Schulden haben?
Ich habe für mein Masterstudium einen KfW-Studienkredit aufgenommen und noch ca. 15.000 Euro offen.

Mit freundlichen Grüßen

Alex
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