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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: andib77 am 16. Juni 2018, 13:02:01
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Hallo zusammen,
mir wurde vor zwei Tagen die Eignung zum ITFw zugesprochen und ich habe eine Einplanung für den 1.10. zur GA in Altenstadt.
Allerdings benötige ich noch eine ärztliche Ausnahmegenehmigung, da ich vor 9 Jahren eine meiner Nieren gespendet habe und daher auch nur noch eine habe.
Hat jemand Erfahrung wie wahrscheinlich solche Ausnahmegenehmigungen erteilt werden?
Vielen Dank!
Andi
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Kommt anscheinend drauf an bei welchem Arzt du warst.
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KC München
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Willst du dort anrufen?
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Nee. Da wurde mir gesagt das dauert ca. 3 Wochen.
Aber der Mensch ist neugierig und vielleicht hatte ja schon jemand einen ähnlichen Fall.
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Achso. Sonst hätte ich dir die Durchwahl gegeben. Normal sagt der Arzt auch mündlich was er reinschreibt. War bei mir der Fall vor einigen Jahren.
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Sie hat reingeschrieben "Ausnahmeregelung möglich" und gesagt das sie dass nicht entscheiden kann.
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Und hier weiß das auch keiner mit absoluter Sicherheit. Ausnahmegenehmigung bedeutet immer eine Einzelfallentscheidung und die trifft (vermutlich) der beratende Arzt des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr. Deshalb hat die Ärztin Ihnen ja auch gesagt, dass sie das nicht entscheiden kann.
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Wurde erteilt.
Besten Dank für die Antworten!
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Kannst du noch etwas dazu sagen, wie das vom Ablauf war? Also welche Anträge du an wen stellen musstest etc.? Gerne auch in einem gesonderten Beitrag.
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Selbstverständlich :-)
Die Medizinaloberrätin hat mich untersucht und dann auf ihren Untersuchungsbogen geschrieben: "Ausnahmegenehmigung möglich".
Der Einplaner meinte dann, dass meine Bewerbung bis zur Entscheidung schwebend ist.
Zwei Wochen nach der Eignungsfeststellung kam dann per Post die Eröffnung der Einplanung.
Nach kurzer telefonischer Rücksprache wurde mir mitgeteilt dass alle Ausnahmegenehmigungen (Rechtsberater, Tauglichkeitsgrad, Ü40) vorliegen.
Lief also alles automatisch.
Gruß Andi