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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Matze 78 am 31. Oktober 2018, 23:11:35

Titel: Ärztliche Untersuchung bei Wiedereinstellung
Beitrag von: Matze 78 am 31. Oktober 2018, 23:11:35
Grüße.
Hab mich dieses Jahr Mitte Juli im KC Erfurt mustern lassen mit dem Ergebnis D2. Vor 3 Wochen habe ich mich als Wiedereinsteller beworben, nun erfolgt ja dann irgendwann die Eignungsfeststellung. Werde ich da erneut komplett ärztlich gemustert?
MfG Matze
Titel: Antw:Ärztliche Untersuchung bei Wiedereinstellung
Beitrag von: Ralf am 01. November 2018, 05:44:53
In einem anderen Beitrag schreibst du:
Zitat
Tauglichkeitsgrad ist D2 (wurde im September erst untersucht).
Also ist doch die Eignungsfeststellung gerade erst gemacht worden. Wieso sollst du nun nochmal hin, wenn doch der Bewerbungsvorgang läuft?
Titel: Antw:Ärztliche Untersuchung bei Wiedereinstellung
Beitrag von: Matze 78 am 01. November 2018, 15:10:05
September habe ich mich verschrieben, meinte Juli. Im September hatte ich meine RDL.
Ich hab mich im Juli mustern lassen, weil ich 5 Jahre zuvor T5, also nicht wehrdienstfähig gemustert wurde. Die erneute Musterung war nötig, da ich beordert werden wollte und somit ja wehrdienstfähig sein muss. Die Bewerbung als Wiedereinsteller erfolgte erst vor 3 Wochen.
Titel: Antw:Ärztliche Untersuchung bei Wiedereinstellung
Beitrag von: ulli76 am 01. November 2018, 15:24:34
Warum genau machst du dir solche Sorgen um die Musterung? Der Musterungsarzt wird das untersuchen was er für erforderlich hält.