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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: erdmann am 13. Februar 2019, 12:07:10

Titel: Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: erdmann am 13. Februar 2019, 12:07:10
Hallo zusammen,

habe ein paar Fragen, die in der Runde vielleicht auf Antworten stoßen können. Da gestern im KarrC ziemlich viel los war, hatte ich beim Einplaner leider nicht die Zeit auf alle meine Fragen einzugehen.

Ein paar Fakten zu meiner Person:
Einige Fragen sind bei mir noch offen.

Thema Grundausbildung
Sonstiges
Über die Beantwortung der Ein oder Anderen Frage wäre ich Euch verbunden! Gruß in die Runde, schön bald wieder bei der Truppe zu sein.


Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: PzPiKp360 am 13. Februar 2019, 12:49:16
Thema Grundausbildung
  • Durchlaufe ich die AGA in gleichem Umfang wie damals als Rekrut? Sprich alle ATN, alle Stationen?
  • Trete ich im Dienstgrad StUffz an und bin trotzdem "normaler Rekrut" (Stube mit Rekruten, etc.)?
  • Keine Heimfahrt in Uniform wie damals? (Stichwort Grußabnahme)
  • Erneute Teilnahme am Gelöbnis?

- Die Inhalte könnten die gleichen sein, ja. Aber die ATNs hast Du ja wohl schon, die werden nicht erneut verliehen.
- Das wirst Du. Deine Ausbilder werden Dich normal mit ausbilden, Du wirst aber vermutlich feststellen, daß der Umgang mit Dir stellenweise etwas anders sein wird, aufgrund der Vordienstzeit, des Dienstgrads und der Lebenserfahrung. Insbesondere wird man von Dir mehr erwarten, in vielfacher Hinsicht: Verhalten, Know-how, usw. Aufgrund Deines Alters und Deines Dienstgrads wirst Du vermutlich eine Zwei-Mann-Stube zusammen mit einem anderen Uffz bekommen.
- Das sollte Dir erlaubt werden, denn das hast Du ja schon...
- Vermutlich, denn diesmal kommt kein "Ich gelobe..." wie beim GWDL, sondern als SaZ ein "Ich schwöre..."
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: BulleMölders am 13. Februar 2019, 13:04:27
Thema Gelöbnis: Als SaZ schwören Sie einen Eid, Geloben tun nur Wehrdienstleistende. Meines Wissens nach aber erst nach Ablauf der Eignungsübung. Zumindest war es bei mir dahmals (vor gefühlten 100 Jahren) so. Habe zwar an der Veranstalltung teil genommen aber im Zug der Rekruten, sondern beim Stammpersonal der Inspektion. Wurde dann erst nach ende der Eignungsübung an Bord vereidigt.
Könnte Heute durchaus anders sein.

Thema Länge Eignungsübung: Dieses Konstruckt gibt es auch schon lange lange bei der Bundeswehr. Auch zu meiner Zeit war die Eignungsübung 4 Monate und davon drei Monate GA.
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Deepflight am 13. Februar 2019, 13:40:21
@Erdmann

Ich kann mich meinen Vorrednern da nur anschließen. Wirklich wissen wirst du es zwar erst, wenn du da bist, aber augenscheinlich wird es so kommen wie beschrieben.

1. AGA:
Da wirst du vermutlich wie jeder andere Rekrut genau den gleichen Dienstplan habe und die Ausbildungsschritte mit den anderen Rekruten erleben.
Ich habe es zwar schon erlebt das Wiedereinsteller bei der Wiederholungs-AGA als Hilfausbilder herangezogen wurden, dass waren dann aber in der Regel Leute die während ihrer ersten Dienstzeit bereits Uffz o.P. oder Uffz m.P. waren.
Sofern die ATNs von damals mittlerweile nicht irgendwie umgeschlüsselt wurden, wird sich da nichts verändern. Zumindest hast du aber danach neue, gültige EEH-A, BFT und ABC-Nachweise.

2. Antritt:
Ja du trittst als StUffz deine Eignungsübung an; sprich mit erfolgter Einkleidung sind die StUffz-Klappen drauf. Bist du in der Reserve aktiv? Dann ist es nämlich schon interessanter im Bezug auf die Frage, ob du schon als StUffz im DA anreisen darfst oder nicht. Da habe ich schon viele unterschiedliche Aussagen und Auffassungen zu gehört. Da solltest du dann vorher mal nachfragen, wie du es machen sollst, bevor du dich da in die Nesseln setzt.
Wenn du dich gut anstellst kann es tatsächlich sein, dass die Ausbilder mit dir anders umgehen werden als mit den "normalen" Rekruten. Auf jeden Fall stimme ich dem was @PzPiKp360 schrieb voll und ganz zu, da du Vorerfahrung hast wird man von dir mehr erwarten. Wie die Unterbringung ist hängt ja auch immer ein bisschen von den Räumlichkeiten vor Ort ab, lass dich überraschen. 2er-Stube wäre bei Verfügbarkeit am Standort aber auch mein Tipp.

3. Reisen:
Für mich eine klare Sache, dass du in Uniform reisen darfst, weil du ja bereits über das Tragen der Uniform belehrt wurdest und schon mal Grußabnahme hattest. Könnte mir aber vorstellen das man dich höflich drauf hinweist, damit noch ein wenig zu warten, wenn du dich in der ersten Woche dauernd mit nicht ordnungsgemäßem Anzug blicken lässt, keinen sauberen Gruß hinbekommst und die Dienstgrade nicht auf die Reihe bringst.
Aber das wirst du hinkriegen ;)

4. Gelöbnis:
Eben, gelobt wird als Rekrut, als SaZ geschworen. ABER: Erst zum Ende deiner Eignungsübung mit Übernahme zum SaZ.



Edit: Danke für die Lorbeeren aber ich hatte zum Thema "Vorerfahrun" nichts geschrieben. Das war PzPiKp360 und deshalb habe ich das mal angepasst! Und da Einrücken von Text mit Tab oder Leerzeichen in HTML nicht gut funktionieren, habe ich auch den Text in der Strucktur angepasst, damit man ihn besser lesen kann!
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: KlausP am 13. Februar 2019, 13:40:29
Zitat
... Könnte Heute durchaus anders sein. ...

Nein, das ist immer noch so. Eignungsübende werden erst mit Ablauf der EÜb in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen und danach erst vereidigt. Das hängt damit zusammen, dass der Eid nur von Saz/BS verlangt wird und Eigungsübende sind beides nicht.
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Ralf am 13. Februar 2019, 13:42:52
Auch wenn deine GA schon 12 Jahre her ist, ist die Einstellung nach Heide falsch. Da schreibe ich mir die Finger fusselig: wenn die Einplaner den gültigen Erlasse lesen würden, würdest du in die Stammeinheit eingestellt werden müssen. Kann also sein, dass man dich in Heide wieder ablöst. Verhindern könntest du das, wenn du mit dem Einplaner sprichst und ihm sagst, dass er den Zentralerlass A-1322/1, Anlage 6.6.2 der Luftwaffe lesen soll, denn dort steht:
Zitat
Nr. 343 Soldatinnen und Soldaten, die bereits über eine in der Bundeswehr erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung, Allgemeine Soldatische Ausbildung Teil I und II oder Allgemeine Streitkräftegemeinsame Soldatische Ausbildung Modul I und II verfügen (z.B. bei Laufbahn-/TSK-Wechsel, WE, Einstellung ziviler Angehöriger der Streitkräfte oder Reservisten außerhalb des Wehrdienstes), sind direkt in ihrem Stammverband einzustellen. Diese sind für die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen für weitere Lehrgänge zuständig. WE bzw. Laufbahnwechsler, die bereits eine Laufbahnprüfung für die vorgesehene Laufbahn absolviert haben, nehmen nicht mehr an der regelmäßigen Laufbahnausbildung teil und sind ebenfalls direkt in ihren Stammtruppenteil
12 einzustellen bzw. zuzulassen.

Ob dein Dienstpostenprämienberechtigt ist, zeigt dir deine Einplanungsübersicht, dort müsste ein JA stehen. Auszuzahlen ist diese jeweils mit der Dienstzeitfestsetzung, also nach 6 Monaten auf dann 3 Jahre (das steht in der VErkl.) und dann mit der Schlussfestsetzung nach bestandener Ausbildung und zwar jeweils für die festgesetzten Jahre.

Ja, es ist üblich. Die EÜ ist immer 4 Monate. Der UGL geht 10 Wochen und dann gehst du in die Stammeinheit. Oder aber -und das wäre ja richtig- direkt in die Stammeinheit.
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Erdmann am 13. Februar 2019, 14:34:05
Vorab bedanke ich mich bei allen für die Antworten! Sie bestätigen meine Vorahnungen. Sollte ich die GA tatsächlich wiederholen, werde ich mich natürlich als Rekrut einpflegen und nicht das Klischee des "Neckermann-StUffz" erfüllen. Ich sehe es ähnlich, dass ich als ehemaliger Aktiver und lange Berufstätiger natürlich mehr Background mitbringe. In puncto "Vorangehen", oder aber auch bei den Bascis wie Ordnungsgemäßger Anzug, Grüßen, etc.
Allerdings macht mich Ralfs Antwort natürlich hellhörig:

Auch wenn deine GA schon 12 Jahre her ist, ist die Einstellung nach Heide falsch. Da schreibe ich mir die Finger fusselig: wenn die Einplaner den gültigen Erlasse lesen würden, würdest du in die Stammeinheit eingestellt werden müssen. Kann also sein, dass man dich in Heide wieder ablöst. Verhindern könntest du das, wenn du mit dem Einplaner sprichst und ihm sagst, dass er den Zentralerlass A-1322/1, Anlage 6.6.2 der Luftwaffe lesen soll, denn dort steht:
Zitat
Nr. 343 Soldatinnen und Soldaten, die bereits über eine in der Bundeswehr erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung, Allgemeine Soldatische Ausbildung Teil I und II oder Allgemeine Streitkräftegemeinsame Soldatische Ausbildung Modul I und II verfügen (z.B. bei Laufbahn-/TSK-Wechsel, WE, Einstellung ziviler Angehöriger der Streitkräfte oder Reservisten außerhalb des Wehrdienstes), sind direkt in ihrem Stammverband einzustellen. Diese sind für die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen für weitere Lehrgänge zuständig. WE bzw. Laufbahnwechsler, die bereits eine Laufbahnprüfung für die vorgesehene Laufbahn absolviert haben, nehmen nicht mehr an der regelmäßigen Laufbahnausbildung teil und sind ebenfalls direkt in ihren Stammtruppenteil
12 einzustellen bzw. zuzulassen.

Sollte ich in diesem Fall Kontakt zu meinem Karriereberater aufnehmen oder nochmal beim Einplaner von gestern vorstellig werden? Seine Begründung für das Wiederholen das GA war, dass ich damals noch nicht nach nSAK ausgebildet wurde. Da Heide eine ganze Strecke von mir entfernt ist (im Gegensatz zu meiner heimatnahen Stammeinheit) und meine Partnerin schwanger ist, würde ich es natürlich begrüßen, die GA nicht zu wiederholen.


Zitat
Ob dein Dienstpostenprämienberechtigt ist, zeigt dir deine Einplanungsübersicht, dort müsste ein JA stehen. Auszuzahlen ist diese jeweils mit der Dienstzeitfestsetzung, also nach 6 Monaten auf dann 3 Jahre (das steht in der VErkl.) und dann mit der Schlussfestsetzung nach bestandener Ausbildung und zwar jeweils für die festgesetzten Jahre.

Danke für die Auskunft. Auf der Druckansicht für den Dienstposten steht unter "Prämienberechtigt:Verpflichtungsprämie (§43b BBesG). Wird also der Fall sein denke ich.
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: BulleMölders am 13. Februar 2019, 14:39:19
Sollte ich in diesem Fall Kontakt zu meinem Karriereberater aufnehmen oder nochmal beim Einplaner von gestern vorstellig werden?

Wie Ralf schon schrieb, ist der Einplaner der richtige Ansprechpartner. Der Karriereberater hat seit der weiterleitung deiner Bewerbungsunterlagen nichts mehr mit dem ganzen zu tun.
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Ralf am 13. Februar 2019, 14:41:00
Ja, du solltest mit dem Einplaner reden. Deswegen auch der Hinweis auf den Zentralerlass. Dieser sieht keine Ausnahme für nicht nSAK geschulte Wiedereinsteller vor.
Es ist dann der Auftrag der Einheit, dich nach nSAK etc. auszubilden oder ausbilden zu lassen.
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Deepflight am 13. Februar 2019, 14:43:53
@Ralf

Das ist mal echt eine interessante Sache, weißt du wie die Vorschriftenlage in 2017 hierfür aussah?
Ich bin ja 2017 selbst wiedereingestellt worden und ich durfte nochmal lustig neu in die Grundausbildung.
Im Endeffekt also effektiv 2,5 Monate Zeit verloren, in der man ja auch bereits Lehrgänge hätte absolvieren können.
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Erdmann am 13. Februar 2019, 15:44:19
Ja, du solltest mit dem Einplaner reden. Deswegen auch der Hinweis auf den Zentralerlass. Dieser sieht keine Ausnahme für nicht nSAK geschulte Wiedereinsteller vor.
Es ist dann der Auftrag der Einheit, dich nach nSAK etc. auszubilden oder ausbilden zu lassen.

Danke! Habe mich zunächst via E-Mail ans KarriereCenter gewandt, bei dem ich die letzten beide Tage war und der Einplaner tätig ist, und habe den Sachverhalt unter Angabe des Zentralerlasses geschildert. Über den weiteren Verlauf werde ich noch berichten, da es vielleicht den Ein oder Anderen hier interessiert was letzten Endes dabei rumkommt.
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Ralf am 13. Februar 2019, 16:04:40
Das ist erst ab 2018 umgestellt worden.
Ob das verlorene Zeit war, muss man halt immer individuell bewerten. Wenn die GA 12 Jahre her war, würde ich es eher als gewinn verbuchen.
Macht man eine EÜ, sollte sowieso kein anderer Lehrgang vorher eingeplant sein. Weil man ja -wie schon beschrieben- sich seinen DP anschauen soll und der DV bewerten soll, ob man für den höheren DstGrd geeignet ist.
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: MedicusTechnikus am 13. Februar 2019, 16:16:15
Moin Zusammen,
eine ähnliche Frage stellt sich mir auch


@ Ralf

da wir noch nicht wieder Soldaten ja nicht auf das Intranet BW zugreifen können um Zentralerlasse usw. zu lesen, stellt sich für mich die Frage ob das im Zsan auch so ist? Ich gehe auch als Wiederseinsteller mit höheren Dienstgrad rein. Mein Einplaner weiß leider so ziemlich nichts, auch nicht ob ich im Anschluss an die GA mein TP auf meinem möglicherweise zukünftigen Dienstposten machen werde. Verhält es sich dort wie bei der Lw?

Grüße Medicus
 
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Ralf am 13. Februar 2019, 19:36:00
Nicht dass ich wüsste. Es muss aber auch nicht in dem von mir genannten Zentralerlass auch für die Sanität drin stehen. Ich habe es für die Lw halt extra da rein geschrieben. Ggf. gibt es für die Sanität eine eigene Ausbildungsvorschrift.
Aber wie gesagt, ich habe bisher auch in meinen Gesprächen mit meinen Pendants der Sanis nichts davon gehört, dass hier auf eine GA für Wiedereinsteller verzichtet werden würde.
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: erdmann. am 14. Februar 2019, 09:40:23
Habe inzwischen mit dem KarrCenter telefoniert. Der Einplaner ist derzeit vermutlich im Gespräch - meine Mail mit der Anfrage zum Thema GA mitsamt des Erlasses hat er aber weitergeleitet bekommen.

Am Telefon sagte mir ein freundlicher HG, dass in meinem Fall ja keine "richtige" AGA vorliegt, sondern ich an der Unteroffizierschule der Luftwaffe eher so eine Art "Lehrgang" mache, der zwar AGA-Inhalte (z.B. nSAK) beinhaltet, darüber hinaus aber weitere wesentliche Dinge für den Uffz o.P. vermittelt, bspw. Menschenführung oder Handzettel.

Ich warte nun noch, ob sich der Einplaner bei mir meldet, ansonsten würde ich mich nochmal bei ihm versichern, ob ich nun nach Heide soll oder nicht.
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: LwPersFw am 14. Februar 2019, 11:52:00
Zum Wiedereinsteller und GA

Für die Sanis habe ich auch noch nichts gefunden... Was nicht bedeutet, dass es dazu keine Regelung gibt...

Das Heer hat es in einer eigenen Bereichsanweisung geregelt > D1-1330/0-1323

"Einsteuerung der Feldwebel- und Unteroffizieranwärter sowie Feldwebel- und Unteroffizieranwärterinnen (FA/UA) – Heeresuniformträger (HUT) – in den FA/UA-Lehrgang"

Pkt 2.3 "Einsteuerung von Wiedereinsteller/-innen (ehemalige Soldatinnen und Soldaten) als FA/UA"

D.h. zumindest für Heer und Lw kann der Einplaner anhand der genannten Vorschriften eine Aussage treffen.
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Erdmann am 17. Februar 2019, 09:06:05
Habe Neuigkeiten - allerdings keine Offiziellen. Wie ich inzwischen gelernt habe, handelt es sich bei mir nicht um eine GA. Leider wurde dies etwas missverständlich erleutert bei der Einplanung, sowie schriftlich. Dort ist die Rede von Grundausbildung. Aber die UGL unterscheidet sich von der GA ja scheinbar insofern, dass dort bereits Kernthemen für Vorgesetzte, etc. vermittelt werden. In diesem Fall freue mich sehr auf den Einstieg in Heide.

Weitere Recherche zum Thema Dauer der UGL im Internet brache mir folgendes Resultat:

Wiedereinsteller >5 Jahre Abwesenheit: 10 Wochen UGL (Unteroffiziergrundlehrgang)
Wiedereinsteller <5 Jahre Abwesenheit: 4 Wochen UGL Kompakt

Ob das auch de facto so gehandhabt wird kann ich nicht sagen, diese Info entnehme ich Erfahrungsberichten. Da ich 12 Jahre raus bin werden es demnach 10 Wochen UGL. Kann es kaum erwarten wieder einzuseigen!
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: KlausP am 17. Februar 2019, 11:55:30
Die Lehrgänge findet man auch auf der Seite der USLw unter "Auftrag" und dann "Downloads".
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Ralf am 17. Februar 2019, 12:18:56
Hast du jetzt den Einplaner darauf hingewiesen, dass du in die Stammeinheit eingestellt werden müsstest?

Zitat
Wiedereinsteller >5 Jahre Abwesenheit: 10 Wochen UGL (Unteroffiziergrundlehrgang)
Wiedereinsteller <5 Jahre Abwesenheit: 4 Wochen UGL Kompakt
Das gibt es schon seit geraumer Zeit nicht mehr, deswegen mein Hinweis auf die Stammeinheit. Irgendwie habe ich das Gefühl, Selbstgespräche zu führen  ::)
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Erdmann am 17. Februar 2019, 13:03:39
Hast du jetzt den Einplaner darauf hingewiesen, dass du in die Stammeinheit eingestellt werden müsstest?

Zitat
Wiedereinsteller >5 Jahre Abwesenheit: 10 Wochen UGL (Unteroffiziergrundlehrgang)
Wiedereinsteller <5 Jahre Abwesenheit: 4 Wochen UGL Kompakt
Das gibt es schon seit geraumer Zeit nicht mehr, deswegen mein Hinweis auf die Stammeinheit. Irgendwie habe ich das Gefühl, Selbstgespräche zu führen  ::)

Keine Sorge, tust Du nicht  ;)
Werde es morgen wieder telefonisch bei ihm versuchen, die Durchwahl habe ich inzwischen. Auf meine E-Mail kam bislang keine Antwort, letzte Woche war aber auch ziemlich viel Betrieb im KarrC.
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Erdmann am 19. Februar 2019, 14:26:55
Heute Telefonat mit Einplaner:

1.) Zentralerlass wurde vom Einplaner gelesen und für Logisch erklärt, dennoch der Hinweis auf meine 12 Jahre alte AGA und die darausfolgende Logik den dreimonatigen UGL zu machen und nSAK, ABC, Ersthelfer, etc. mitzunehmen.

2.) Der Fall geht allerdings noch weiter an einen HptFw, der sich die Sache auch nochmal ansieht. Da meine Einstellung zum 01.07. erfolgt, ist noch genügend Vorlaufzeit um da postalisch Korrektur zu Leisten.

3.) Ohne UGL hätte ich wohl zu viel Zeit in der Stammeinheit, gleichbedeutend mit zwei Personen auf einen DP. (Info am Rande: Der DP soll erst im Dezember 2021 von mir besetzt werden, bis dahin entsprechend Lehrgänge und Stammeinheit im Wechsel)

Mir scheint, dass dort in Düsseldorf noch ein wenig Unklareinhet darüber herrscht, wie mit ehemaligen HUT der Streikräftebasis vorzugehen ist, die als WE zur Luftwaffe gehen.
Unterm Strich hätte ich gar kein Problem damit, einen UGL zu machen. Im Gegenteil: Die AGA war rückwirkend eine der schönsten Zeiten. Allerdings möchte ich auch nicht zwingend in Heide aufschlagen (500km) um dann postwendend abgelöst zu werden.

Sollte seitens der Einplanung da keine Info mehr kommen - der Einplaner hat wie gesagt den Fall nochmal weitergegeben, da kann sich also noch was tun - wäre es dann sinnvoll nach Erhalt der Unterlagen zur EÜ direkt mit der Stammeinheit in Kontak zu treten?
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Ralf am 19. Februar 2019, 15:10:32
Nein, dann würde ich das als gegeben hinnehmen, du hast dann wirklich alles unternommen, was dir auch zuzumuten ist.
Wenn du aber eine Umplanung direkt in die Stammeinheit erhältst, solltest du auf jeden Fall rechtzeitig vorher mit dieser in Verbindung treten und ankündigen, dass du kommst. Das hat nicht jede Einheit auf dem Schirm.
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Erdmann am 19. Februar 2019, 15:12:18
Nein, dann würde ich das als gegeben hinnehmen, du hast dann wirklich alles unternommen, was dir auch zuzumuten ist.
Wenn du aber eine Umplanung direkt in die Stammeinheit erhältst, solltest du auf jeden Fall rechtzeitig vorher mit dieser in Verbindung treten und ankündigen, dass du kommst. Das hat nicht jede Einheit auf dem Schirm.

Setze ich so um. Danke für die Unterstützung!
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: RefüPerser d.R. am 19. Februar 2019, 15:49:11
Nein, dann würde ich das als gegeben hinnehmen, du hast dann wirklich alles unternommen, was dir auch zuzumuten ist.
Wenn du aber eine Umplanung direkt in die Stammeinheit erhältst, solltest du auf jeden Fall rechtzeitig vorher mit dieser in Verbindung treten und ankündigen, dass du kommst. Das hat nicht jede Einheit auf dem Schirm.

Sollte sie aber, da sie ja auch die PersUnterlagen vorab bekommt.
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: KlausP am 19. Februar 2019, 16:05:34
Das stimmt natürlich, aber manchmal geht sowas im täglichen Geschäft auch unter, ganz besonders dann, wenn die Unterlagen schon Monate vor Diensteintriff ankommen. Darf nicht passieren, kann aber passieren.
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Deepflight am 21. Februar 2019, 14:39:17
Naja, um das Verfahren "Wiedereinsteller und Seiteneinsteiger" mal aus der Truppensicht zu beleuchten:

Bei uns tauchen die Kameraden (seit 10/2017 insges. 4 Fälle) in aller Regel mit einer Vorwarnzeit von maximal 2 Tagen auf.
Da ist nix mit Personalunterlagen vorab zugesendet bekommen oder Information durch BAPersBw,
dass da jemand kommt. Egal ob der zu uns zum Verbleib auf DP versetzt ist oder wir nur als
"Betreuungseinheit" bis zum Abschluss seiner Lehrgänge dienen.

Als Fazit kann man aus hiesiger Sicht sagen das die Einheit keine Ahnung hat, dass man kommt, recht hoch ist;
es sei denn eben man ruft vorher an.

Auch immer sehr gerne gesehen ist ein Vorstellungsschreiben an den Vorgesetzten; dessen Namen kann man bei der Gelegenheit
gleich mit erfragen :)
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Ralf am 21. Februar 2019, 17:58:12
Als Tipp für die Einheiten: mal in SAP schauen im e-recruiting ("Einstellungsvorbereitung S1-Sicht") sind nicht nur die Daten der Ungedienten mit Einstellung in die Grundausbildungseinheiten, sondern auch die der Wiedereinsteller in die Stammverbände. Hier finden sich u.a. auch Angaben zur Adresse, die für Begrüßungsschreiben durch den Chef genutzt werden können.
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Deepflight am 24. Februar 2019, 07:20:58
Oha, dass scheint den S1ern dann tatsächlich nicht allgemein bekannt zu sein, so doof wie die oft gucken wenn wieder ein neuee Wiedereinsteller / Seiteneinsteiger vor der Tür steht. Geb ich mal weiter.
Danke Klaus
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: KlausP am 24. Februar 2019, 07:33:47
Gerne geschehen. Aber wofür?  :)
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Ralf am 24. Februar 2019, 07:49:46
Oha, dass scheint den S1ern dann tatsächlich nicht allgemein bekannt zu sein, so doof wie die oft gucken wenn wieder ein neuee Wiedereinsteller / Seiteneinsteiger vor der Tür steht.
Sollte es Lw betreffen, dann sollte das bekannt sein, denn vor rd. 3 Monaten habe ich darüber alle Einheiten informieren lassen. SKB hat diese Information auch 1:1 für ihren Bereich übernommen.
Gerne geschehen. Aber wofür?  :)
  ;D
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Erdmann am 10. Mai 2019, 09:20:13
Um hier noch mal aktuell einzuhaken:
Gestern kam die Einberufung zur EÜ per Post. Dienstantritt bei 7./USLw in Heide - also UGL. Anruf im KarrC vergebens, alternativ dann direkt in Heide angerufen und mich zum S1 verbinden lassen. Von ihm ganz klar die Antwort, dass Wiedereinsteller - ganz gleich ob ehemals H, Lw oder M - die bereits eine (A)GA erfolgreich absolviert haben, den UGL nicht machen!

Deckungsgleich also mit den Aussagen von Ralf und weiteren hier. Er hat sich den Namen und Standort meines Einplaners geben lassen und wird da nun selber tätig. Ggf. erhalte ich dann nochmal eine neue Einberufung - dann sofort für den Stammverband. Im "Zweifelsfall" geht's dann für eine Woche nach Heide. Die Wiedereinsteller die dort fälschlicherweise aufschlagen machen wohl zumindest Einkleidung, Impfung, etc. mit bevor sie dann abgelöst werden.

Bin gespannt aber auch nach wie vor etwas irritiert darüber, dass man im KarrC scheinbar nichts davon weiß. Laut Heide ist das seit 3 Jahren so und ich bin sicher nicht der erste Soldat der als Wiedereinsteller zur Luftwaffe wechselt.
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Ralf am 10. Mai 2019, 09:46:37
Ja, es sind sogar recht viel, so rd. 30% kommen als WE. Schön, dass du dich dahinter geklemmt hast.
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Erdmann am 29. Mai 2019, 15:43:37
So, das Thema kann nun abgeschlossen werden. Heute ein Schreiben der Dienststellenleitung vom KarrC erhalten - es geht zum 01.07. direkt in die Stammeinheit und nicht nach Heide.
Schön, dass es so funktioniert hat. Ein guter Beleg dafür, dass Eigeninitiative fruchtet  :)

Danke nochmal an Ralf der mich überhaupt erst auf die Thematik aufmerksam gemacht hat!
Titel: Antw:Eignungsübung (Wiedereinsteller) mit Grundausbildung
Beitrag von: Ralf am 29. Mai 2019, 17:46:23
Prima und gern geschehen!