Autor: LwPersFw
« am: 26. Oktober 2017, 14:49:21 »Wie so oft herrscht Verwirrung über Begrifflichkeiten...
1.
ALLE Stellen- und Erschwerniszulagen werden grundsätzlich von Amts wegen bewilligt.
Sie werden nicht beantragt.
2.
Eines Antrages des Soldaten bedarf es deshalb nicht.
3.
Eine Mitwirkung des Soldaten kann möglich sein...
Trotzdem wird dadurch kein "Antragsdelikt" erzeugt !!!
Ausschließlich die bewilligende Stelle hat sicherzustellen, dass die Zulage gezahlt wird!
4.
Die Bewilligung erfordert u.a. eine "sachlich richtig" Zeichnung.
Diese obliegt nur bestimmten Personen und nie dem Soldaten, der die Zulage erhalten soll.
5.
Je nach Zulage erfolgt die Zahlbarmachung durch die Einheit, oder das BVA, je nach Zuständigkeit.
Also ... bezogen auf den DzuZ...
Die Rückseite des Formulars befüllt die Einheit... es kann aber auch der Soldat selbst...
Die Vorderseite befüllt ausschließlich das befugte Personal.
Es liegt in der Verantwortung der Einheit, dass jeder Soldat, der die Voraussetzungen für die Zulage erfüllt, diese auch erhält !
Die Verantwortung hierfür obliegt ausschließlich dem zuständigen Disziplinarvorgesetzten...nicht dem einzelnen Soldaten!
1.
ALLE Stellen- und Erschwerniszulagen werden grundsätzlich von Amts wegen bewilligt.
Sie werden nicht beantragt.
2.
Eines Antrages des Soldaten bedarf es deshalb nicht.
3.
Eine Mitwirkung des Soldaten kann möglich sein...
Trotzdem wird dadurch kein "Antragsdelikt" erzeugt !!!
Ausschließlich die bewilligende Stelle hat sicherzustellen, dass die Zulage gezahlt wird!
4.
Die Bewilligung erfordert u.a. eine "sachlich richtig" Zeichnung.
Diese obliegt nur bestimmten Personen und nie dem Soldaten, der die Zulage erhalten soll.
5.
Je nach Zulage erfolgt die Zahlbarmachung durch die Einheit, oder das BVA, je nach Zuständigkeit.
Also ... bezogen auf den DzuZ...
Die Rückseite des Formulars befüllt die Einheit... es kann aber auch der Soldat selbst...
Die Vorderseite befüllt ausschließlich das befugte Personal.
Es liegt in der Verantwortung der Einheit, dass jeder Soldat, der die Voraussetzungen für die Zulage erfüllt, diese auch erhält !
Die Verantwortung hierfür obliegt ausschließlich dem zuständigen Disziplinarvorgesetzten...nicht dem einzelnen Soldaten!