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Autor: crazy2512
« am: 23. Mai 2018, 14:48:43 »

ok, danke für die schnelle antwort
Autor: KlausP
« am: 23. Mai 2018, 12:55:01 »

Nein. Hier ist Versetzung mit Änderung des Standorts gemeint.
Autor: crazy2512
« am: 23. Mai 2018, 12:51:41 »

Personalmaßnahme bedeutet Versetzung ja?

Gibt es da auch eine Grauzone z.B. innerhalb des Btl eine Versetzung?
Autor: KlausP
« am: 23. Mai 2018, 12:36:29 »

Natürlich hatten Sie die Wohnung anerkennen lassen können. Sie wäre allerdings erst für die nächste Personalmaßnahme berücksichtigungsfähig geworden. Aus dem gleichen Grund werden Sie meiner Meinung nach auch nach Ihrer Eheschließung kein TG-Empfänger werden.
Autor: crazy2512
« am: 23. Mai 2018, 12:29:58 »

Guten Tag,

kurz zum aktuellen stand:
Ich bin während meiner Dienstzeit in meine eigene Wohnung gezogen, welche auch die Eheliche Wohnung sein wird,  und habe diese bisher nicht anerkennen lassen, da dies meines Wissens nach nicht ging?

Ich fahre Täglich 80Km einfache Strecke und bleibe unter 2h Fahrtzeit am Tag.

Ich werde in 3 Wochen heiraten, und nun stellt sich die Frage ob es eine Möglichkeit dadurch, gibt TG Empfänger zu werden.

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