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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Historiker am 18. Juli 2018, 18:48:44

Titel: Höherer Dienstgrad der Beorderung - welcher Dienstgrad zählt bei Anträgen?
Beitrag von: Historiker am 18. Juli 2018, 18:48:44
Hallo liebe Kameraden,

Ich habe heute meine Mitteilung einer Beorderung erhalten. Mein letzter (mir bekannter) Dienstgrad mit Beförderung war Leutnant zur See (war ROA). Nun habe ich meine Mitteilung auf eine Stelle mit dem Vermerk "Dienstgrad gem. Soll-Org: Hauptmann" erhalten. Die Beorderung gilt laut Mitteilung bis zum Erreichen meines 65 Lebensjahres.

Nun meine Frage:

Werde ich auf dieser Stelle nun den Dienstgrad Kapitänleutnant (Marineentsprechung) führen oder weiterhin meinen Dienstgrad Leutnant zur See?
Kommt da noch eine Bestätigung / Beförderung, weil ich ja quasi einen Dienstgrad überspringe?
Und wenn ich nun Anträge ausfülle (gerade der für den Reservistenausweis) welchen Dienstgrad gebe ich da an?

Da die Planungen für dieses Jahr ja bereits abgeschlossen sind habe ich meinen ersten "Einsatz" erst nächsten Jahres, wollte aber bis dahin alles andere abgeschlossen haben und daher frage ich nun.

Vielen Dank schon einmal für die Antworten und bis bald :D

Historiker
 
Titel: Antw:Höherer Dienstgrad der Beorderung - welcher Dienstgrad zählt bei Anträgen?
Beitrag von: KlausP am 18. Juli 2018, 18:53:31
Ihr Dienstgrad ist nach wie vor Leutnant. Dass die Stelle gem. SollOrg bis Hptm dotiert ist ändert daran nichts, es sei denn, Ihnen wäre auf Grund eines inzwischen erworbenen höheren Studienabschlusses ein höherer Dienstgrad vorläufig verliehen worden, das geht aus Ihrem Post aber nicht hervor.
Titel: Antw:Höherer Dienstgrad der Beorderung - welcher Dienstgrad zählt bei Anträgen?
Beitrag von: PzPiKp360 am 18. Juli 2018, 19:10:43
Durch die SollOrg besteht übrigens die Aussicht, gemäß SLV nach ausreichend Jahren und RDL-Tagen zunächst OLt zS und dann eben KptLt zu werden.
Titel: Antw:Höherer Dienstgrad der Beorderung - welcher Dienstgrad zählt bei Anträgen?
Beitrag von: Historiker am 18. Juli 2018, 19:14:06
Danke erst einmal für die Antwort. Ich habe einen auf die Stelle passenden höheren Studienabschluss (Master). Das es wenn dann nur vorläufig gewesen wäre hatte ich mir schon gedacht aber von "bis" zu Hptm steht da nichts.

Also gehe ich davon aus, dass ich auch auf den Antrag weiterhin Leutnant zur See schreiben darf, wenn ich nicht explizit eine "Verleihungsbestätigung" bekomme? Es wäre ja recht peinlich, wenn ich mir anmaßen würde einen höheren Dienstgrad führen zu wollen, nur weil da auf der Mitteilung Hauptmann steht. Auch macht es wenig Sinn, wenn ich die ganze Einkleidung mache, aber ich am ersten Tag dann doch den Kaleu tragen soll und alles wieder umschneidern lassen muss - darum meine Frage im Vorherein.

Vielen Dank nochmal!

Titel: Antw:Höherer Dienstgrad der Beorderung - welcher Dienstgrad zählt bei Anträgen?
Beitrag von: PzPiKp360 am 19. Juli 2018, 07:56:20
Falls es nicht aufgrund des Masters oder sonstiger Umstände eine vorläufige Beförderung gegeben hat - was schon deutlich dokumentiert worden wäre - ändert sich der DG nun erstmal nicht. SollOrg beschreibt das "DG-Potential" des DP, mit Beförderungen bis dahin kannst Du rechnen.
Titel: Antw:Höherer Dienstgrad der Beorderung - welcher Dienstgrad zählt bei Anträgen?
Beitrag von: PeterPetersen am 19. Juli 2018, 18:32:32
Wer einmal in der (Reserve)Offizierslaufbahn drinnen ist, kann nicht mehr "vorläufig" höher befördert werden. Hört sich dumm an, ist leider aber so.
Ausnahme Reserveoffizier -> Wiedereinsteller Offizier, da kann man wieder den Dienstgrad springen.

Hab einige Kameraden auf die es zutrifft. Leutnant oder Oberleutnant mit Masterabschluss und mehr und können aber nicht "weiterbefördert" werden ohne die nötige Standzeit. Bedeutet indirekt für Reservisten, dass sich weiterbilden dienstgradmäßig nur bedingt lohnt bzw. dass sich frühes engagement ggf. sogar rächt.