Autor: Seltsam
« am: 21. Februar 2018, 21:57:02 »Es gibt auf der EinvErkl einen eigenen Punkt für Selbstständige und wenn der Arbeitgeber in der Zeit der RDL keinen Anspruch auf Arbeitsleistung hat, ist dieser Punkt zu befüllen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen