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Zusammenfassung

Autor: Seltsam
« am: 21. Februar 2018, 21:57:02 »

Es gibt auf der EinvErkl einen eigenen Punkt für Selbstständige und wenn der Arbeitgeber in der Zeit der RDL keinen Anspruch auf Arbeitsleistung hat, ist dieser Punkt zu befüllen.
Autor: LG2001
« am: 21. Februar 2018, 10:09:09 »

Nein...es soll keine Teilzeit RDL werden. Ich bin bereits beordert in einem KVK und es finden dort eher 1 oder 2 Tages RDL statt, teilweise erst ab Nachmittags bzw. ab Freitags...Wochenende.

Meine Frage zielt eher darauf ab:

Wenn die RDL in die Arbeitszeit als Angestellter führt...wird ganz normal die Arbeitgeberbescheinigung, etc. ausgefüllt. [STANDARD]

Nur für den Fall, dass die RDL in die andere Zeit fällt...muss ich dann genauso vorgehen oder würde man dann die Bescheinigungen als Selbstständiger ausfüllen?
Autor: MarcB
« am: 21. Februar 2018, 09:35:54 »

Vorab: verstehe ich Sie richtig, das Sie quasi eine Teilzeit RDL leisten wollen bzw. wäre das ja schon RDL als Nebentätigkeit? Sind Sie beordert bzw. haben Sie schon einen TrT/ DstSt bei der Sie die RDL leisten wollen?
Ihre Idee halte ich für eher abwegig. Denn eine RDL nur Freitags bzw. Mo-Do nach 14:00 bringt doch absolut keinen Mehrwert für die Truppe/ Dienststelle, eher im Gegenteil.
Dazu kommt das Fragen wie Arbeitgeberbescheinigung, Krankenkasse, Rentenversicherung in dieser Konstellation eher komplex sein dürften, das können nur die zuständigen Stellen bewerten. 
Autor: LG2001
« am: 21. Februar 2018, 09:09:09 »

Moin zusammen,

ich bin Angestellter (z.B. Montag-Donnerstag / Alternativ: 06:00 - 14:00 Uhr ) und nebenberuflich selbstständig (z.B. Freitag / Alternativ: 14:00 - 17:00 Uhr). Jetzt würde ich gerne eine RDL machen, die nicht in meine Arbeitszeit als Angestellter fällt. In meinem Beispiel an einem Freitag bzw. nach 14:00 Uhr.

Wie sieht das dann mit der Arbeitgeberbescheinigung (...Antrag auf Leistungen für RDL, Meldung Krankenkasse, Rentenversicherung) aus, da ich in diesen Zeiten keinen Verdienstausfall habe? Ist das davon unabhängig?

Vielleicht hatte ja jemand von Euch schon diesen Fall oder kennt die Antwort!

Vielen Dank und schöne Grüße.
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