Autor: Nouqie91
« am: 28. Juni 2018, 13:45:24 »
Hallo Community,
ich bin bereits 2013 aus der Bundeswehr ausgeschieden, hatte damals aber kein Dienst- bzw. Arbeitszeugnis angefordert. Dies hatte ich nun versucht nachzuholen. Der zuständige Bearbeiter im Karrierecenter sagte mir jedoch, dass sich seit meinem Austritt bereits zwei mal die Zuständigkeit für die Aufbewahrung der Personalakten geändert hat (Hannover -> Wilhelmshaven -> Hannover) und innerhalb dieser Wechsel meine schriftliche Personalakte verloren gegangen ist. Der Bearbeiter sagte mir außerdem, dass sich in meiner elektronischen Personalakte lediglich zwei Dokumente befinden, wobei eines davon eine Bestätigung über meinen Austritt und das andere dass Bestehen der GA ist. Auf Nachfrage, wie nun weiter zu verfahren ist, konnte er mir keine Auskunft geben.
Ich werde nun noch einmal einen schriftlichen Antrag stellen. Ich habe aber keine großen Hoffnungen darauf, dass mir ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden kann, da ja keinerlei Aufzeichnungen über mich existieren.
Der Schuh drückt nun nicht sonderlich, trotzdem würde ich ganz gerne wissen, wie ich hier weiter verfahren kann und wie die Bundeswehr weiter verfahren wird? Kennt sich jemand damit aus?