Autor: alpha_de
« am: 04. November 2018, 21:52:19 »Anderen hier "unseriöse Aussagen" zu unterstellen, ist schon ziemlich daneben.Zitat... Im Bereich der UKV ergeben sich übrigens demnächst Änderungen ...
Das mag ja sein, aber es ist doch unseriös, damit jetzt herumzuspekulieren, so lange das nicht in Sack und Tüten ist. Jetzt gilt, das was @wolverine geschrieben hat - ohne anerkannte Wohnung und Nichtzusage der UKV kein TG und damit kein Anspruch auf keine dienstlich bereitgestellte Unterkunft.
Wer Trennungstagegeld ohne die Fälle der täglichen Heimfahrt (Paragr 3 TGV) erhält, hat Anspruch auf Trennungsübernachtungsgeld. Normalerweise in Form einer Unterkunft in der Kaserne oder Kostenerstatting bis zum der örtlich festgelegten Höchstbetrag.
Was ist an den Regelungen der TGV unsriös?