Autor: OSB
« am: 23. November 2017, 22:30:05 »Sozialstunden gibt es im Jugendstrafrecht entweder im Rahmen einer Verurteilung, oder aber als Auflage im Rahmen einer Einstellung des Verfahrens. Letzteres wäre deutlich vorteilhafter im vorliegenden Fall der angestrebten Verpflichtung als Soldat, da es rechtlich ganz anders zu würdigen ist als eine Verurteilung.