Autor: Andi
« am: 26. April 2019, 09:59:49 »Wie gesagt, das BGB sagt unzweideutig "Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort." Und das bedeutet, dass er sich - als Angehöriger einer der einzig betroffenen Berufsgruppe der Soldaten - schlicht in jedem Fall an seinem Standort mit Wohnung zu melden hat, wenn nicht die Ausnahmeregelungen des §27 BMG für Soldaten (nicht "Angehörige des öffentlichen Dienstes") greifen. Für Ledige ist dies immer die Erstwohnung.
Das gilt auch, wenn der Soldat keine dienstliche Unterkunft hat.
Da es keine gesetzliche Definition des "Standorts" gibt kann man vermutlich davon ausgehen, dass der Tagespendler, der seine 10 km zur Kaserne fährt sich nicht an der Adresse der Kaserne, sondern in seiner Wohnung (als Ort der Unterkunftsname) melden darf. Das war dann aber auch schon der vorhandene Spielraum.
Vergleiche mit irgendwelchen anderen Berufsgruppe machen keinen Sinn.
Der Bundeswehrverband hat alles versucht diese Norm aufzubrechen, aber die Kommunen wollen auf die Steuermittel verständlicher Weise nicht verzichten.
In der Praxis tun sie es aber vielerorts, weil die Rechtslage nicht umgesetzt/durchgesetzt wird und die Sachbearbeiter die spezifische Rechtslage für Soldaten nicht oder nur unzureichend kennen.
Gruß Andi
Das gilt auch, wenn der Soldat keine dienstliche Unterkunft hat.
Da es keine gesetzliche Definition des "Standorts" gibt kann man vermutlich davon ausgehen, dass der Tagespendler, der seine 10 km zur Kaserne fährt sich nicht an der Adresse der Kaserne, sondern in seiner Wohnung (als Ort der Unterkunftsname) melden darf. Das war dann aber auch schon der vorhandene Spielraum.
Vergleiche mit irgendwelchen anderen Berufsgruppe machen keinen Sinn.
Der Bundeswehrverband hat alles versucht diese Norm aufzubrechen, aber die Kommunen wollen auf die Steuermittel verständlicher Weise nicht verzichten.
In der Praxis tun sie es aber vielerorts, weil die Rechtslage nicht umgesetzt/durchgesetzt wird und die Sachbearbeiter die spezifische Rechtslage für Soldaten nicht oder nur unzureichend kennen.
Gruß Andi