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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 16. Juni 2021, 10:43:49 »

Vernünftig ist, Mittel, Kräfte und Aufträge in Balance zu halten - ggf. muss man halt melden "geht nicht".

Beispiel:
Ein Kamerad macht Dienst im Lagezentrum - von Anfang an als ATB geplant (13 Stunden Dienst täglich), 7 Tage am Stück, dann 7 Tage Abbau - wenn man dann den Urlaub "am Schluss" mit plant, ist man durchhaltefähig.
(Benötigt halt 2 Kameraden, die den DP besetzen).

Die Auflagen bezüglich max. Arbeitszeit sind halt da - diese sind zu beachten.

Ist so schwer nicht ... und ein Kdr soll sogar Personal haben, die so etwas planen können ...
Autor: Opa_Hagen
« am: 16. Juni 2021, 10:31:03 »

Was ist schon "vernünftig" in Zeiten Amtshilfe... hier waren fast 100 Kameraden eingesetzt, und das muss erstmal gestemmt werden. Dazu jetzt noch eine fast 3 wöchige Bataillonsübung. Letzten Endes ist es Sache des Kommandeurs, was er seinen Soldaten "zumutet". Ja, wir schaffen das;))
Autor: F_K
« am: 16. Juni 2021, 09:46:44 »

.. eine "vernünftige" Personalplanung ist dies nicht.

Wer ATB anordnet, muss sich über die Abgeltung / Freizeit Gedanken machen, genauso bei Mehrarbeit ...
Autor: Opa_Hagen
« am: 16. Juni 2021, 09:41:08 »

@F_K,

sicher hast Recht, und wenn ich net bis Ende November alles weghaben müsste, würd ich auch lieber die Freizeit nehmen, aber dann wäre ich fast gar nicht mehr hier, und das ist auch nicht im Sinne des Dienstherren resp. unseres Bataillons. Wäre ab heute ca. 50 Tage mit allem Drum und Dran;))


Gruss


Hagen
Autor: F_K
« am: 16. Juni 2021, 08:51:31 »

@ Opa_Hagen:

Wenn Du Deine "lustige" Stundenlohnrechnung "aufmachst" - da steht sich die finanzielle Abfindung nach ATB noch schlechter da.
Autor: Opa_Hagen
« am: 16. Juni 2021, 08:00:25 »

Danke Kameraden.

mmmh, bei A8 macht das ja dann grad mal Mindestlohn, 11.13€/h.
Aber zumindest geht ja §14 USG auch noch, paar Sonntage hab ich ja Amtshilfe geleistet.

Danke euch für die Info´s.

Gruss aus dem schönen Oberland

Hagen
Autor: LwPersFw
« am: 15. Juni 2021, 15:35:06 »

"Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG)

§ 17 Zuschlag für besondere zeitliche Belastungen

(1)
Reservistendienst Leistende erhalten einen Zuschlag für jede Dienstleistung, für die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern unter gleichen Voraussetzungen
und im gleichen Umfang nach den §§ 50 bis 50b des Bundesbesoldungsgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen eine Vergütung gewährt wird.

(2)
Der Zuschlag beträgt 70 Prozent der Leistungen, die dienstgradgleichen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern gewährt werden."


Steuerfreie Zahlung.

Den Unterschied zwischen Amtshilfe im "Grundbetrieb" und "Ausnahmetatbestand" beachten !  <== ergibt sich aus der konkreten Befehlslage !

Bescheid durch Einheit zu erstellen >> Zahlbarmachung durch USG.



Autor: F_K
« am: 15. Juni 2021, 09:07:19 »

Autor: F_K
« am: 15. Juni 2021, 09:03:51 »

@ Opa_Hagen:

Nunja, die (Vorschriften-) Lage ist, wie sie ist.

Die "Umsetzung" bei Euch kenne ich nicht, offensichtlich habt Ihr den Ausnahmetatbestand nicht genutzt?

Schönen Urlaub.
Autor: Opa_Hagen
« am: 15. Juni 2021, 09:01:37 »

Doch, ist meine Entscheidung. KpChef hat bereits zugestimmt respektive mir die Wahl gelassen, auszahlen oder abfeiern. Dazu kommt noch Urlaub aus 2020. Isso. Bei uns im Bataillon waren Leute 5 Monate in Amtshilfe und gehen jetzt 3 Wochen auf Übungsplatz, Stundenkonto platzt....
Autor: F_K
« am: 15. Juni 2021, 08:49:26 »

Dies ist ja nicht Deine Entscheidung - sondern der DV kümmert sich darum - wird er ja im Vorfeld auch befohlen haben.
Autor: Opa_Hagen
« am: 15. Juni 2021, 08:35:42 »

Servus,

aus der Amtshilfe "Helfende Hände" hab ich noch massig Stunden  und überlege, ob ich die auszahlen lasse. Jetzt natürlich die Frage, wie diese konkret vergütet werden, da wir ja keine Wehrsoldempfänger sind. Dann nehm ich lieber 4 Wochen frei;))

Gruss aus dem schönen Oberland

Hagen
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