Autor: Ralf
« am: 04. Dezember 2019, 16:38:57 »Ja, es gibt nur eine Verwendung, die den Beruf als militärisch verwertbar einstuft.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Teil A Fachliche Beschreibung
Veterinärmedizinisch-technische Assistenten führen selbständig Vorbehaltstätigkeiten im Labor gemäß gesetzlicher Regelung unter Aufsicht des zuständigen SanStOffzVet durch.
Das Einsatzgebiet ist das Labor, mit folgenden Teilbereichen:
· Sensorik
· Immunologie und Elektrophorese
· Histologie, Histometrie und Pathohistologie
· Probenahmen, Sektionen
· Polymerase-Chain-Reaction (PCR)
· Bakteriologie
· Mykologie
· Virologie
· VetMed-Dokumentation
Teil B Tätigkeit
B.1 Tätigkeiten- / -Aufgaben im Einzelnen
· spezielle Laborarbeiten durchführen
o Analyseautomaten bedienen, Messungen und Bestimmungen durchführen, z.B. potenziometrische und fotometrische Messungen, chromatografische Bestimmungen, Elektrophoreseverfahren
o an Sterilbänken arbeiten
o histologische Schnittpräparate herstellen
o hämatologische, histologische, mikrobiologische, spermatologische und zytologische Präparate färben
· spezielle Laborarbeiten in der klinischen Chemie durchführen
o Stoffwechselvorgänge von Tieren untersuchen und chemisch-analytische Methoden zur Diagnose und Therapie anwenden
o Blut, Plasma, Serum, Liquor sowie Harn und Kot untersuchen, z.B. spezifisches Gewicht (Dichte) von Harn, Milch und Samenflüssigkeit messen
o Glucose-, Gallenfarbstoff-, Eiweiß- und Fettkonzentrationen bestimmen, Enzymaktivitäten von Leber- und Muskelenzymen messen, Eiweißzusammensetzung des Blutes bestimmen, Elektrolyte bestimmen und Säure-Basen-Haushalt untersuchen
· spezielle Laborarbeiten in der Hämatologie, Immunhämatologie und Hämostaseologie durchführen, z.B. geformte Blutbestandteile untersuchen, normales oder pathologisches Blutbild unterscheiden, Anzahl und Anteil der Blutkörperchen bestimmen, Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit und Blutgerinnungsstörungen untersuchen, Blutgruppen bestimmen
· spezielle Laborarbeiten in der Histologie und Histopathologie durchführen, z.B. Gewebeschnitte aus Proben herstellen, färben und untersuchen
· spezielle Laborarbeiten in der Zytologie durchführen, z.B. Zellausstriche anfertigen, färben und Präparate technisch beurteilen
· spezielle Laborarbeiten in der Spermatologie durchführen, z.B. Samenqualität von Haus- und Zuchttieren überprüfen, Zellen zählen und Spermien beurteilen
· spezielle Laborarbeiten in der Immunologie durchführen, z.B. bei der Impfstoffherstellung und der Herstellung von Immundiagnostika (Antikörper) mitarbeiten, Allergene untersuchen
· spezielle Laborarbeiten in der Lebensmittelkunde durchführen, z.B. von Tieren stammende Lebensmittel auf Genusstauglichkeit, Gesundheitsschädlichkeit, Rückstände von Arzneimitteln und Futtermittelzusätzen untersuchen, Zusammensetzung der Lebensmittel analysieren
· spezielle Laborarbeiten in der Mikrobiologie durchführen
o Bakterien aus unterschiedlichem Probenmaterial anzüchten, isolieren, identifizieren und Resistenz bestimmen
o Pilze anzüchten, isolieren und identifizieren
o Antigene oder Antikörper in Blut und Milch nachweisen
o Zellkulturen und Bruteier zur Isolierung und Identifizierung von Viren bereitstellen und pflegen, Virusantikörper nachweisen
o unterschiedliches Probenmaterial, z.B. Kot, Haare oder oberflächlich abgeschabte Hautzellen, auf Endo- und Ektoparasiten untersuchen
· Planung von Versuchsreihen sowie einzelner Versuche und die Durchführung sowie Dokumentation einschließlich Erstellung von Arbeitsanweisungen hierzu
· Ergebniserstellung einschließlich Plausibilitätskontrolle, Qualitätssicherung, Ergebnisübermittlung und Dokumentation
· Übernahme administrativer Aufgaben, z.B. Erledigung anfallenden Schriftverkehrs
B.2 Fertigkeiten und Kenntnisse
Fertigkeiten und Kenntnisse des VetMedTAss sind im Gesetz über den Beruf (MTA-APrV) vom 25.04.1994 in der jeweils gültigen Fassung beschrieben.