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Zusammenfassung

Autor: justice005
« am: 06. September 2018, 06:27:35 »

Zitat
Bekommt dann die Bundeswehr nicht eh vom Anwalt auch ein schreiben?

Wenn Sie gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erwähnen, dass Sie Soldat sind, dann bekommt die Bundeswehr eine sogenannte MiStra Nr. 19. Das heißt, man wird die Bundeswehr über das Strafverfahren unterrichten. Wenn die Polizei nicht weiß, dass Sie Soldat sind, kann sie logischerweise auch nichts weitermelden.

Zitat
Ein zusätzliches Diszi haben Sie hier ebenfalls nicht zu erwarten, dass nach meiner Ansicht es am disziplinarischen Überhang fehlt. Ein Dienstvergehen ist nicht erkennbar, etwas anderes wäre es, wenn Sie einen Dienstführerschein hätten.


Sehe ich im Ergebnis auch so. Der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgericht hat ja irgendwann letztens die "Disziplinarwürdigkeit" von außergerichtlichen Straftaten neu definiert. Und das hier dürfte vorliegend nicht (mehr) disziplinarwürdig sein, zumal der TE keinen Dienstführerschein hat.
Autor: DeltaEcho
« am: 05. September 2018, 17:14:20 »

Dann kommt die MiStra, für eine Entlassung nach §55 Abs. 5 SG reicht dies jedoch nicht meiner Meinung nach. Ein zusätzliches Diszi haben Sie hier ebenfalls nicht zu erwarten, dass nach meiner Ansicht es am disziplinarischen Überhang fehlt. Ein Dienstvergehen ist nicht erkennbar, etwas anderes wäre es, wenn Sie einen Dienstführerschein hätten.

Melden müssen Sie gar nichts. Aus dem Fehler und der Strafe lernen und so einen Blödsinn nicht wieder machen.
Autor: KlausP
« am: 05. September 2018, 14:42:40 »

Meine Güte! Was verstehen Sie eigentlich nicht? Niemand muss sich im deutschen Rechtssystem selber belasten, auch nicht im Disziplinarrecht.

Und damit bin ich hier raus.
Autor: F_K
« am: 05. September 2018, 14:42:01 »

Zitat
Eine Meldepflicht besteht aber auch nicht bei Straftaten (alte Regel: niemand muss sich selbst belasten)

Verständnisprobleme?
Autor: HakunaMatata
« am: 05. September 2018, 14:38:15 »

Okay, aber wird mir das nicht negativ ausgelegt wenn ich das nicht melde, bzw kann dann nicht irgendwie eine Kündigung kommen?

Ja ich bin schon Soldat.
Das ich sicher 1 Jahr keinen Lappen haben werde und auch ein dickes Bußgeld bekomme ist mir ja alles egal. Wichtig für mich ist der Job dazu mache ich das alles zu gerne und den will ich um keinen Preis verlieren.

Und im Internet liest man ja Millionen verschiedene Sachen dazu.

Aber gut wenn die das über MiStra mitbekommen und ich nichts sage kommt ja auch blöd.
Autor: KlausP
« am: 05. September 2018, 14:34:34 »

Und wenn das ganze eine Straftat ist? Ich habe den ja abgenommen bekommen weil ich im Fahrverbot gefahren bin. Auch wenn es nur 1 km ist.
Bekommt dann die Bundeswehr nicht eh vom Anwalt auch ein schreiben?

Von welchem Anwalt soll die Bw ein Schreiben bekommen? Wenn Sie wegen der Straftat verurteilt wurden, bekommt die Bw das über das Informationssystem "MiStra" (Mitteilung in Strafsachen). Und melden müssen Sie immer noch nichts.
Autor: F_K
« am: 05. September 2018, 14:25:06 »

Zitat
Eine Meldepflicht besteht aber auch nicht bei Straftaten (alte Regel: niemand muss sich selbst belasten)
Autor: HakunaMatata
« am: 05. September 2018, 14:24:33 »

Und wenn das ganze eine Straftat ist? Ich habe den ja abgenommen bekommen weil ich im Fahrverbot gefahren bin. Auch wenn es nur 1 km ist.
Bekommt dann die Bundeswehr nicht eh vom Anwalt auch ein schreiben?
Autor: Ralf
« am: 05. September 2018, 14:21:56 »

Themen zusammengeführt, ein Thread reicht auch wenns mehrere Verfehlungen waren.
Autor: HakunaMatata
« am: 05. September 2018, 14:18:11 »

Moin zusammen,
Ich bin gestern angehalten worden. Hab derzeit ein Fahrverbot und bin mit meinem Auto gefahren nur knapp 1 km aber das reicht natürlich.
Ich weiß selbst wie dumm das ist, naja ist jetzt fahren trotz fahrverbot nund damit eine zivile Straftat.

Frage, muss ich das melden?
Und klar ich bekomme den Führerschein angenommen. Habe keinen Militärischen.
Ich bin grade noch in der Probezeit bei der Bundeswehr. Letzter Monat.

Muss ich damit rechnen gekündigt zu werden?

Bitte bleibt sachlich. Ich weiß wie blöd ich bin.

Danke
Autor: justice005
« am: 05. September 2018, 06:21:10 »

Zitat
bzw. Ohne gefahren bin (straftat)

War ja klar, dass die dicksten Klopper mal dezent unterschlagen wurden und erst später rauskommen....  ::)

Eine Meldepflicht besteht aber auch nicht bei Straftaten (alte Regel: niemand muss sich selbst belasten). Etwas anderes gilt nur im Einstellungsverfahren. Ich gehe aber mal davon aus, dass Sie bereits Soldat sind, oder? Oder ist der nächste Klopper, dass Sie noch gar nicht angefangen haben? Dann müssten Sie es nämlich melden!!
Autor: KlausP
« am: 04. September 2018, 21:18:55 »

Zitat
... bzw. Ohne gefahren bin ...

Jetzt wird's interessant!  ::)
Autor: HakunaMatata
« am: 04. September 2018, 21:14:54 »

Gut zum MKF will und muss ich ja gar nicht ausgebildet werden. Mir geht es rein darum ob ich es melden muss/soll und ob ich Angst um meinen Job haben muss weil ich den führerschein verliere weil ich oft zu schnell gefahren bin bzw. Ohne gefahren bin (straftat)
Autor: KlausP
« am: 04. September 2018, 14:43:34 »

Eben. In der Auskunft steht dann nur "Ausbildungsverbot" und nichts weiter.
Autor: LwPersFw
« am: 04. September 2018, 14:10:30 »

Die zuständige Stelle beim LogKdo prüft anhand FAER, ggf. ZFER, ob der Soldat ausgebildet werden darf, oder eben nicht... so einfach ist das.

Wird der Ausbildung nicht zugestimmt, wird der Truppe auch nur dieses Ergebnis der Prüfung mitgeteilt, aber nicht die einzelnen Gründe, die zu diesem Ergebnis geführt haben.
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