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Zusammenfassung

Autor: wOot
« am: 14. Mai 2020, 21:52:01 »

vielen dank für die Information... 8)
vg
Autor: Al Terego
« am: 14. Mai 2020, 21:39:10 »

Na wenn die Rufbereitschaft bis zum 15.05.2020 (morgen) verlängert wurde und Du Sa/So nicht zu Diensten eingeteilt bist oder für das Wochenende sonst Dienst angesetzt ist, dann musst Du am Montag zum Dienst erscheinen.
Autor: wOot
« am: 14. Mai 2020, 21:22:26 »

Guten Abend Kameraden, ich habe mal eine dringende frage und hoffe jemand weiss darauf eine Antwort.
Ich weiss es kommt sehr spät aber leider kam mir etwas dazwischen was ich hier nicht erläutern darf.
und zwar wohne ich zurzeit in Hamburg und bin in München stationiert.und ich bin zurzeit in Rufbereitschaft und habe eine Email bekommen die ich aber erst heute gelesen habe. dort heisst es
Die Einheit XYZ verlängert die Rufbereitschaft um eine Woche 
bis zum Freitag den 15.05.2020. heisst das, dass ich Morgen antreten muss oder bedeutet das, dass es erst der Samstag wäre bzw Montag der 18.05 ? ich bin schon halb unterwegs...

mfg Ch
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