Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 18. April 2024, 14:52:26
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: FoxtrotUniform
« am: 08. Mai 2021, 00:04:49 »

Guten Tag

Ich habe gelesen, dass es im Einsatz ( Counter Daesh / Jordanien ) AVZ Stufe 3 gibt.


Stimmt es, dass man bei AVZ Stufe 3 das Feldlager auch verlassen darf, da die Gefährdungslage nicht so hoch ist ?

Ohne dienstlichen Zweck ist das nicht erlaubt, hier entscheiden KtgFhr bzw. CdS. Aber: Das DEU Camp ist innerhalb einer jordanischen Air Base, innerhalb der man sich ebenfalls bewegen kann.
Autor: F_K
« am: 24. März 2021, 11:22:01 »

Die Gefährdungslagebeurteilung fließt zum Teil in die Festlegung des AVZ ein, aber eben nicht nur.
Ebenso sind andere Erwägungen wichtig, was die Frage der Bewegungsfreiheit angeht.

Z. B. kann Covid dafür "sorgen", dass das private Verlassen des Feldlagers untersagt wird, und selbst dienstliches Verlassen auf "mission essential" heruntergesetzt wird.

Wie die konkrete Lage vor Ort ist, muss man sehen, wenn man da ist.
Autor: Berlin65
« am: 24. März 2021, 11:06:41 »

Guten Tag

Ich habe gelesen, dass es im Einsatz ( Counter Daesh / Jordanien ) AVZ Stufe 3 gibt.


Stimmt es, dass man bei AVZ Stufe 3 das Feldlager auch verlassen darf, da die Gefährdungslage nicht so hoch ist ?



© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de