Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 29. März 2024, 16:54:06
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 17. Juni 2021, 11:43:35 »

Ist eine (Lohn) Zahlung unrechtmäßig gezahlt worden, wird diese zurückgefordert und ggf. Steuern und Sozialabgaben entsprechend zurückerstattet.

Und natürlich verpflichtet man für den DP, für den man sich verpflichtet.
Autor: Ralf
« am: 17. Juni 2021, 10:32:29 »

Der Refü kann dazu nichts sagen.
Autor: Hades
« am: 17. Juni 2021, 07:59:45 »

Ja, da gebe ich dir Recht. Vielleicht mal ein Gespräch mit dem Refü suchen. Wenn er was dazu sagen kann.

Existiert in der Bw auch ein Pfleger Mangel? Hat da jemand Erfahrung gemacht?
Autor: Ralf
« am: 17. Juni 2021, 05:39:57 »

Zu steuerlichen Fragen kann ich dir keine Auskunft geben, aber müsste das nicht dann bei Rückzahlung dein Einkommen mindern und somit deine Steuerlast?

Zitat
Ich brauche diese Prämie nicht, wenn es mir finanziell im weg steht, wenn ich mich heimatnah versetzen lassen möchte.
Die Frage ist doch eine andere: warum sollte dich jemand versetzen, wenn es keinen dienstl. Grund dafür gibt. Wenn du in A-Stadt eine Prämie bekommen hats, weil es sdort einen größeren Mangel und du nach B-Stadt willst (wo es keinen Magel gibt), da wird man dich also nicht auch nicht versetzen, weil es einem dienstl. Grund sogar zuwider laufen würde.
Genau dafür wurde ja die Prämie gemacht, um einen besonderen Mangel zu lindern.
Und: Du hast den DP in A-Stadt ja auch bewusst gewählt und dich dazu bereit erklärt.
Autor: Hades
« am: 16. Juni 2021, 19:56:05 »

Naja, selbst wenn ich das Geld nicht anfasse, korrigiert mich gerne, wenn es falsch ist. Ist nur das was ich bis jetzt mitbekommen habe. Ist dem ja so, dass ich als Beispiel 15.000 Euro bekomme dies wird versteuert bekomme dann 10.000 Euro ausgezahlt und muss ja trotzdem, wenn ich mich versetzen lassen will, aus eigener tasche 5.000 Euro zahlen um die 15.000 Euro vollständig zurück zu zahlen. Und somit wollte ich fragen, ob man es ablehnen kann, denn sollte ich eine Chance bekommen einen Heimatnahen DP zu bekommen, würde ich versuchen mich dahin versetzen zu lassen. Ich brauche diese Prämie nicht, wenn es mir finanziell im weg steht, wenn ich mich heimatnah versetzen lassen möchte.
Autor: Ralf
« am: 16. Juni 2021, 19:44:27 »

Geld bekommt man nur, wenn man auch auf den Dienstposten verfügt wird, also ausgebildet ist. Wird man dann aus dienstlichen Gründen versetzt, findet auch keine Rückzahlung statt. Bei einer Versetzung aus pers. Gründen kann sie in voller Höhe zurückgefordert werden. Wenn du da Bedenken hast, leg sie auf ein Konto und rühre sie nicht an.
Autor: Hades
« am: 16. Juni 2021, 19:21:21 »

Aso, das beruhigt mich schonmal.

Wie sieht es eigentlich aus wenn man einen DP erwischt mit Verpflichtungsprämie? Muss man diese annehmen? Weil es ja sein kann, dass man versetzt wird. Und somit bekommt man als Beispiel vom 12.000 euro nur 8.000 ausgezahlt und muss trotzdem die restlichen 4.000 zurück zahlen. Nur als schlechtes beispiel.
Autor: ulli76
« am: 16. Juni 2021, 19:10:07 »

Das sind die gleichen DP wie Krankenpfleger.
Als MBF wirst du nicht eingesetzt, weil das einen komplett anderen Beruf voraussetzt.
Autor: Hades
« am: 16. Juni 2021, 18:18:19 »

Hallo Kamerad*innen,

ich hab eine kurze Frage, ich habe vor einen Laufbahnwechsel zum Pfelgefachmann Fw anzustreben. Die frage die sich mir nun stellt ist folgende: Gibt es dafür schon eigene Dienstposten oder sind diese die gleichen wie ein Krankenpfleger DP? Da die Ausbildung erst neu reformiert worden ist und es somit ja quasi noch keine ausgebildeten Pflegefachmänner/frauen gibt. Denn ansich möchte ich schon nach der Zaw in einem Krankenhaus oder SanVerZ arbeiten und nicht als MBF oder in einem Typ 2 Zug, da ich schon den Kontakt zum Patienten haben möchte. Ich weiß nämlich nicht so viel über das arbeiten im Krankenhaus und weiß auch nicht wie dort der Personalmangel aussieht wie im zivilen. Des weiteren frage ich dies auch, falls ich nicht BS werde oder werden möchte, natürlich auch bei einem Zivilen AG punkten kann und nicht sagen muss, ich habe nur 1/2 Monate im Jahr im Krankenhaus vebracht.

Oder gilt wie bei allem die Regel, man unterschreibt für den dp, den man beim Einplaner kriegt. Falls wenn dem so sein sollte, würde ich die Ausbildung lieber zivil machen.

MkG
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de