Autor: ulli76
« am: 18. Juni 2021, 17:59:38 »Ganz einfach- wenn dein Partner deine Erkrankung als Begründung in seinem Versetzungsantrag anführt, dann wird das geprüft. Dazu braucht aber der beratende Arzt im Personalamt aussagekräftige medizinische Unterlagen von dir. Außerdem müssen ja Daten von dir erhoben und gespeichert werden. Dazu braucht man aber wiederum dein Einveständnis.
Deine medizinischen Unterlagen gehen üblicherweise in einem gesondert verschlossenen Umschlag mit dem Antrag mit.
Ich habe so eine Idee, dass der Chef genau DAS deinem Partner erklären wollte, dein Partner das aber anscheinend nicht verstanden hat.
Warum auch immer dein Asthma eine Begründung für eine heimatnahe Versetzung sein soll.
Deine medizinischen Unterlagen gehen üblicherweise in einem gesondert verschlossenen Umschlag mit dem Antrag mit.
Ich habe so eine Idee, dass der Chef genau DAS deinem Partner erklären wollte, dein Partner das aber anscheinend nicht verstanden hat.
Warum auch immer dein Asthma eine Begründung für eine heimatnahe Versetzung sein soll.