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Zusammenfassung

Autor: funker07
« am: 22. Januar 2023, 15:00:39 »

Du bist Feldwebelanwärter oder?
Gibt es die vergleichbare Verwendung auch in der Laufbahn oder Unteroffiziere o.P.?

Kenne Fälle von ITFw, die den ITAdminFw nicht geschafft haben, aber die ZAW schon abgeschlossen hatten.
Die sind in die Unteroffizierslaufbahn überführt worden.
So kann der Dienstherr den Soldaten, den er 21 Monate lang ausgebildet hat, weiterhin nutzen.


Aus dem Bereich ITFw kenne ich es durchaus, dass die ZAWs (und deren Abschlussprüfungen) gemischte Qualität haben und einige zwar die ZAW bestehen, sich im Feldwebellehrgang Fachteil sehr schwer tun.
Autor: christoph1972
« am: 16. Januar 2023, 14:58:22 »

"...seine Entlassung nach § 55 Absatz 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,v…“

Wobei bei einem dreimal (?) nicht bestandenem Lehrgang sich mir schon, na sagen wir mal, "Fragen aufdrängen".

Fragen drängen sich mir da auch auf, aber ohne Kenntnis der Fächer, wo der/die TE durchgefallen ist, wird da alles zur Spekulation. Es ist ja auch die Frage, in welchem Bereich/für welchen Beruf fand die ZAW statt.

Gibt Berufe, wo die Ausbildungsansprüche nicht ganz so hoch sind, während im Bereich IT die geistige Leistungsfähigkeit und -beweglichkeit ganz schön ausgeprägt sein müssen. Da erwarte ich von den UA/FA schon deutlich mehr in den Laufbahnlehrgängen, als vielleicht in den Ausbildungsgängen, wo mehr Körperlichkeit und Robustheit gefordert ist.

Autor: Schwarzbacher
« am: 15. Januar 2023, 11:12:54 »

"...seine Entlassung nach § 55 Absatz 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,v…“

Wobei bei einem dreimal (?) nicht bestandenem Lehrgang sich mir schon, na sagen wir mal, "Fragen aufdrängen".
…die aber gerichtsverwertbar zu beweisen wären…
Autor: Al Terego
« am: 15. Januar 2023, 10:26:54 »

"...seine Entlassung nach § 55 Absatz 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,v…“

Wobei bei einem dreimal (?) nicht bestandenem Lehrgang sich mir schon, na sagen wir mal, "Fragen aufdrängen".
Autor: Schwarzbacher
« am: 15. Januar 2023, 08:06:32 »

Guten Abend zusammen,

ich habe echt Panik aktuell und brauche eure Hilfe. Ich habe eine ZAW bei der Bundeswehr genossen und auch abgeschlossen. Im Anschluss habe ich die Laufbahngebundenen Lehrgänge besucht und habe Sie nach 3 Wiederholungen nicht bestanden, da sie ehrlich gesagt für mich und meiner Leistung/Tätigkeit nicht zu vergleichen sind mit der ZAW und es für mich einfach zu schwer sind (es war kein Vorsatz). Nun droht mein Chef und auch BaPers mit einer Entlassung, da ich erst drei Jahre diene. Ich würde bei einer Entlassung zu meinem alten Arbeitgeber zurückkehren und KEINEN eigennutzen mit meiner ZAW erzielen. Dabei ist zu sagen, dass ich nach den gescheiterten Lehrgängen einen Versetzungsantrag abgeschickt habe, der aber abgelehnt wurde, da meine Vorausbildung nicht anerkannt wird in der Tätigkeit die gesucht war.

Meine Frage ist muss ich die ZAW anteilig oder komplett zurückzahlen bei einer Entlassung seitens BaPers? Kann ich meinen Facharbeiterbrief als Ausgleich abgeben? Im Stab wird immer gesagt die Entlassung geht schnell innerhalb der ersten Dienstjahre, aber niemand klärt mich über entstehende Kosten auf oder ich habe gewisse Gesetze nicht im Kopf.

Kameradschaftlichen Gruß
https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__56.html

„ (4) Ein früherer Soldat auf Zeit, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war, muss die Kosten des Studiums oder der Fachausbildung erstatten, wenn er

2.
seine Entlassung nach § 55 Absatz 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
…“
Autor: christoph1972
« am: 15. Januar 2023, 00:29:13 »

Es droht Entlassung gem. § 55 IV SG wegen Nichteignung. Das wiederholte. nicht schuldhafte, Bestehen von Lehrgängen führt zur Nichteignung für die jeweils angestrebte Laufbahn.

"Schnell" ist in diesem Zusammenhang nicht von heute auf morgen, aber innerhalb weniger Wochen. Du solltest Dich unverzüglich mit dem Sozialdienst in Verbindung setzen.

Eine Rückgabe Deines Facharbeiterbriefes aus der ZAW funktioniert nicht. Es ist eine offizielle Prüfung.
Autor: Strolch49
« am: 14. Januar 2023, 20:04:30 »

Guten Abend zusammen,

ich habe echt Panik aktuell und brauche eure Hilfe. Ich habe eine ZAW bei der Bundeswehr genossen und auch abgeschlossen. Im Anschluss habe ich die Laufbahngebundenen Lehrgänge besucht und habe Sie nach 3 Wiederholungen nicht bestanden, da sie ehrlich gesagt für mich und meiner Leistung/Tätigkeit nicht zu vergleichen sind mit der ZAW und es für mich einfach zu schwer sind (es war kein Vorsatz). Nun droht mein Chef und auch BaPers mit einer Entlassung, da ich erst drei Jahre diene. Ich würde bei einer Entlassung zu meinem alten Arbeitgeber zurückkehren und KEINEN eigennutzen mit meiner ZAW erzielen. Dabei ist zu sagen, dass ich nach den gescheiterten Lehrgängen einen Versetzungsantrag abgeschickt habe, der aber abgelehnt wurde, da meine Vorausbildung nicht anerkannt wird in der Tätigkeit die gesucht war.

Meine Frage ist muss ich die ZAW anteilig oder komplett zurückzahlen bei einer Entlassung seitens BaPers? Kann ich meinen Facharbeiterbrief als Ausgleich abgeben? Im Stab wird immer gesagt die Entlassung geht schnell innerhalb der ersten Dienstjahre, aber niemand klärt mich über entstehende Kosten auf oder ich habe gewisse Gesetze nicht im Kopf.

Kameradschaftlichen Gruß
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