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Zitat von: EK1998 am 24. April 2024, 16:13:22
Long story short: leichte Abweichungen, also alles unter 10° ist GZ 42 II wenn überhaupt.
Zitat von: EK1998 am 18. April 2024, 17:21:02
Meine Skoliose beträgt unter 5°
Zitat von: DarDoneloo am 24. April 2024, 14:11:24
Sprich direkt mit der Musterungsärztin über deine falsche Diagnose.
Zitat
wobei die Vorschriften aktuell ausführen : "Skoliose unter 20° nach Cobb" = GZr III 42 ... auch "unter 5°" fällt dort hinein...
Zitat von: EK1998 am 18. April 2024, 17:21:02
Da mir diese Diagnose von vornherein suspekt war, hab ich mich vom Orthopäden ausmessen lassen inkl. Röntgen usw.
Wer hätte es gedacht Meine Skoliose beträgt unter 5° somit ist die 42 III unbegründet.
Frage 1. Wie wende ich mich hierbezüglich an die Musterungsärztin? Oder soll ich dass dann über den TruppenArzt nach Dienstantritt machen?
Frage 2. Wird die Fehlziffer inkl. Verwendungsausschlüsse restlos bereinigt?
Zitat von: EK1998 am 18. April 2024, 17:21:02
ABER da ich mittelfristig in eine SE möchte (welche ist hierführ vorerst für euch irrelevant) brauche ich die Sprungtauglichkeit und da steht mir die "Skoliose" bzw. Gesundheitsziffer 42 III im weg.
Zitat von: dunstig am 18. April 2024, 17:57:41Gibt doch gar keinen Grund aktuell etwas zu revidieren. Nur des "Papiers" wegen wird keine erneute Untersuchung anberaumt.
Muss sie sicherlich nicht, wenn aber - vorbehaltlich dass wir hier nur eine Seite und nicht das Gesamtbild kennen - objektiv und offensichtlich falsch und entgegen der Musterungsvorschrift geurteilt wurde, ist das recht simpel anfechtbar.