Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 09. Dezember 2024, 12:09:18
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 16. Dezember 2019, 21:19:34 »

Doch, zumindest inzwischen- ansonsten in unserem Auslandsforenteil unter Allgemeines schauen.
Autor: lifehappens
« am: 16. Dezember 2019, 20:55:30 »

lesen Sie bzgl. Arbeitslosigkeit auch hier...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62997.0.html

« Antwort #2 am: 13. November 2018, 19:42:44 »

Im Anhang wichtige Hinweise der Bundesagentur für Arbeit  für die/den begleitende/n Ehepartner/in.

funktioniert der Link nicht ?
Autor: lifehappens
« am: 16. Dezember 2019, 20:52:53 »

Dem ist nichts hinzuzufügen. So hab ich das mittlerweile auch akzeptiert.
Autor: LwPersFw
« am: 16. Dezember 2019, 19:05:09 »

bzgl. der Anwartschaft in der GKV...

Was die KV da macht ... ist m.E. korrekt.

Solange Sie nicht DE verlassen haben ... unterliegen Sie nun einmal der Versicherungspflicht in DE...

Es könnte ja sein ... Sie haben vor Abflug einen schweren Unfall... dann würde nur eine Anwartschaft nichts nützen...

Deshalb gibt es m.E. bis zum Abflug 3 Möglichkeiten...

+ Pflichtmitglied in der GKV
+ Freiwilliges Mitglied in der GKV
+ Beihilfe + private KV

Ab Versetzung

+ Beihilfe + private KV
+ Anwartschaft GKV
Autor: LwPersFw
« am: 16. Dezember 2019, 18:57:05 »

lesen Sie bzgl. Arbeitslosigkeit auch hier...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62997.0.html

« Antwort #2 am: 13. November 2018, 19:42:44 »

Im Anhang wichtige Hinweise der Bundesagentur für Arbeit  für die/den begleitende/n Ehepartner/in.

Autor: lifehappens
« am: 16. Dezember 2019, 17:56:43 »

Ja, das ist mir bekannt gewesen.
Autor: KlausP
« am: 16. Dezember 2019, 15:57:22 »

Danke.
Autor: 2Cent
« am: 16. Dezember 2019, 15:54:19 »

Ehepartner 70/30
Kinder 80/20
Autor: KlausP
« am: 16. Dezember 2019, 15:30:18 »

Zitat
... Jeder Zeitsoldat kann doch eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, auch wenn er sich im Inland befindet. Wieso soll das nicht für mich gelten ?
...

Die Frage beantwortet sich doch von selbst: Weil Sie kein SaZ sind.

ja, ich denke auch. vermutlich liegt der Unterschied in der Art der Krankenversicherung .. Heilfürsorge ist eben was anderes als beihilfeberechtigt. Hatte nur keine Quelle im Internet dazu gefunden.

Sie haben aber auch bedacht, dass die Beihilfe nicht 100% erstattet sondern bei Ehepartnern, ich glaube, nur 60 %? Sie müssen also eine Krankenversicherung abschließen, die die Restkosten von 40 % abdeckt.
Autor: F_K
« am: 16. Dezember 2019, 14:58:05 »

Auch hier: Soldaten haben UTV - unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung.

"Freie Heilfürsorge" ist ein beamtenrechtlicher Begriff - Soldaten / SaZ / BS sind keine Beamte.
Autor: lifehappens
« am: 16. Dezember 2019, 14:42:25 »

Wenn sie 4 Jahre bleiben besteht auch die Möglichkeit für sie 4 Jahre minus 1 Tag zu bleiben bzw das so einzurichten. Da kommt es wirklich auf den Tag an, ich würde mir das nicht entgehen lassen.
Und wenn sie sich nach 2 Jahren trennen, oder ihr Mann aus anderen Gründen wieder zurück muss, weil er FD wird oder oder.

Stellen sie ihren Anspruch sicher ob sie ihn nachher abrufen können steht auf einem anderen Blatt.
Nervt zwar, man wäre aber blöd es nicht zu tun.

Ja, da haben Sie schon recht.
Und lieben Dank für die hilfreichen Tips.
Ich werde an den Einspruch und die 4-Jahresfrist denken ;)
Autor: lifehappens
« am: 16. Dezember 2019, 14:38:57 »

Zitat
... Jeder Zeitsoldat kann doch eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, auch wenn er sich im Inland befindet. Wieso soll das nicht für mich gelten ?
...

Die Frage beantwortet sich doch von selbst: Weil Sie kein SaZ sind.

ja, ich denke auch. vermutlich liegt der Unterschied in der Art der Krankenversicherung .. Heilfürsorge ist eben was anderes als beihilfeberechtigt. Hatte nur keine Quelle im Internet dazu gefunden.
Autor: 2Cent
« am: 16. Dezember 2019, 14:33:03 »

Wenn sie 4 Jahre bleiben besteht auch die Möglichkeit für sie 4 Jahre minus 1 Tag zu bleiben bzw das so einzurichten. Da kommt es wirklich auf den Tag an, ich würde mir das nicht entgehen lassen.
Und wenn sie sich nach 2 Jahren trennen, oder ihr Mann aus anderen Gründen wieder zurück muss, weil er FD wird oder oder.

Stellen sie ihren Anspruch sicher ob sie ihn nachher abrufen können steht auf einem anderen Blatt.
Nervt zwar, man wäre aber blöd es nicht zu tun.
Autor: KlausP
« am: 16. Dezember 2019, 14:29:42 »

Zitat
... Jeder Zeitsoldat kann doch eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, auch wenn er sich im Inland befindet. Wieso soll das nicht für mich gelten ?
...

Die Frage beantwortet sich doch von selbst: Weil Sie kein SaZ sind.
Autor: lifehappens
« am: 16. Dezember 2019, 14:22:27 »

Bei der Baiudbw haben wir eine Sachbearbeiterin, die aber nur abrechnungstechnische Fragen beantwortet.
Zu allem anderen reagiert sie leider gereizt und entnervt.

Die Stelle, die genau meine Fragen beantworten sollte, wäre der Sozialdienst Ausland.
Und bei denen bekomme ich keinen Termin wegen Überlastung.

Tja, da bleibt einem nur sich zu Tode zu googeln ;) und das mach ich ausgiebig.

Zum Thema Arbeitslosengeld habe ich bereits rausgefunden, das mir nichts mehr zusteht nach 4 Jahren.. und wir bleiben 4 Jahre.

life happens
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de