Es gibt aber kein standardisiertes Verfahren hier, d.h. es passiert von dienstwegen aus nichts sondern ich muss Kontkt aufnehmen wegen Einkleidung?
Meiner Meinung nach genau so. Das gilt auch für jede Übung.
Der Ablauf dazu bei mir:
- Mitteilung der Beorderung erhalten
- Kontaktaufnahme zum Beorderungstruppenteil meinerseits bezüglich Ablauf bei Interesse an einer Übung
- Daraufhin erhielt ich die erforderlichen Unterlagen (vor allem die Einverständnis zur Ableistung einer Übung nach § 61 SG)
- Die habe ich ausgefüllt (inkl. gewünschtem Zeitraum) und zurückgesendet (an S1/ ResBearbr)
- Kurze Zeit später kam auch schon der Heranziehungsbescheid vom Karrierecenter
Erster Tag der ersten Übung war bei mir kennenlernen und organisatorisches. Da wurde auch der Termin für die Einkleidung inkl. dem Ausrüstungsumfang besprochen und festgelegt. In meinem Fall auf den zweiten Tag.
Seither melde ich mich sobald ich weiß wann ich kann kurz bei den Reservisten-Bearbeitern, vorrangig um die Aktualität der geforderten Unterlagen zu prüfen (die haben sich seit 2018 glaub schon zwei mal geändert) und lasse denen dementsprechend mein Einverständnis zukommen. That's it.
Beachten sollte man übrigens die 8-wöchige Vorlaufzeit. Sprich, frühster Übungsbeginn ist grundsätzlich acht Wochen nach Abgabe des Einverständnisses.
Die Unterlagen hat man früher auch auf den "Reserve"-Seiten der Bundeswehr Homepage gefunden. Mit der Umgestaltung ist da vieles in dem Bereich weggefallen...