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Zusammenfassung

Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 30. August 2018, 21:39:37 »

Das trotz ziv. Vorbesitz eine militärspezifische Ausbindung erfolgen muss, liegt daran, dass Einweisertätigkeiten und an den Fahrzeugen besondere Merkmale gibt, die man im Zivilen nicht hat und kennt, sowie das Vermitteln von Kenntnissen für die Materialerhaltung und Wartung (MES1).
Autor: PzHurra
« am: 21. August 2018, 09:18:14 »

Nutze mal die Suchfunktion nach "Berufskraftfahrer", da findest du schon ein wenig, z.B. https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,58858.msg608769.html#msg608769
Danke
Haben Sie sich denn schon Gedanken darüber gemacht für welche Laufbahn Sie sich bewerben wollen?
Denke mal in die Richtung Feldwebel im Heer. Falls ich damit als Berufskraftfahrer bei der Bundeswehr arbeiten kann.

Erstmal vielen Dank für die Antwort. Mich würde noch Interessieren, ob die Ausbildung zum Berufskraftfahrer nach BKrFQG bei der Bundeswehr zählt oder ob ich da von 0 Anfangen muss.




Was genau meinst Du denn damit, "ob die Ausbildung zählt"?
Für den Dienstführerschein musst Du nur die Bw-internen Regelungen lernen und eine Einweisungs- und Überprüfungsfahrt absolvieren.

Kannst ja mal erläutern, was genau Du mit Deiner Frage meintest.
Ob die Grundqualifikation zählt, wie eine Berufsausbildung da ich sonst keine beendete Ausbildung habe.

Wenn du die Grundqualifikation mit IHK Prüfung meinst um die Schlüsselzahl 95 zu erhalten ist das keine Berufsausbildung. Also meiner wenn überhaupt Mannschaftslaufbahn und da ggf Transportsoldat. Natürlich musst du um bei der BW C/CE fahren zu dürfen mind. einen CE Fo Lehrgang besuchen   10 Tage, wenn dieser nicht angeboten teilnahme an einem normalen C/CE Lehrgang mit vorgezogener Prüfung.

edit: wilde Zitate getrennt, hoffe es stimmt so, wenn nicht, sorgfältiger neu zitieren, den alten Beitrag lösche ich dann
Autor: OSB
« am: 13. August 2018, 15:24:41 »

Das ist korrekt, allerdings eröffnen sich damit für die "Zeit danach" einige deutlich angenehmere und wesentlich besser dotierte Positionen in der Logistikbranche als bei einem Leben auf dem Bock.

Voraussetzung ist natürlich die Eignung zum FW.
Autor: Tasty
« am: 13. August 2018, 08:37:41 »

Was Ralf damit u.a. zum Ausdruck bringen wollte: Mit Lkw-fahren (so wie es ein Berufskraftfahrer üblicherweise tut) hat ein TransportFw nur noch wenig zu tun.
Autor: Ralf
« am: 13. August 2018, 05:08:54 »

Es geht entweder TrspFw oder Militärkraftfahrlehrer.

Zitat
1. Tätigkeiten 

1.1 Zusammenfassung der Aufgaben 

TrspFw SK sind Führer einer Teileinheit und/oder Fw/Btsm in spezieller Funktion in den Aufgabenbereichen Transportvorbereitung, -durchführung und Umschlag von Versorgungsgütern aller Art. 

Sie regeln und überwachen die Abläufe und Tätigkeiten, steuern den Personaleinsatz und führen die Dienstaufsicht in ihrem Verantwortungsbereich durch. Sie sind verantwortlich für die Durchführung von Transporten und Umschlagtätigkeiten. Sie überwachen die Übergabe und den Umschlag von Sendungen einschließlich der für den grenzüberschreitenden Transport erforderlichen Dokumente. 

1.2 Tätigkeiten / Aufgaben im Einzelnen 

TrspFw SK 

·         führen die Soldatinnen und Soldaten ihrer Teileinheit und sind verantwortlich für das Material/Gerät ihrer TE, 

·         beraten ihre Vorgesetzten in Fragen des Transportes und Umschlages von/auf Verkehrsträger aller Art, 

·         sind verantwortlich für die Durchführung von Transporten und den Umschlag von/auf Verkehrsträger aller Art, 

·         organisieren den Arbeitsablauf in ihrem Zuständigkeitsbereich, 

·         wirken mit bei der Planung, Bearbeitung und Durchführung logistischer und Verlegetransporte in den Verkehrsarten Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiffs- und Seeverkehr, 

·         wirken mit bei der Anmeldung von Märschen und Transporten, 

·         setzen Transport-, Transporthilfs- und Umschlagmittel rationell ein, 

·         sind verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen und militärischen Vorschriften/Weisungen insbesondere hinsichtlich der Auflagen zur Ladungssicherung / zu gefährdetem Wehrmaterial bei 

o    Vorbereitung und Durchführung von Transporten, 

o    Übergabe, Umschlag und Transport von Material, 

o    Transportunterbrechung, 

·         stellen sicher die Einhaltung der Richtlinien der einschlägigen Zollbestimmungen in ihrem Aufgabenbereich, 

·         wirken mit bei der Abwicklung der Zollformalitäten, 

·         wirken mit bei der Bearbeitung von Transportschäden, 

·         wenden DV-gestützte Verfahren für Transport, Umschlag und Dokumentation an, 

·         erstellen Statistiken und Beiträge für das Meldewesen, 

·         führen durch die fachliche Aus- und Weiterbildung des unterstellten Personals und wirken mit bei der Aus- und Weiterbildung anderer Fachtätigkeiten, 

·         führen durch/unterstützen bei der Erkundung, Einrichtung, Betrieb und Sicherung von logistischen Einrichtungen oder Teilbereichen davon, 

·         führen durch/unterstützen bei der Erkundung von Marschstrassen. 

1.3 Arbeitsbedingungen 

TrspFw SK nehmen ihre Aufgaben im Grundbetrieb und in Einsätzen gem. dem Aufgaben- und Einsatzspektrum ihrer Dienststelle wahr. Sie werden zeitweise in fremden Standorten/Liegenschaften im In- und Ausland und unter allen klimatischen Umweltbedingungen durchgeführt. 

2. Fertigkeiten und Kenntnisse 

·         Kenntnisse über Grundsätze der Logistik, Materialbewirtschaftung und Materialerhaltung der Bundeswehr, 

·         Kenntnisse der für seinen Aufgabenbereich gültigen Vorschriften/Erlasse/Bestimmungen über Transport und Umschlag von Versorgungsgütern aller Art, 

·         Auftrag und Gliederung logistischer Einheiten und Verbände der Streitkräfte, 

·         Behandlung von Ladepapieren für den Transport, 

·         Aufgaben des Kraftfahrers beim Vorbereiten, Durchführen und nachbereiten von Märschen und Transporten, 

·         Verhalten als Kraftfahrer bei der Anwendung rationeller Umschlagverfahren von Versorgungsgütern 

·         Grundkenntnisse über die Aufbau- und Ablauforganisation im Aufgabenbereich Verkehr und Transport der Bundeswehr, 

·         Qualifikation Sonstige verantwortliche Person für Ladungssicherung Straßen-/ Eisenbahntransport, 

·         Fähigkeit zum rationellen Einsatz von Kräften und Mitteln im Bereich der Transportplanung, -lenkung und -durchführung, 

·         Fähigkeit zur manuellen und DV-gestützten Planung, Lenkung und Überwachung des Einsatzes von Transportmitteln, 

·         Grundkenntnisse über Zollbestimmungen bei der Ein- und Ausfuhr, 

·         Kenntnisse über die Abläufe logistischer Transporte in Transportsystemen/-ketten oder einzeln in den Verkehrsarten Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiffs-, Luft- und Seeverkehr, 

·         Grundkenntnisse über die Nutzbarmachung von Verkehrs-, Transport- und Umschlagleistungen, 

·         Fähigkeit zur Durchführung von Märschen/Transporten auch im Rahmen von Geleitschutz/im Konvoi, 

·         Fähigkeit zur Erkundung, Einrichten, Betreiben und Schützen von Teilbereichen logistischer Einrichtungen, 

·         Fähigkeit zur Erkundung von Marschstraßen. 

3. Mögliche Verwendungen in Dienststellungen 

3.1 Verwendung 

TE-Führer in logistischen Einheiten der Streitkräfte 

Einsatz in Stäben auf Verbandsebene (TrspLenk)
Autor: KillBurn93
« am: 12. August 2018, 23:02:41 »

Als Feldwebel ist man mehr damit beschäftigt seine Gruppe zu führen, Papierkram zu erledigen und dafür Sorge zu tragen "das der Laden läuft".
Feldwebel sind auf der Ebene eines Meisters.
Selber auf dem Bock werden Sie höchstwahrscheinlich nur noch selten und dann wahrscheinlich als Beifahrer sitzen.
Autor: andi554
« am: 12. August 2018, 22:09:41 »

Zitat
... Denke mal in die Richtung Feldwebel im Heer. Falls ich damit als Berufskraftfahrer bei der Bundeswehr arbeiten kann. ...

Wie @Tommie schon schrieb, wäre wohl TrspFw eine Möglichkeit. Das ist eine Verwendung in der Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes. Die Eignung vorausgesetzt wäre eine Einstellung als Unteroffizier (FA) bei vorliegendem Hauptschulabschluss oder als Stabsunteroffizier (FA) bei Realschulabschluss möglich. Ob es noch weitere Verwendungen gibt und wo die "angesiedelt" sind ist mir nicht bekannt.
Ok vielen dank .

Zitat
... Denke mal in die Richtung Feldwebel im Heer. Falls ich damit als Berufskraftfahrer bei der Bundeswehr arbeiten kann. ...

Das klingt so als würdest Du Dir vorstellen, als Transportfeldwebel im Heer hauptsächlich auf dem Lkw zu sitze und Material von A nach B zu fahren.....? Oder täuscht mich der Eindruck?

Dachte schon das es hauptsächlich und das Transportieren geht oder täusche ich mich da?
Autor: Tasty
« am: 12. August 2018, 21:47:22 »

Zitat
... Denke mal in die Richtung Feldwebel im Heer. Falls ich damit als Berufskraftfahrer bei der Bundeswehr arbeiten kann. ...

Das klingt so als würdest Du Dir vorstellen, als Transportfeldwebel im Heer hauptsächlich auf dem Lkw zu sitze und Material von A nach B zu fahren.....? Oder täuscht mich der Eindruck?
Autor: KlausP
« am: 12. August 2018, 21:35:55 »

Zitat
... Denke mal in die Richtung Feldwebel im Heer. Falls ich damit als Berufskraftfahrer bei der Bundeswehr arbeiten kann. ...

Wie @Tommie schon schrieb, wäre wohl TrspFw eine Möglichkeit. Das ist eine Verwendung in der Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes. Die Eignung vorausgesetzt wäre eine Einstellung als Unteroffizier (FA) bei vorliegendem Hauptschulabschluss oder als Stabsunteroffizier (FA) bei Realschulabschluss möglich. Ob es noch weitere Verwendungen gibt und wo die "angesiedelt" sind ist mir nicht bekannt.
Autor: andi554
« am: 12. August 2018, 21:28:38 »

Nutze mal die Suchfunktion nach "Berufskraftfahrer", da findest du schon ein wenig, z.B. https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,58858.msg608769.html#msg608769
Danke
Haben Sie sich denn schon Gedanken darüber gemacht für welche Laufbahn Sie sich bewerben wollen?
Denke mal in die Richtung Feldwebel im Heer. Falls ich damit als Berufskraftfahrer bei der Bundeswehr arbeiten kann.

Erstmal vielen Dank für die Antwort. Mich würde noch Interessieren, ob die Ausbildung zum Berufskraftfahrer nach BKrFQG bei der Bundeswehr zählt oder ob ich da von 0 Anfangen muss.

Was genau meinst Du denn damit, "ob die Ausbildung zählt"?
Für den Dienstführerschein musst Du nur die Bw-internen Regelungen lernen und eine Einweisungs- und Überprüfungsfahrt absolvieren.

Kannst ja mal erläutern, was genau Du mit Deiner Frage meintest.
Ob die Grundqualifikation zählt, wie eine Berufsausbildung da ich sonst keine beendete Ausbildung habe.

Ich interpretiere die Frage mal so, dass der Fragesteller wissen möchte, ob seine Berufsausbildung als förderliche Berufsausbildung zum Einstieg mit einem höheren Dienstgrad berechtigt! Diese Frage kann ich aus dem Stegreif mit einem "Ja!" beantworten, ohne jedoch exakt zu wissen, für welche Verwendungen! Ich bin mir fast sicher, dass der TransportUffz und der TransportFw dabei sind, je nachdem, welche Eignung man im Hinblick auf die Laufbahnen bekommt! Mehr könnte ich dann morgen bei ISOrg nachsehen!
OK vielen dank ja wäre noch gut zu erfahren mit welchem Dienstgrad man dann Anfängt, falls man dies rausbekommt.
Autor: Tommie
« am: 12. August 2018, 20:45:58 »

Ich interpretiere die Frage mal so, dass der Fragesteller wissen möchte, ob seine Berufsausbildung als förderliche Berufsausbildung zum Einstieg mit einem höheren Dienstgrad berechtigt! Diese Frage kann ich aus dem Stegreif mit einem "Ja!" beantworten, ohne jedoch exakt zu wissen, für welche Verwendungen! Ich bin mir fast sicher, dass der TransportUffz und der TransportFw dabei sind, je nachdem, welche Eignung man im Hinblick auf die Laufbahnen bekommt! Mehr könnte ich dann morgen bei ISOrg nachsehen!
Autor: Tasty
« am: 12. August 2018, 20:40:50 »

Erstmal vielen Dank für die Antwort. Mich würde noch Interessieren, ob die Ausbildung zum Berufskraftfahrer nach BKrFQG bei der Bundeswehr zählt oder ob ich da von 0 Anfangen muss.

Was genau meinst Du denn damit, "ob die Ausbildung zählt"?
Für den Dienstführerschein musst Du nur die Bw-internen Regelungen lernen und eine Einweisungs- und Überprüfungsfahrt absolvieren.

Kannst ja mal erläutern, was genau Du mit Deiner Frage meintest.
Autor: KlausP
« am: 12. August 2018, 09:33:39 »

Haben Sie sich denn schon Gedanken darüber gemacht für welche Laufbahn Sie sich bewerben wollen?
Autor: Ralf
« am: 12. August 2018, 09:10:25 »

Nutze mal die Suchfunktion nach "Berufskraftfahrer", da findest du schon ein wenig, z.B. https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,58858.msg608769.html#msg608769
Autor: andi554
« am: 12. August 2018, 06:27:18 »

In erster Linie bist du Soldat, deswegen, wirst du eine Grundausbildung machen. Und du wirst ggf. darüber hinaus noch weitere Lehrgänge machen, je nach Laufbahn ist das unterschiedlich, allgemeinmilitärisch und militärfachlich. Auch Fachlehrgänge werden das sein u.a. auch eine militärische Fahrprüfung.

Erstmal vielen Dank für die Antwort. Mich würde noch Interessieren, ob die Ausbildung zum Berufskraftfahrer nach BKrFQG bei der Bundeswehr zählt oder ob ich da von 0 Anfangen muss. Und würde mich auch Interessieren in, ob vielleicht jemanden den weg schon gegangen ist und ein paar Tipps geben kann habe über die Bundeswehr Seite schonmal eine Anfrage bei dem Karriereberater gestellt. Nur vielleicht hat hier auch jemand Tipps :).
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