Autor: Andi
« am: 02. Juli 2018, 13:00:37 »Ich selber als Inhaber dieser zivilen Firma würde für die Bundeswehr Dienstleistungen erfüllen.
Da du ja selbst schreibst, dass du Angehöriger der Bundeswehr bist dürfte dir klar sein, dass das definitiv nichts wird!
Zum einen gibt es klare Regeln gegen Korruption, zum anderen dürfte dir die Genehmigung zur Nebentätigkeit in so einem Volumen und dann auch noch mit Bezug zum Dienst widerrufen/versagt werden.
Du kannst die Bundeswehr mit Vorschlägen sicherlich weiterbringen, aber du wirst in dieser Sache dann mit absoluter Sicherheit keinen Euro mit deinem Unternehmen verdienen. Als Angehöriger der Bundeswehr, der einen KVP-Vorschlag einreicht kann dir aber sogar ein prozentualer Anteil an durch den Vorschlag erkennbarem Einsparpotential zugestanden werden.
Ich möchte nicht das mir jemand die Idee klaut sondern möchte selber hinter dem Projekt stehen.
Wenn du diese Idee im Dienst/mit Bezug auf deine dienstliche Tätigkeit entwickelt hast müsste zunächst einmal geklärt werden, ob diese Idee dir als Person oder der Bundeswehr als Institution zuzurechnen ist.
Gruß Andi