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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: Stumpikrieger am 30. Januar 2018, 14:14:16

Titel: Verwendungsausschluss
Beitrag von: Stumpikrieger am 30. Januar 2018, 14:14:16
Hallo Liebe Community,

Vorab: Ich weiß, dass hier keiner Ferndiagnosen stellen kann und keine Zusagen/Absagen erteilen kann.

Dennoch beschäftigt mich eine Frage. Ich hoffe man mir einen Erfahrungsbericht, eine Meinung dazu geben.

Ich habe mir im April 2015 den Oberschenkel gebrochen. Ich wurde operiert und habe seit dem einen Marknagel im Oberschenkel.
Ich bin absolut beschwerdefrei und kann mein Bein zu 100% belasten. Sprich, ich hatte nach der OP nie wieder Probleme und konnte Hobbys, Sport und ähnliches wie gehabt ausüben.
(Es ist so, als wäre nie was gewesen)

Ist ein Marknagel im Oberschenkel ein grundsätzlicher Verwendungsausschluss für den Fallschirmjäger oder wird es eine Chance geben und eine Einzelfallentscheidung werden?

Ich möchte lediglich wissen, ob die o.g. Verletzung ein sofortiges aus bedeutet.

Mir wurde schon mitgeteilt, dass zwingend Arztberichte erforderlich sind, welche ich auch zur Musterung mitnehmen werde. In diesen ist mein Bein vollständig verheilt und zu 100% belastbar.

Wichtig zu erwähnen ist vielleicht noch, dass ich mir diese Verletzung beim Motocross zugezogen habe, und diesen Sport bis vor kurzem noch aktiv ausgeübt habe.  :)



Titel: Antw:Verwendungsausschluss
Beitrag von: Stumpikrieger am 30. Januar 2018, 14:23:01
Falls ich den falschen Themenbereich gewählt habe, bitte ich um Entschuldigung. Darf dann gerne verschoben werden. :-)
Titel: Antw:Verwendungsausschluss
Beitrag von: Andi8111 am 30. Januar 2018, 18:52:03
Grundsätzlich ist ein liegendes Implantat kein Ausschluss. Aber da dieser Nagel in der Regel nach knöchern konsolidierter Fraktur wieder entfernt wird, bzw. entfernt werden sollte, besteht hier bis zur Entfernung und ein Jahr darüber hinaus eine absolute Verwendungsunfähigkeit in ALLEN Verwendungsbereichen. (Gesundheitsziffer V) Ein Jahr nach der Entfernung kann eine Nachbegutachtung erfolgen. Sollte das Metall aber aufgrund eingeschränkter Stabilität belassen werden müssen, besteht eine Gradation VI, womit Sie ganz raus wären (für immer).

Grundsätzlich halte ich es aber für unwahrscheinlich, dass Sie für eine Infanterieverwendung in Frage kommen können.
Titel: Antw:Verwendungsausschluss
Beitrag von: Stumpikrieger am 31. Januar 2018, 08:25:24
Das leuchtet mir natürlich ein...

Was mich jetzt etwas stutzig macht, dass der damalige behandelnde Arzt meinte, ich sollte diesen Marknagel drin lassen, da er nicht stört...
Nur aus diesem Grund habe ich ihn nie entfernen lassen. Hm, das ist natürlich sehr nervig.

Danke für deine Antwort!
Titel: Antw:Verwendungsausschluss
Beitrag von: Andi8111 am 31. Januar 2018, 19:51:39
Ich würde mit den Befunden zur Musterung gehen und schazen, was dort gesagt wird. Sollte keine Notwendigkeit bestehen, den Nagel zu ziehen und liegt der reizfrei ein, kommen Sie mit II6 raus und alles ist in Butter.
Titel: Antw:Verwendungsausschluss
Beitrag von: Stumpikrieger am 01. Februar 2018, 13:46:53
Danke für deine Hilfe!
Du hast mir auf jeden Fall geholfen!

Da ich aber jetzt weiß, dass dieser Marknagel ja "eigentlich" rausgehören würde, sollte ich vielleicht mal darüber nachdenken.
Auch wenn ich dann erst mal für ein Jahr raus bin.