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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Phantomphlyer am 17. Mai 2018, 08:50:51

Titel: Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Phantomphlyer am 17. Mai 2018, 08:50:51
Hallo,

ich bin 2006 aus dem aktiven Dienst ausgeschieden und überlege derzeit zur Truppe zurückzukehren. Gespräch beim Karriereberater hat bereits stattgefunden - allerdings konnte er einige Fragen nicht ganz zu meiner Zufriedenheit beantworten. Vielleicht gibt es ja hier Profis. Kurz zu mir: 38, SAZ von 2001-2006, zuletzt StUffz LW, Schrauber Phantom F-4F, danach BFD Bürokaufmann (das ist auch einziger Abschluss, außer Fachhochschulreife).
Nun zu den Fragen:

1. SAZ25: Der KarrBerater meinte, man würde auch bei Wiedereinstellung (FW Fachdienst) für die üblichen 12 bzw. 13 Jahre eingestellt und müsste zwecks Verlängerung auf SAZ25 dann weitersehen...

2. Truppendienst ist trotz Wiedereinsteller, wegen Alter nicht möglich?

3. Ich habe eine Lange Liste von möglichen Verwendungen bekommen. Was mich am meisten anspricht sind die Verwendungen außerhalb von Pers, Nachschub, ReFü, Stabsdienst... Also Einsatzführung (G700), EloKa, Operationsdienst, Nav (G100/G300/I000/I700), Fernmelder (H300), evtl. Luftumschlag (L000). Offene Stellen wollte er mir noch nicht rausgeben, weil sich die ganze Geschichte bis zur evtl. Einstellung ja noch hinziehen kann. Kann ich verstehen, aber ich hätte gern einen groben Überblick, wie die Stellenlage in den entsprechenden Bereichen so aussieht.

4. Bekommt man irgendwie raus, welche o.g. Dienstposten an bestimmten Standorten überhaupt vorhanden sind? Wie viele habe ich natürlich meine Favoriten, was den möglichen Standort angeht. Momentan hab ich aber keine Ahnung, ob es für mich dort überhaupt "interessante" Dienstposten gibt. Bei den oben genannten ist ja viel Marine dabei. Dass ich damit in einer Jäger- oder Logistikeinheit nicht rechnen kann, ist mir klar. Aber vielleicht gibt es hier ja auch irgendwas spannendes für mich....

5. Abgesehen von der Einstellung mit Berücksichtigung meines Berufs, besteht die Möglichkeit auf meiner alten Verwendung aufzubauen? Die Phantom fliegt ja nun nicht mehr, aber es gibt ja auch genug aktive Kameraden, die z.B. den Umstieg auf den EF90 gemacht haben. Wie ist denn hier die Sachlage?

So, das soll es für den Anfang erst mal gewesen sein.

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: dunstig am 17. Mai 2018, 09:12:36
Einzige Möglichkeit ist es, in einer berufsnahen Verwendung eingestellt zu werden. Jetzt kenne ich die einzelnen Bereiche nicht, würde aber vermuten, dass der Bürokaufmann prädestiniert für genau die Verwendungen ist, die du vermeiden willst. ;)
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Phantomphlyer am 17. Mai 2018, 09:16:47
Naja alle aufgeführten Stellen stehen schon auf der Liste der "Tätigkeitsbegriffe zu vorhandenem Beruf", die mir der Karriereberater ausgedruckt hat...
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Rollo83 am 17. Mai 2018, 09:20:52
In ihre alte Verwendung können sie nicht zurück da sie mit der Umstellung zum Fachdienst eine förderliche Ausbildung im technischen Bereich bräuchten.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: LwPersFw am 17. Mai 2018, 10:21:42
Diese Verwendungsbereiche sind dem Bürokaufmann zugeordnet und die Lw hat darin so hohen Bedarf, dass bei einer Einstellung auch die Zahlung einer Verpflichtungsprämie möglich ist.

Deshalb sollte die Chance hoch sein, einen Dienstposten zu finden.

Welche Dienstposten zu diesen Bereichen wo ausgeschrieben sind, kann der KarrBerater feststellen.

Spätestens der Einplaner nach erfolgreicher Prüfung...



Fw AllgFD   13CA01   EINSFÜDST               G700           Einsatzführungsfeldwebel
Fw AllgFD   13DA02   FLUGBERATER           G900           Flugberaterfeldwebel
Fw AllgFD   13DA03   FLBTRB                     G600           Flugbetriebsfeldwebel
Fw AllgFD   16BA01   LB DST                      I400           Luftbildauswertefeldwebel Optisch und Infrarot
Fw AllgFD   16BC01   NACHRPERS               I800           Feldnachrichtenfeldwebel Luftwaffe
Fw AllgFD   16BD01   ELOKA TAFU               I700           Elektronischer Kampfführungsfeldwebel/Bootsmann Tastfunk Streitkräfte



Da Sie bereits 38 sind und SaZ 25 im Auge haben ... beschäftigen Sie sich auch mit den Themen Kranken- und Rentenversicherung...

u.a. hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55080.0.html

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,60219.0.html
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: dunstig am 17. Mai 2018, 10:23:16
Interessant. Dass mit dem Bürokaufmann eine solche Bandbreite an Verwendungen möglich ist, war mir nicht bekannt.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Phantomphlyer am 17. Mai 2018, 10:39:47
@LwPersFw: Das hätte ich ja jetzt nicht gedacht. Nicht, dass das irgendwie ausschlaggebend wäre, aber interessant ist es trotzdem. So ganz blick ich da nicht durch. Wie errechnet sich da die Höhe und wie lange wird das gezahlt? Leider gibt es hier aber auch bei meinen favorisierten Standorten nichts von der Luftwaffe...

Kann noch jemand was zum Thema Festsetzung der Dienstzeit auf SAZ25 bei Einstellung sagen?

Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 17. Mai 2018, 11:38:11
Das ist durch den KarrBer insofern richtig dargestellt worden, als dass die Vordienstzeit hinzuaddiert wird. Also würde eine Fw-Einstellung irgendwo bei maximal SaZ 18 landen.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Phantomphlyer am 17. Mai 2018, 11:55:17
Ok, aber das ist möglich? Und nicht nur 12 bzw. 13 Jahre? Das konnte mir bis jetzt nämlich niemand beantworten. Ich war SAZ 5 Jahre + 10 Monate (damals Auflösung Standort und mir wurde entsprechend Weiterverpflichtung bis Ende angeboten, deshalb diese krumme Zahl). Wenn ich das richtig sehe, müssten dann doch 19 Jahre und 2 Monate übrig bleiben, oder? Und das ist ja schon ein gewaltiger Unterschied zu SAZ 12 oder 13 (abzgl. der geleisteten Dienstzeit...).
Wenn dem so wäre, wäre ich bei Ende der aktiven Dienstzeit 57 oder 58. Dazu kämen 5 Jahre Übergang (abzgl. der schon "verbrauchten" 6 Monate). Also wäre ich dann ca. 63. Die letzten Jahre bis zur Rente könnte ich auffangen.
Mit dem Thema GKV hab ich mich schon beschäftigt. RV wäre durch die Nachversicherung incl. der 20% Erhöhung sicher höher, als meine jetzigen Beiträge in meinem eher mäßig bezahlten Job...
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 17. Mai 2018, 12:40:29
Ja das ist so, dazu braucht man nur die ergänzenden Bestimmungen der UTB zum Berufungserlass (alte Bezeichnung) zu lesen.
Die kürzestmögliche Verpflichtungszeit die man dir anbieten muss wäre bspw. für die Luftwaffe: Mindestverpflichtungszeit 8 Jahre abzüglich anzurechnender Ausbildungsabschnitte (ist halt von der Verwendung abhängig) zuzüglich Vordienstzeiten, also bspw. 8 J - 3 Monate Grundausbildung -9 Monate Laufbahnausbildung + 5 J 10 Monate = 12J +10 Monate.

Man kann aber auch darüber hinausgehen und die Regelverpflichtungszeit (SaZ 13) die anbieten, das muss man halt mit dem Einplaner dann besprechen.
SaZ 13 + - 1 J + 5J10M ergibt bei mir 17J 10(M). Das wäre die Verpflichtungszeit, die man dir anbieten kann (nicht muss). Eine WV kann dann ggf. während der Dienstzeit erfolgen.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Phantomphlyer am 17. Mai 2018, 12:58:14
OK. Also nichts mit SAZ25 bei Einstellung. Schade auch. Das bringt ja gleich die Gefahr, dass man in ca. 12 Jahren auf der Straße steht. Hmm....
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: KlausP am 17. Mai 2018, 13:01:30
Es kommt auch darauf an, wie die Stellen durch den Bedarfsträger ausgeschrieben sind. Nicht zu vergessen, dass man sich in der Feldwebellaufbahn immerhin auch auf die Übernahme zum BS bewerben kann.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Phantomphlyer am 17. Mai 2018, 13:08:38
Ist die Übernahme als BS denn realistisch, wenn man jetzt als StUffz mit 38 wieder anfängt?
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: KlausP am 17. Mai 2018, 13:11:33
Die Auswahl nach Geburtsjahrgängen ist inzwischen aufgehoben. Alle Antragsteller unabhängig vom Alter sind gleich zu betrachten, es zählt, sich in der Bestenauslese durchzusetzen.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Phantomphlyer am 22. Mai 2018, 21:49:54
Wie läuft das eigentlich mit dem Einplanungsgespräch im Falle einer positiven Eignung? Muss ich mich beim Einplaner direkt entscheiden, oder kann ich mir ein paar Tage Bedenkzeit verschaffen?
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 23. Mai 2018, 05:30:23
Mal so, mal so. Kommt auf die Stelle(n) an. Mglw. sind dann welche weg. Eine wird er dir reservieren für ein paar Tage, aber nicht mehrere.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: TomTom2017 am 23. Mai 2018, 05:32:41
Und als EÜ hast du ohnehin in den ersten vier Monaten das Recht die Bundeswehr wieder zu verlassen, falls dir z.B. der Dienstposten überhaupt nicht zusagt (deshalb die alte Arbeitsstelle nicht kündigen).
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: ABC-Aufklärer am 24. Mai 2018, 22:14:35
Die Auswahl nach Geburtsjahrgängen ist inzwischen aufgehoben. Alle Antragsteller unabhängig vom Alter sind gleich zu betrachten, es zählt, sich in der Bestenauslese durchzusetzen.

bei der Antwort wurden meine Augen ganz groß.. ich bin selber Wiedereinsteller.. 8 jahre plus 12 die jetzt dazu kommen (SAZ20). Ich bereute heute damals nicht Richtung BS gegangen zu sein. Gibt es eine Quelle dazu, die dies schriftlich belegt?


Viele Grüße
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 25. Mai 2018, 05:15:54
Umgekehrt wird ein Schuh draus, zeige mir Quellen, dass es "heute" noch so ist. Die Auswahlkriterien sind ja klar festgeschrieben. Da wo früher "nach Jahrgängen" stand oder auch im Aufruf " es werden die Jahrgänge 1990 und jünger aufgerufen..." findest du das heute nicht mehr.
Ist aber schon seit einigen Jahren so.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Rollo83 am 25. Mai 2018, 06:35:56
Das ist doch tatsächlich nen alter Hut.
Es wurde doch geklagt und es wurde dadurch sogar in einem Jahr niemand zum BS ernannt weil das Verfahren ausgesetzt wurde. Das war doch so 2013 um den Dreh oder sowas.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: antragBS am 25. Mai 2018, 07:41:49
Das ist ja das gute.

Deshalb bin ich auch wieder zurück zum Bund, ich selber war SAZ 12 und bin Anfang 2011 entlassen worden da keine große Möglichkeit war BS zu werden.

Nun bin ich seit 2015 wieder dabei als SAZ 24 und stelle jedes Jahr BS Antrag und ab diesem Jahr OffzMilFD.

Ich hoffe auch das die 6 Versuche die ich noch habe ausreichen.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: ABC-Aufklärer am 25. Mai 2018, 08:01:52
Umgekehrt wird ein Schuh draus, zeige mir Quellen, dass es "heute" noch so ist. Die Auswahlkriterien sind ja klar festgeschrieben. Da wo früher "nach Jahrgängen" stand oder auch im Aufruf " es werden die Jahrgänge 1990 und jünger aufgerufen..." findest du das heute nicht mehr.
Ist aber schon seit einigen Jahren so.

Deswegen ja meine Frage.. Wo stehen denn die Auswahlkriterien genau drin? im Soldatengesetz steht kein Kriterium des Geburtenjahres. Ob es der Karriereberater gewesen ist oder auch manch aktive Soldaten.. jeder hat zu mir gesagt, dass ich auf grund des Jahrganges (1982) kein BS mehr werden kann. Auch wurde mir gesagt, dass eine Klage offen ist.. aber es sich wahrscheinlich nicht ändern wird.

Gab es denn bereits ein Urteil zur Klage? Bitte nicht falsch verstehen, ich glaube euren Aussagen, aber es muss ja irgendwo stehen..
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: KlausP am 25. Mai 2018, 08:27:04
Zitat
... jeder hat zu mir gesagt, dass ich auf grund des Jahrganges (1982) kein BS mehr werden kann ...

Wann haben die das gesagt? Jetzt vor ein paar Tagen erst? Dann haben die keine Ahnung und sollten sich dringend einen neuen Job suchen.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: ABC-Aufklärer am 25. Mai 2018, 08:40:26
Zitat
... jeder hat zu mir gesagt, dass ich auf grund des Jahrganges (1982) kein BS mehr werden kann ...

Wann haben die das gesagt? Jetzt vor ein paar Tagen erst? Dann haben die keine Ahnung und sollten sich dringend einen neuen Job suchen.

Die Aussage habe ich vom Karriereberater in Osnabrück. Das Beratungsgespräch war im November/Dezember 2017. Im März war ich in Hannover, hab die Feldwebeleignung erhalten und halte in diesen Moment die Einstellungsunterlagen in der Hand.

Vielen Dank für die Antworten :)

Grüße
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: KlausP am 25. Mai 2018, 09:03:24
Wenn der Karriereberater gesagt hat, dass Sie sich nicht zum BS oder zum Offz milFD bewerben können, hat er in der Tat keine Ahnung. Wenn er gesagt hat, dass Ihre Chancen bei so einer Bewerbung gering sind, könnte ich mit der Aussage mitgehen.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: ABC-Aufklärer am 25. Mai 2018, 09:23:06
Wenn der Karriereberater gesagt hat, dass Sie sich nicht zum BS oder zum Offz milFD bewerben können, hat er in der Tat keine Ahnung. Wenn er gesagt hat, dass Ihre Chancen bei so einer Bewerbung gering sind, könnte ich mit der Aussage mitgehen.

wie bereits gesagt, es sei nicht möglich sich zu bewerben aufgrund der Regel des Geburtenjahres. Ich selber habe auch nicht verstanden warum es gar keine Möglichkeit geben sollte. Warum sollte man einen Soldaten nach hause schicken, obwohl seine Leistungen besser sind, als die der anderen? Das wäre bei Frauen doch auch der Fall.. wenn eine Frau bessere Leistungen erbringt als ich, dann hat Sie auch den Dienstposten verdient..

es sollte rein nach Leistung und Eignung gehen.. Geschlecht, Alter usw. sollten da keine Rolle spielen.. meine Meinung
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 25. Mai 2018, 10:07:43
Zitat
im Soldatengesetz steht kein Kriterium des Geburtenjahres
Eben, da hast du doch die Quelle.
Und ansonsten einfach mal in der GAIP BAPersBw Abt III und IV - KeNr 50-01-00 B ein bisschen lesen. Dort sind auch jede Menge Zentralerlasse als Quellen angegeben. Und wenn du da nicht Gwburtsjahrgang findest, dann wird er auch nicht einbezogen.

Zitat
Gab es denn bereits ein Urteil zur Klage?
Klar, so 2012 oder 2013 rum.

Zitat
Geschlecht, Alter usw. sollten da keine Rolle spielen.. meine Meinung
Geschlecht kann schon eine Rolle spielen. Aber auch das findest du hier oder http://www.gesetze-im-internet.de/sgleig/BJNR382210004.html bspw. §8.

Zitat
Bitte nicht falsch verstehen, ich glaube euren Aussagen, aber es muss ja irgendwo stehen..
Naja, so ein bisschen verstehe ich das schon "falsch". zum einen findest du ja hier im Forum jede Menge Threads darüber, gerade als das umgestellt wurde. Aber letztendlich wenn du das nicht glaubst, frag deinen Chef oder deinen PersOffz, die werden dafür bezahlt. Ich habe halt den Eindruck, obwohl du das Ziel so vehement verfolgst, hast du dich doch wenig informiert.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: ABC-Aufklärer am 25. Mai 2018, 10:19:04


Zitat
Bitte nicht falsch verstehen, ich glaube euren Aussagen, aber es muss ja irgendwo stehen..
Naja, so ein bisschen verstehe ich das schon "falsch". zum einen findest du ja hier im Forum jede Menge Threads darüber, gerade als das umgestellt wurde. Aber letztendlich wenn du das nicht glaubst, frag deinen Chef oder deinen PersOffz, die werden dafür bezahlt. Ich habe halt den Eindruck, obwohl du das Ziel so vehement verfolgst, hast du dich doch wenig informiert.

natürlich habe ich mich damit bisher nicht beschäftigt und auch nicht darüber informiert. Wenn mir der Karriereberater der Bundeswehr vor 5 Monaten in einem persönlichen Gespräch sagt, dass ich keine Möglichkeit habe BS zu werden aufgrund des Kriteriums des Geburtenjahres.. Dann glaube ich ihm das! daher war das Thema für mich durch.. ich habe gestern aus Zufall das Gespräch hier gelesen und wurde darauf hin aufmerksam..

wenn Sie zu einer Bank oder einer Versicherung gehen und sich beraten lassen.. gehen Sie doch sicherlich auch davon aus, dass der Beratende Ahnung hat von dem, was er sagt.. oder stellen Sie nach dem Gespräch oder bestenfalls noch in dem Gespräch das Gesagte komplett in frage? das glaube ich eher nicht..

Von daher kann ich diese Rüge jetzt nicht ganz nach vollziehen.. trotzdem danke ich jedem für die Antworten :)

Grüße
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: TomTom2017 am 25. Mai 2018, 12:40:48
jeder hat zu mir gesagt, dass ich auf grund des Jahrganges (1982) kein BS mehr werden kann.
Bin der gleiche Jahrgang und Wiedereinsteller, mir haben der Einplaner und PersFhr was anderes mitgeteilt: Grundsätzlich möglich, nur die Bestenauslese zählt.
Jedoch ist § 48 BHO nicht zu vernachlässigen.

natürlich habe ich mich damit bisher nicht beschäftigt und auch nicht darüber informiert. Wenn mir der Karriereberater der Bundeswehr vor 5 Monaten in einem persönlichen Gespräch sagt, dass ich keine Möglichkeit habe BS zu werden aufgrund des Kriteriums des Geburtenjahres.. Dann glaube ich ihm das! daher war das Thema für mich durch.. ich habe gestern aus Zufall das Gespräch hier gelesen und wurde darauf hin aufmerksam..
Das ist ägerglich. Vielleicht hat er das falsch verstanden (z.B. Direkteinstieg als BS) oder ist nicht wirklich auf der Höhe der Zeit. Ist aber alles nur Spekulation. Fakt ist, sie haben leider die falsche Mitteilung bekommen.
Und was ich so über mache "Karriereberatung" gehört habe... :-X
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: slider am 25. Mai 2018, 13:28:19
Gibt es für die Verwendung als Karriereberater eigentlich eine ATN oder einen Lehrgang?
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 25. Mai 2018, 14:09:46
Ja, sogar ein Casting.
Das Thema, um das es da geht, hat aber nichts mit Karriereberatung zu tun und wird deshalb auch nicht auf diesen Lg vermittelt.

Dass das alles mind. gediente UmP sind, sollte das Thema des Aussetzen der jahrgangsbezogenen Betrachtung jeder kennen. Mit Sicherheit der KarrBer auch.
Und ich bin schon der Überzeugung, dass ein Hinweis des KarrBer in der Art , wie TomTom2017 das beschrieben hat, erfolgte.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: ABC-Aufklärer am 25. Mai 2018, 15:31:57
Ja, sogar ein Casting.
Das Thema, um das es da geht, hat aber nichts mit Karriereberatung zu tun und wird deshalb auch nicht auf diesen Lg vermittelt.

Dass das alles mind. gediente UmP sind, sollte das Thema des Aussetzen der jahrgangsbezogenen Betrachtung jeder kennen. Mit Sicherheit der KarrBer auch.
Und ich bin schon der Überzeugung, dass ein Hinweis des KarrBer in der Art , wie TomTom2017 das beschrieben hat, erfolgte.

Bei allen Respekt  aber glauben Sie etwa ich sei blöd oder Ähnliches?

Ich habe den Karriereberater direkt gesagt, dass ich zur Bundeswehr zurück möchte.. wenn möglich dann für immer. Daraufhin hat der Berater mir gesagt, dass ich keine Möglichkeit habe Berufssoldat zu werden. Meine direkte Gegenfrage zielte auf mein Geburtsjahr an als Grund (so wie ich es damals aus der Truppe kannte). Der Berater nickte und erklärte mir, dass auch noch eine Klage offen sei (Zeitpunkt wohlgemerkt war November 2017) und weiterhin sagte er zur mir, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg hat. Ergo dass weiterhin das Geburtsjahr als Kriterium für den Antrag als BS gelte. Oder glauben Sie die Dinge habe ich nur geträumt oder mir ausgedacht? Nein habe ich nicht..

Ich finde es gut, dass es dieses Forum hier gibt und dass den Menschen da draußen geholfen wird durch die Antworten. Aber manche Antworten mit gezielter Kritik könnten sich so manche Leute hier echt schenken. Etwas mehr Sachlichkeit wäre bestimmt nicht verkehrt.. und zu glauben, dass bestimmte Leute nur durch ihren beruflichen Status oder Dienstgrad etwas wissen müssen oder können ist total naiv.

Ich wünsche ein schönes Wochenende
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: KlausP am 25. Mai 2018, 16:04:32
Kommen Sie mal wieder runter. Wenn man länger in diesem Forum unterwegs ist hat man schon so Einiges erlebt, was Bewerber aus Äußerungen der Berater oder der Einplaner herausgehört haben wollen. Bei näherem Nachhaken hat sich dann fast immer ein völlig anderes Bild ergeben. Bestes Beispiel ist immer die Vesetzung nach der Grundausbildung. Da nimmt man einen Dienstposten "irgendwo im Wald" an obwohl man den eigentlich gar nicht will und fragt den Einplaner, ob man sich nach der GA versetzen lassen kann. Aus dessen Antwort "Sie können jederzeit einen Versetzungsanzrag stellen" hört der Bewerber grundsätzlich raus "Klar, stellen Sie einen Antrag und Sie werden problemlos versetzt".
Niemand will Ihnen hier unterstellen, dass Sie beim KB auch auch nur das gehört hätten, was Sie hören wollten. Wenn der Berater jedoch solchen offensichtlich seit mehreren Jahren nicht mehr zutreffenden Quatsch erzählt wird man ja mal nachfragen dürfen, wie das denn nun genau war.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: BSG1966 am 28. Mai 2018, 10:51:31
Bei allen Respekt  aber glauben Sie etwa ich sei blöd oder Ähnliches?

Etwas mehr Sachlichkeit wäre bestimmt nicht verkehrt.. und zu glauben, dass bestimmte Leute nur durch ihren beruflichen Status oder Dienstgrad etwas wissen müssen oder können ist total naiv.

1. Da wo ich herkomme ist es nicht allzu zielführend, wenn man denn mehr Sachlichkeit wünscht, Beiträge mit "glauben Sie ich sei blöd" zu beginnen.
2. Was die Menschen hier glauben oder nicht ist doch vollkommen irrelevant. Hilfreich sind meistens nur Fakten.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Phantomphlyer am 20. Juli 2018, 19:03:25
Nachdem ich nun die Einladung zum Auswahlverfahren bekommen habe, habe ich noch eine Frage:

Mal davon ausgehend, dass mir der Einplaner Stellen anbietet die ich aus welchen Gründen auch immer nicht annehmen möchte, ist meine Bewerbung dann hinfällig, oder kann ich zu einem späteren Zeitpunkt noch mal fragen, ob neue Stellen angeboten werden?

Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 20. Juli 2018, 19:35:28
Das was du willst solltest du ihm sagen.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Phantomphlyer am 20. Juli 2018, 19:56:46
Ich meinte eher für den Fall, dass es gerade nichts passendes gibt... Stellen werden ja irgendwann frei...
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 20. Juli 2018, 20:09:50
Ja wie ich sagte: entweder sagst du ihm, deine Bewerbung soll aufgelöst werden oder sie soll bestehen bleiben. Und dann fragst du ihn, wie lange sie bestehen bleibt, bevor sie automatisch gelöscht wird.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Phantomphlyer am 27. Juli 2018, 09:10:04
Danke, Ralf. Das hab ich jetzt verstanden.

Kann mir jemand den Unterschied zwischen Flugberaterfeldwebel und Flugbetriebsfeldwebel erklären? Dazu konnte ich noch nicht so recht was finden. Und brauchen beide eine WFV III? (Warum eigentlich, die gehen doch nicht fliegen, oder?)
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: LwPersFw am 27. Juli 2018, 09:16:30
Danke, Ralf. Das hab ich jetzt verstanden.

Kann mir jemand den Unterschied zwischen Flugberaterfeldwebel und Flugbetriebsfeldwebel erklären? Dazu konnte ich noch nicht so recht was finden. Und brauchen beide eine WFV III? (Warum eigentlich, die gehen doch nicht fliegen, oder?)


Flugberaterfeldwebel

Der Flugberaterfeldwebel (FlugberaterFw) führt die Flugberatung aus festen und verlegbaren

Flugberatungsstellen im In- und Ausland für militärischen Luftverkehr unter Beachtung der militärischen,

zivilen, nationalen und internationalen Gesetze/Vorschriften durch.

Soweit gefordert, stellt er Flugberatungen für zivile Flüge, die Flugplätze der Bw nutzen, sicher.

Die Flugberatung schließt Beschaffung, Auswertung, Aufbereitung und Bereitstellung von dynamischen und statischen Luftfahrtdaten mit ein.

Im Rahmen nationaler und multinationaler Übungen / Einsätze im erweiterten Aufgabenspektrum der

Bundeswehr unterstützt er alle am Flugbetrieb beteiligten Stellen.

Darüber hinaus wird er in nationalen und internationalen Stäben/Ämtern als Sachbearbeiter in

unterschiedlichen Aufgabenbereichen eingesetzt.

Er ist außerdem in der Lehre und Ausbildung des Flugberatungsdienstes tätig.



Flugbetriebsfeldwebel

Der FlBtrbFw ist in Gefechtsständen der HöhKdoBehLw, in Gefechtsständen der NATO sowie in Geschwader-, Staffelgefechtsständen und S 3 - Navigationszentren eingesetzt.

Bis auf Geschwader - Ebene ist der FlBtrbFw für die Vorbereitung, Planung und organisatorische Durchführung sowie die Nachbereitung des Flugbetriebes verantwortlich.

In Gefechtsständen der HöhKdoBehLw und im Ausland ist er für die Lageunterstützung zuständig und nimmt Koordinationsaufgaben für die einzelnen Gefechtsstände bis Geschwaderebene wahr.

Im Rahmen von Auslandseinsätzen wird der FlBtrbFw in den Gefechtsständen der Einsatzgeschwader zur Koordinierung aller Flugbewegungen mit zivilen, militärischen und sonstigen Organisationen (NGO (Non goverment Organisation)) eingesetzt.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Phantomphlyer am 14. August 2018, 09:08:06
Ich habe gestern noch mal mit meinem KB telefoniert, weil ich gerne vor meiner Eignungsfeststellung beim KC in zwei Wochen noch einen Termin bei ihm haben wollte, um mal zu schauen, was denn momentan so für Stellen vakant sind, die für mich in Frage kommen. Dass diese dann bis zum Test weg sein können ist mir natürlich klar. Dennoch hätte ich gern einen Überblick gehabt, um mich ggf. vorher schon mal mit der entsprechenden Einheit in Verbindung zu setzen und mir ein genaueres Bild über die Aufgaben machen zu können. Leider blockt der KB hier ein wenig. Er meint, das macht dann alles der Einplaner vor Ort.
Da es für mich viele mögliche Verwendungen gibt und auch so einige Standorte kann ich mir nicht vorstellen, dass im KC dann die Zeit reicht, um mich umfassend zu informieren. Ich will vermeiden, dass mir da was durch die Lappen geht, was ich vielleicht vorher nicht so auf dem Zettel hatte.
Gibt es eine andere Möglichkeit, vorab mit jemandem zusammen ins IS-Org zu schauen? Kann ich mich im Vorfeld schon an das KC wenden? Oder kann vielleicht sogar aus dem Forum helfen?

Vielen Dank!
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: F_K am 14. August 2018, 09:16:59
Ein Schritt nach dem Anderen - erst Eignung und Tauglichkeit - dann konkrete Stellen.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 14. August 2018, 09:18:33
Das funktioniert bei tausenden anderen auch. Lass die Leute ihre Arbeit machen.
ISOrg hilft dir nicht, denn dort sind keine freien Stellen, die sind im e-recruiting ausgeschrieben. Und ja, morgen ist die Lage wieder eine andere.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Phantomphlyer am 14. August 2018, 09:36:35
Naja. Dann ist das wohl so. Dennoch verstehe ich hier die Verschlossenheit der BW nicht. Ich weiß noch, wie das Gespräch bei meiner ersten Einstellung ablief. Man bekam ein paar Stellen gezeigt, konnte sich davon 1 oder 2 reservieren lassen und dann war es das. Das ist ja irgendwie fernab von dem, was ein moderner Arbeitgeber so leisten sollte. Ich weiß noch, dass ich damals beim Wehrdienstberater eine ganze Reihe von Stellen ausgedruckt mit nach Hause bekommen hab. Inklusive aller Details. Warum geht denn sowas nicht mehr? Das soll jetzt alles nicht stinkig klingen, aber sich in so kurzer Zeit beim Einplaner festzulegen, mit was und wo man die nächsten 12 Jahre verbringt, find ich schon unglücklich.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: slider am 14. August 2018, 10:12:39
Naja, letztendlich erwartet die Bundeswehr von dir da eine gewisse Vorarbeit. Die Breite an Einsatzmöglichkeiten bei der Bundeswehr ist halt enorm. Da kann man dir ja nicht 40 Verwendungen im Detail erklären. Deshalb solltest du einfach von dir aus schon wissen in welche Richtung es gehen soll und dich dann gezielt beraten lassen.

Aber ich gebe dir auch insoweit Recht, dass auch ich Karriereberater mit, nunja, sagen wir mal unterschiedlich ausgeprägter Motivation getroffen habe.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Phantomphlyer am 14. August 2018, 10:30:15
Es geht mir ja auch nicht um 40 Verwendungen. Es geht mir um die für mich aufgrund meines mitgebrachten Berufs übrig gebliebenen 10 oder so. Aber momentan habe ich ja nicht mal die Möglichkeit, mich über Dienstposten und Standorte zu informieren, weil ich ja nicht mal weiß, wo genau jetzt wirklich Bedarf besteht...
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: neuer-ITler am 14. August 2018, 11:01:20
Bedarf besteht immer, in fast jedem Bereich.

Ob es gerade in Kaserne x oder y stellen frei sind kann die nur der ein planer NACH der Eignungsfeststellung benennen.

Grundsatz: Wer Soldat werden möchte, muss sich mit dem Gedanken beschäftigen, versetzbar zu sein, denn BW ist kein normaler Arbeitgeber.

Du wirst ja nicht eingestellt z.B. als Mechaniker für Triebwerke, sondern deine Berufsbezeichnung ist Soldat. 

P.S: Also wenn mich als Spieß oder Chef eine Zivilperson anrufen würde, würde ich ihn die Tel.Nr. vom KB geben, mehr nicht.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Phantomphlyer am 14. August 2018, 11:15:12
Na auf die Antwort hab ich ja gewartet. Also, dass es die Bundeswehr ist und nicht die Zuhausewehr ist mir natürlich bekannt. Aber sobald hier irgendjemand etwas von heimatnah, oder Wunschstandort schreibt, kommt wieder diese alte Leier. Wenn ich als Feldwebel im Fachdienst, FGM Eurofighter beim JG 71 in Wittmund eingeplant und ausgebildet werde, dann kann ich davon ausgehen im Normalfall die nächsten 12 Jahre dort auch stationiert zu sein. Mal abgesehen von Ausbildung, Übung und Einsatz. Dass es durch Umstrukturierungen und Standortschließungen immer mal Ausnahmen geben kann ist doch jedem klar.
Aber es kann mir doch auch keiner weiß machen, dass es den Leuten vollkommen egal ist, ob man seinen Dienst zum Beispiel in Köln mit seinem riesigen Standort und der Metropole nebenan, oder im Brandenburgischen Niemansland verbringt. Gerade auch vielleicht mit dem Gedanken, sich noch länger zu verpflichten oder BS zu werden.
Mit ging es ja hauptsächlich darum, dass man schon mal sehen kann, ob es mehr Bedarf an EKM Bootsmann P3C in Nordholz gibt, oder an PersFw in Bayern. Sowas entscheidet man ja nicht mal eben so (gerade mit Familie). Und jetzt kommt mir nicht mit "Vielleicht ist Soldat dann nicht der richtige Beruf"...
Aber nun gut - ich habe verstanden. Ich muss mich gedulden und dann hoffen, dass das richtige (was und wo auch immer) dann dabei ist.

So long ;-)
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 14. August 2018, 12:00:59
Und ich halte das System, so wie es jetzt trotzdem für zweckmäßig.
Angenommen man sagt dir nun 10 DP, die heute frei sind und zwar Fw DP als FGM (nur als Beispiel). Du suchst dir hochmotiviert 2 aus, findest es aber schade, dass an deinem Wunschort nix frei ist.

In 8 Wochen hast du deinen Eignungstest und
a) bekommst keine Fw-Eignung. Und nun? Erwartungshaltung hoch, Realisierung noch niedriger als ohnehin. Also musst du dich nun für UoP-DP entscheiden ohne dich darauf vorbereitet zu haben und an einem ganz anderen StO.
b) du hast gar keine Tauglichkeit für FGM, du darfst nur in den StDst. Und nun? Wieder war die Vorbereitung nicht hilfreich.
c) an deinen beiden ausgesuchten StO ist nichts frei und du geht's ganz woanders hin, denn alle DP sind nun besetzt
d) eine deiner beiden ausgesuchten DP ist frei und du freust dich. Blöd ist nur, dass nun der Einplaner nicht mehr an deinem Wunsch-StO schaut, denn er kann dir ja deinen vermeintlichen Erstwunsch erfüllen.
Wie man dreht und wendet ist das schon recht komplex.
Was man aber durchaus machen könnte wäre die generischen DP-Beschreibungen aus ISOrg im Internet zur Verfügung zu stellen. Besser als nichts, auch wenn manche nicht wirklich bewerberfreundlich sind. Aber auch daran arbeitet man, in dem man Job-Profile in Bewerbersprache erstellt und die dem Einplaner an die Hand gibt.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: dunstig am 14. August 2018, 12:16:24
Andererseits kann ich die Befremdlichkeit ziviler Bewerber ebenfalls nachvollziehen. Im Gegensatz zum Zivilen bereitet man sich vor und bewirbt sich auf einen befristeten Job für über ein Jahrzehnt seines Lebens und das mehr oder weniger ins Blaue hinein, ohne zu wissen, um welche Positionen es denn eigentlich gehen könnte. Das erfährt man dann letztlich erst im allerletzten Schritt des ganzen Verfahrens.

Dass da etwas Unverständnis aufkommt, ist doch nur verständlich. Gerade bei Leuten, die das System Bundeswehr nicht kennen.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: F_K am 14. August 2018, 12:34:44
Naja, ich arbeite in einem grossen deutschen Konzern - da gibt es in der IT 12 (!) Generische Dienstpostenbeschreibungen.
Alleine in meinem Büro arbeiten ca. 70 ITler, da macht jeder etwas anderes.

Dazu ändern sich die Tätigkeiten ...
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: dunstig am 14. August 2018, 15:28:29
Dennoch bewerbe ich mich dort als ITler an einem Standort auf offene Stellen. Dass dann am Ende möglicherweise eine Verwendung als Kfz-Mechaniker oder Personaler am anderen Ende der Republik bei rausspringen kann und das erst am Ende des Verfahrens feststeht, ist halt einfach ein anderes, für viele unbekanntes System.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Calistra am 16. August 2018, 18:03:10
Meine Bewerbung als Einstellung Offz höherer Dienstgrad ist heute abgelehnt worden, scheinbar gibt es für mich keine Verwendung mehr bzw. scheint der Mangel wohl nicht so existent zu sein
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: LwPersFw am 16. August 2018, 18:25:03

....scheinbar gibt es für mich keine Verwendung...


Das hatte @Ralf Ihnen ja schon vorhergesagt... auf Grund Ihrer Studienrichtung...
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Calistra am 16. August 2018, 20:55:03

....scheinbar gibt es für mich keine Verwendung...


Das hatte @Ralf Ihnen ja schon vorhergesagt... auf Grund Ihrer Studienrichtung...

Da hatte ich mich auch schon ein bisschen drauf eingestellt, trotzdem ist es halt nicht gerade erfreulich. Auch im Hinblick das man immer mehr liest das der Bundeswehr das Personal ausgeht und die, die sich bewerben und wollen, die lehnt man dann ab.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: KlausP am 16. August 2018, 21:06:01
Warum soll man jemanden einstellen, der entweder die Einstellungsvoraussetzungen  nicht erfüllt oder für den es keinen Bedarf gibt?

Zitat
... Auch im Hinblick das man immer mehr liest das der Bundeswehr das Personal ausgeht ...

Wo haben Sie denn diesen Quatsch gelesen?
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Calistra am 16. August 2018, 21:19:59
Warum soll man jemanden einstellen, der entweder die Einstellungsvoraussetzungen  nicht erfüllt oder für den es keinen Bedarf gibt?

Zitat
... Auch im Hinblick das man immer mehr liest das der Bundeswehr das Personal ausgeht ...

Wo haben Sie denn diesen Quatsch gelesen?

Den Quatsch hat irgendsoein wichtigtuer verfasst......... S.21 des Berichts 2017 des Wichtigtuer.....Ähm.....Wehrbeauftragten
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: PzPiKp360 am 16. August 2018, 21:27:44
Naja, wenn es für die angebotene Qualifikation "BWL mit Steuerrecht" keinen passenden Dienstposten gibt, spielt der Mangel an anderer Stelle keine Rolle.

Was ist denn mit der vorhandenen Qualifikation "Fluggerätemechaniker", das dürfte eine Mangelverwendung sein, oder?
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Calistra am 16. August 2018, 21:29:40
Naja, wenn es für die angebotene Qualifikation "BWL mit Steuerrecht" keinen passenden Dienstposten gibt, spielt der Mangel an anderer Stelle keine Rolle.

Was ist denn mit der vorhandenen Qualifikation "Fluggerätemechaniker", das dürfte eine Mangelverwendung sein, oder?

Das schon, jedoch würde ich ja wenn zurück dann auch nur als Offizier. Wenn ich jetzt nochmal ein Studium Maschinenbau dranhänge, bin ich bis Abschluss schon 40.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: PzPiKp360 am 16. August 2018, 21:36:39
Alte Verwendung und damit vermutlich Feldwebel-Laufbahn ist nicht genug, ein Offizier soll es werden, aber die akademische Ausbildung paßt auf Anhieb auf keinen Dienstposten: Schon mal an Reserveoffizier gedacht, um darüber was ungefähr passendes zu finden? Sollte sich daraus eine Beorderung ergeben, könnte auch darüber der Wiedereinstieg in Vollzeit möglich sein.
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Calistra am 16. August 2018, 21:42:40
Alte Verwendung und damit vermutlich Feldwebel-Laufbahn ist nicht genug, ein Offizier soll es werden, aber die akademische Ausbildung paßt auf Anhieb auf keinen Dienstposten: Schon mal an Reserveoffizier gedacht, um darüber was ungefähr passendes zu finden? Sollte sich daraus eine Beorderung ergeben, könnte auch darüber der Wiedereinstieg in Vollzeit möglich sein.

 ;)

ROA adW ist der nächste Schritt. Aber jetzt wird noch eine Verwendung in der Verwaltung geprüft
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: DeltaEcho am 16. August 2018, 22:52:49
Sich gegen eine Laufbahn als Offizier entscheiden und zivil studieren, kann man alles machen. Sich dann aber beklagen, dass man mit einem Studium nicht genommen wird.

Zitat
Da hatte ich mich auch schon ein bisschen drauf eingestellt, trotzdem ist es halt nicht gerade erfreulich. Auch im Hinblick das man immer mehr liest das der Bundeswehr das Personal ausgeht und die, die sich bewerben und wollen, die lehnt man dann ab.

Ja es gibt Vakanzen und für diese Vakanzen werden Leute eingestellt, die diese Fachrichtung stuidert haben. BWL mit dem Schwerpunkt Steurrecht gehört aber nicht dazu. Zuman die HSU im BWL Studium einen ähnlichen Schwerpunkt anbietet nennt sich ABT.

Vielleicht hättest du mit 18, 19, 20 einfach für 13 Jahre unterschreiben sollen (inkl) Studium, dann wärst du heute auch Offizier.

Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 17. August 2018, 04:44:14
Warum soll man jemanden einstellen, der entweder die Einstellungsvoraussetzungen  nicht erfüllt oder für den es keinen Bedarf gibt?

Zitat
... Auch im Hinblick das man immer mehr liest das der Bundeswehr das Personal ausgeht ...

Wo haben Sie denn diesen Quatsch gelesen?

Den Quatsch hat irgendsoein wichtigtuer verfasst......... S.21 des Berichts 2017 des Wichtigtuer.....Ähm.....Wehrbeauftragten
Das sind halt solche Pauschalaussagen, die nicht wirklich zutreffen. Hättest du dich bspw. als BordSichSdt TacOp (Msch) beworben, wärst du bei Tauglichkeit mit Kusshand genommen worden. Oder hättest du ein BauIng-Studium oder ein IT-Studium. Zumal es bei der Einstellung mit höh. Dienstgrad aufgrund des Studiums sehr sehr enge laufbahnrechtliche Grenzen (SLV) gibt, da kommt ja auch die Bw nicht daran vorbei.
Wenn der Bedarf eines Arbeitgebers mit den persönlichen Vorstellungen nicht übereinzubringen ist, ist das doch ganz normal. Da bringt es nichts, sich in die Schmollecke zurückzuziehen und zu sagen, die Bw schreit immer wegen Personalmangel, aber die Willigen werden nicht genommen. Warum glaubt denn jeder, Hauptsache Soldat, die Fachlichkeit spiele keine Rolle?
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Calistra am 17. August 2018, 14:38:55
Sich gegen eine Laufbahn als Offizier entscheiden und zivil studieren, kann man alles machen. Sich dann aber beklagen, dass man mit einem Studium nicht genommen wird.

Zitat
Da hatte ich mich auch schon ein bisschen drauf eingestellt, trotzdem ist es halt nicht gerade erfreulich. Auch im Hinblick das man immer mehr liest das der Bundeswehr das Personal ausgeht und die, die sich bewerben und wollen, die lehnt man dann ab.

Ja es gibt Vakanzen und für diese Vakanzen werden Leute eingestellt, die diese Fachrichtung stuidert haben. BWL mit dem Schwerpunkt Steurrecht gehört aber nicht dazu. Zuman die HSU im BWL Studium einen ähnlichen Schwerpunkt anbietet nennt sich ABT.

Vielleicht hättest du mit 18, 19, 20 einfach für 13 Jahre unterschreiben sollen (inkl) Studium, dann wärst du heute auch Offizier.

Nicht sehr hilfreicher Beitrag, ich habe nicht nur meine Ausbildung bei der Bundeswehr im Alter von 16 Jahren begonnen, sondern war da schon als SaZ 8 eingeplant und bin dann mit 20 in die Grundausbildung. Damals hatte ich jedoch nur einen Realschulabschluss, habe es aber trotzdem 2006 durch die Offizierbewerberprüfzentrale geschafft. Leider wurde ich dann aus irgendwelchen Gründen auch immer nicht mehr Offizier und schied nach 8 Jahren aus.
Hätte ich jedoch damals gewusst das heutzutage es möglich wäre wieder zurück zu kommen, vielleicht hätte ich besser Maschinenbau studiert.

Warum soll man jemanden einstellen, der entweder die Einstellungsvoraussetzungen  nicht erfüllt oder für den es keinen Bedarf gibt?

Zitat
... Auch im Hinblick das man immer mehr liest das der Bundeswehr das Personal ausgeht ...

Wo haben Sie denn diesen Quatsch gelesen?

Den Quatsch hat irgendsoein wichtigtuer verfasst......... S.21 des Berichts 2017 des Wichtigtuer.....Ähm.....Wehrbeauftragten
Das sind halt solche Pauschalaussagen, die nicht wirklich zutreffen. Hättest du dich bspw. als BordSichSdt TacOp (Msch) beworben, wärst du bei Tauglichkeit mit Kusshand genommen worden. Oder hättest du ein BauIng-Studium oder ein IT-Studium. Zumal es bei der Einstellung mit höh. Dienstgrad aufgrund des Studiums sehr sehr enge laufbahnrechtliche Grenzen (SLV) gibt, da kommt ja auch die Bw nicht daran vorbei.
Wenn der Bedarf eines Arbeitgebers mit den persönlichen Vorstellungen nicht übereinzubringen ist, ist das doch ganz normal. Da bringt es nichts, sich in die Schmollecke zurückzuziehen und zu sagen, die Bw schreit immer wegen Personalmangel, aber die Willigen werden nicht genommen. Warum glaubt denn jeder, Hauptsache Soldat, die Fachlichkeit spiele keine Rolle?

Danke für die Info. Nein, ich sitze nicht in der Schmollecke. Aber Hinweise welcher Studiengang aktuell nachgefragt wird, find ich wesentlich sinnvoller. Leider weiß ja nur der Einplaner welcher Dienstposten frü welchen Studiengang gerade frei ist. Ich könnte ja zur Zeit noch den Master Taxation umswitchen auf Master Wirtschaftsingenieur und mir mein bisheriges Studium anrechnen lassen. Aber gibt es dafür überhaupt Verwendung? Wo bekommt man dafür genaue Infos?
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 17. August 2018, 17:32:21
Über die Internetseite bundeswehrkarriere.de findest du die Ansprechpartner: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,60302.msg656218.html#msg656218
Titel: Antw:Mal wieder: Wiedereinsteller
Beitrag von: DeltaEcho am 18. August 2018, 07:10:48
Selbst wenn du jetzt noch auf WI wechseln würdest. Auch dieser Studiengang wird von der Bw angeboten.

Ich studiere doch nicht um dann als Seiteneinsteiger Offz wieder zur Bundeswehr zu gehen. Zudem würdest du in einer Fachverwendung arbeiten als Seiteneinsteiger, also sollte das Studium deine Interessen wiederspiegeln, sonst werden beide Seiten nicht glücklich.

- Maschinenbau
- Informatik
- ...
Der Bedarf kann aber in den nächsten Jahren ein anderer sein. Einige Truppengattungen haben ebenfalls hohe Vakanzen, dies sind aber keine Stellen für Seiteneinsteiger mit akademischer Vorbildung.