... Mit Verlaub, Sie sind als SaZ 8 eingestellt - oder ist Ihre Verpflichtungszeit stufenweise festgesetzt, etwa zunächst als SaZ 4? ...
Bei Mannschaften gibt es außer der 6monatigen Erstfestsetzung keine weitern Zwischenschritte. Sie werden mit Ablauf der 6 Monate auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt oder aber wegen erwiesener Nichteignung entlassen. Und nach meiner Ansicht bedeutet Nichteignung eben Nichteignung und nicht Eignung für kürzere Dienstzeit.
@TE: Wenn Ihr Chef meint, dass Sie nicht geeignet sind, muss er Ihnen das
schriftlich eröffnen, Sie dazu anhören und Ihre Gegendarstellung zum Antrag nehmen. Sie sollten darauf bestehen, dass Ihre Vertrauensperson hinzugezogen wird!
Die "Probezeit", von der Sie sprechen, gilt nämlich nur für Sie, nicht für den Dienstherrn, es sei denn, Sie machen eine Eignungsübung.
Bist du dir sicher? Ich dachte immer, dass dies eine beiderseitige Probezeit ist. Es gab hier im Forum doch auch schon den ein oder anderen Fall dazu.
Damit ist ja auch nicht die Probezeit gemeint, in der der Soldat seine Verpflichtung widerrufen kann sondern die Erstfestsetzung auf 6 Monate. Beides fällt nur zeitlich zusammen, sind aber zwei verschiedene Sachverhalte. Letzteres gibt es ja schon seit gefühlten Ewigkeiten.