Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 24. April 2024, 01:24:16
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 14. Dezember 2017, 09:56:40 »

Die Hürden für eine Nichteignung eines Mannschafters sind schon sehr hoch. Schlichtweg weil die Anforderungen sehr gering sind.
Da muss man schon richtig Mist gebaut haben.
Autor: CIRK
« am: 14. Dezember 2017, 09:37:20 »

Mich würde interessieren was sie darauf kommen lässt solch vage Vermutungen in den Raum zu werfen die fernab jedweder konstruktivität liegen.
Bevor sie das nächste mal einen Sachverhalt anzweifeln, was sie natürlich jederzeit tun können, wäre es angebracht erstmal auf jenen einzugehen.

Ganz einfach, langjährige Erfahrung, die durch Ihren letzten Post zum Thema "charakterliche Punkte" wieder einmal bestätigt wurde.
Autor: hallo145
« am: 14. Dezember 2017, 09:32:29 »

"Mit Verlaub, Sie sind als SaZ 8 eingestellt - oder ist Ihre Verpflichtungszeit stufenweise festgesetzt, etwa zunächst als SaZ 4?"

Ich bin SaZ 8.

"Oder es käme eine Entlassung nach dem Soldatengesetz infrage, weil Sie disziplinar negativ in Erscheidung getreten wären und eine charakterliche Nichteignung festgestellt werden würde."

Ich bin negativ in Erscheinung getreten durch einige charakterliche Punkte und dem habe ich nichts entgegen zu setzen, ein Disziplinarverfahren oder anderes gibt es nicht.

"Ganz ehrlich, ich glaube es bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder Sie erzählen hier nur die Hälfte oder zweitens Sie haben die Aussagen Ihres Chefs nicht wirklich verstanden und geben somit den Sachverhalt falsch wieder."

Mich würde interessieren was sie darauf kommen lässt solch vage Vermutungen in den Raum zu werfen die fernab jedweder konstruktivität liegen.
Bevor sie das nächste mal einen Sachverhalt anzweifeln, was sie natürlich jederzeit tun können, wäre es angebracht erstmal auf jenen einzugehen.

Das Personalgespräch hat eine Leistungsbewertung, eine darauffolgende Bekanntgabe des Sachstandes und die anschließenden Möglichkeiten beinhaltet, welche ja bereits bekannt sind.
Autor: dunstig
« am: 14. Dezember 2017, 09:28:07 »

@KlausP: Besten Dank für die Richtigstellung. Da habe ich aus meiner Erinnerung zwei Sachverhalte zusammengeworfen, weil sie zeitlich zusammenfallen, aber eigentlich zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind. Auch wenn die Konsequenz für den betroffenen natürlich ähnlich ist.
Autor: KlausP
« am: 14. Dezember 2017, 09:24:49 »

Zitat
... Mit Verlaub, Sie sind als SaZ 8 eingestellt - oder ist Ihre Verpflichtungszeit stufenweise festgesetzt, etwa zunächst als SaZ 4? ...

Bei Mannschaften gibt es außer der 6monatigen Erstfestsetzung keine weitern Zwischenschritte. Sie werden mit Ablauf der 6 Monate auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt oder aber wegen erwiesener Nichteignung entlassen. Und nach meiner Ansicht bedeutet Nichteignung eben Nichteignung und nicht Eignung für kürzere Dienstzeit.

@TE: Wenn Ihr Chef meint, dass Sie nicht geeignet sind, muss er Ihnen das schriftlich eröffnen, Sie dazu anhören und Ihre Gegendarstellung zum Antrag nehmen. Sie sollten darauf bestehen, dass Ihre Vertrauensperson hinzugezogen wird!

Zitat
Die "Probezeit", von der Sie sprechen, gilt nämlich nur für Sie, nicht für den Dienstherrn, es sei denn, Sie machen eine Eignungsübung.
Bist du dir sicher? Ich dachte immer, dass dies eine beiderseitige Probezeit ist. Es gab hier im Forum doch auch schon den ein oder anderen Fall dazu.

Damit ist ja auch nicht die Probezeit gemeint, in der der Soldat seine Verpflichtung widerrufen kann sondern die Erstfestsetzung auf 6 Monate. Beides fällt nur zeitlich zusammen, sind aber zwei verschiedene Sachverhalte. Letzteres gibt es ja schon seit gefühlten Ewigkeiten.
Autor: Ralf
« am: 14. Dezember 2017, 09:24:06 »

Es ist zu unterscheiden zwischen dem Widerrufsrecht, das der Soldat einseitig ziehen kann und der Probezeit. Hier kann der Dienstherr sagen, dass er den Soldaten nicht geeignet sieht. Da sind aber schon recht hohe Hürden. Einfach mal so geht da nicht, das müssen stichhaltige und valide und dokumentierte Gründe sein. Die geforderte "Bewährung" ist schon eine höhere Hürde, da muss die soldatische Eignung abgesprochen werden.
Autor: CIRK
« am: 14. Dezember 2017, 09:19:01 »

Ganz ehrlich, ich glaube es bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder Sie erzählen hier nur die Hälfte oder zweitens Sie haben die Aussagen Ihres Chefs nicht wirklich verstanden und geben somit den Sachverhalt falsch wieder.
Autor: dunstig
« am: 14. Dezember 2017, 09:17:56 »

Zitat
Die "Probezeit", von der Sie sprechen, gilt nämlich nur für Sie, nicht für den Dienstherrn, es sei denn, Sie machen eine Eignungsübung.
Bist du dir sicher? Ich dachte immer, dass dies eine beiderseitige Probezeit ist. Es gab hier im Forum doch auch schon den ein oder anderen Fall dazu.
Autor: miguhamburg1
« am: 14. Dezember 2017, 09:16:07 »

Mit Verlaub, Sie sind als SaZ 8 eingestellt - oder ist Ihre Verpflichtungszeit stufenweise festgesetzt, etwa zunächst als SaZ 4?

Die "Probezeit", von der Sie sprechen, gilt nämlich nur für Sie, nicht für den Dienstherrn, es sei denn, Sie machen eine Eignungsübung. Das ist bei Mannschaftsverwendungen nicht der Fall. Dementsprechend kann Ihr Chef gerne bantragen, die Dienstzeit zu verkürzen, was allerdings vom BAPersBw verfügt werden müsste. Die Fragewäre dann nämlich, aus welchem Grund dies sein sollte. Denn bei Mannschaften kämen dafür nur in Frage eine nachträglich entstandene gesundheitliche Einschränkung, etwa, wenn Sie als Kraftfahrer eingestellt wurden, aber nicht kraftfahrtverwendungsfähig wären. Oder es käme eine Entlassung nach dem Soldatengesetz infrage, weil Sie disziplinar negativ in Erscheidung getreten wären und eine charakterliche Nichteignung festgestellt werden würde.

Mit anderen Worten: Wenn Ihr Chef Sie auf Ihrem Dienstposten nicht länger sieht, dann soll er doch beantragen, Sie auf einen anderen, aus seiner Sicht geeigneteren Dienstposten zu besetzen und dann abwarten, ob Ihr Personalführer beim BA Pers dem nachkommt.
Autor: hallo145
« am: 14. Dezember 2017, 09:08:10 »

Eine Begründung gab es nicht, der Kerninhalt hat sich auf die Bewertung und das anschließende aufzeigen der Möglichkeiten beschränkt. Eine Begründung auf eine Verkürzung kann ich aus meiner Position heraus lediglich schlussfolgern, Personalmangel wäre das eine, das andere baut auf die Aussage vom DV auf, dass es immer noch die Möglichkeit gebe nach dem FWD zum SaZ zu verlängern. Was die ganze Sache nur noch mehr verwirrend macht. Ich blick da nicht durch.
Autor: KlausP
« am: 14. Dezember 2017, 09:01:18 »

Sehe ich auch so. Was treibt den Disziplinarvorgesetzten dazu, sowas zu erzählen?
Wenn er den Soldaten für nicht geeignet ansieht dann ist er es auch nicht mit kürzerer Verpflichtungszeit. Wenn er sowas dem BAPersBw vorschlägt, hauen die ihm seinen Antrag hoffentlich um die Ohren.
Autor: dunstig
« am: 14. Dezember 2017, 08:53:09 »

Vom Status SaZ aus ist es nicht möglich, FWD zu werden.

Mich würde aber mal die Begründung interessieren, warum eine Verkürzung der Dienstzeit in Ordnung sein soll. Immerhin wären Sie ja dann auch noch über die Probezeit hinaus tätig, was dem Sinn der  alternativen "Kündigung durch den DV" widersprechen würde.
Autor: hallo145
« am: 14. Dezember 2017, 08:46:33 »

Guten Tag,

ich bin SaZ 8 der Mannschaftslaufbahn und meine 6 monatige Probezeit läuft am 31. Januar ab.
Mir wurde nun in einem Personalgespräch mitgeteilt, dass sich mein Disziplinarvorgesetzter nicht dazu bereit erklärt mich über die Probezeit hinaus auf diesen Dienstposten für die volle Zeit einzustellen, die mir erläuterten Möglichkeiten wären das selbstständige Kündigen oder eine Verkürzung auf einer Dienstzeit auf <4 Jahren oder halt das Kündigen seinerseits aus, was natürlich die denkbar schlechteste Alternative von allen ist.

Da es laut ihm kein SaZ 2 mehr gibt ist nun die größte Priorität vom SaZ 8 Status den FWD 23 anzutreten, ist dies möglich?
Vielen Dank im vorraus.
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de