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Community => Bundeswehrforum.de => Thema gestartet von: Ines89 am 04. Dezember 2017, 13:06:13

Titel: Versetzung USA
Beitrag von: Ines89 am 04. Dezember 2017, 13:06:13
Guten Tag Zusammen,

ich habe mich hier registriert, weil ich ein paar fragen habe, auf die mir bisher keine antworten geben konnte.
Kurz zu meiner Person, meinem Anliegen...
Ich, Stabsunteroffizier, verheiratet, zwei Kinder. Mein Ehemann Oberstabsgefreiter.
Wir haben uns Gedanken darüber gemacht uns für 3 Jahre oder nach Möglichkeit länger, in die USA versetzen zu lassen.
Die erste Frage die ich habe ist, ob denn dies berücksichtigt werden würde, dass wir beide dies nur zusammen machen können,
da es für uns keinen Sinn macht das nur einer geht, zumal dies auf Dauer für unsere Kinder sicherlich schwierig wäre.
Oder kann man das einfach nicht beeinflussen?
Des weiteren frage ich mich wie viel man sich denn Finanziell (Zahlen und Fakten) steht. sicherlich etwas besser, aber wie viel denn in etwa?
Wir haben hier ein Haus, welches noch ab zu bezahlen ist, ist eine Versetzung denn überhaupt möglich mit Schulden (Haus), auch wenn sie positiv sind?
Wo finde ich denn für all solche Fragen Antworten, an wen kann ich mich wenden?
Kann man dieses besagte Info-Paket anfordern, auch wenn man nur Interesse an solch einer Versetzung hat?

Es sind wahrscheinlich etwas viele Fragen für den Anfang,
aber vielleicht hat ja hier jemand so etwas schon einmal durchlebt
und kann mir ein paar Antworten geben oder berichten, darüber wäre ich sehr dankbar

Beste Grüße

Titel: Antw:Versetzung USA
Beitrag von: dunstig am 04. Dezember 2017, 13:31:37
Ähm gibt es denn für einen von Ihnen schon einen vorgesehenen Dienstposten, bzw. die Absicht, Sie dorthinzuversetzen oder ist das bisher ein reines Gedankenkonstrukt, dass Sie eine solche Verwendung gerne machen würden?
Titel: Antw:Versetzung USA
Beitrag von: KlausP am 04. Dezember 2017, 14:16:27
Fur Auslandsverwendungen muss man sich auf ausgeschriebene Dienstposten bewerben. In der Ausschreibung steht dann auch genau, welche Voraussetzungen man erfüllen muss um in die Auswahl zu kommen (ATN/ATB sollten passen, evtl. SLP muss erfüllt sein, Restdienstzeit beachten ...). Dass beide Ehepartner dann auch noch zeitgleich an den selben Auslandsstandort versetzt werden halte ich fast für illusorisch. Wenn nur einer ausgewählt wird, wird der andere noch lange nicht ebenfalls versetzt, schon gar nicht, wenn es für ihn gar keinen Dienstposten zu besetzen gibt.
Titel: Antw:Versetzung USA
Beitrag von: Andi am 04. Dezember 2017, 14:17:25
Die erste Frage die ich habe ist, ob denn dies berücksichtigt werden würde, dass wir beide dies nur zusammen machen können,
da es für uns keinen Sinn macht das nur einer geht, zumal dies auf Dauer für unsere Kinder sicherlich schwierig wäre.
Oder kann man das einfach nicht beeinflussen?

Einfach Anträge formulieren in denen klar wird, dass das nur zusammen geht und auch nur zusammen gewünscht ist.

Des weiteren frage ich mich wie viel man sich denn Finanziell (Zahlen und Fakten) steht. sicherlich etwas besser, aber wie viel denn in etwa?

Google mal nach "Auslandszuschlag", dann kannst du es für euch exakt ermitteln. In den USA ist das Zonenstufe 7 oder 8, je nach Standort.

Wir haben hier ein Haus, welches noch ab zu bezahlen ist, ist eine Versetzung denn überhaupt möglich mit Schulden (Haus), auch wenn sie positiv sind?

Klar, solche Schulden hat doch eigentlich fast jeder, der sich ein Eigenheim kauft. Und das kann man ganz nebenbei dann ja für die Zeit vermieten.

Wo finde ich denn für all solche Fragen Antworten, an wen kann ich mich wenden?

Primär erst mal an deinen Personalfeldwebel/Kompaniefeldwebel. Letztlich muss hier aber eine gemeinsame Personalentwicklung zwischen deinem Personalführer, dem deines Mannes und dem/den Personalführer/n der/die für die Auslandsdienstposten zuständig ist/sind herbeigeführt werden. Das Bedarf einiger zu befüllender Papiere und geht auch nicht von heute auf Morgen. Aber gerade deswegen solltet ihr das auch so klar kommunizieren.

Kann man dieses besagte Info-Paket anfordern, auch wenn man nur Interesse an solch einer Versetzung hat?

Das Info-Paket gibt es dann, wenn es eine Versetzung auf einen konkreten Dienstposten gibt, weil das immer individuell auf einen Standort bezogen ist.

Gruß Andi
Titel: Antw:Versetzung USA
Beitrag von: Ines89 am 04. Dezember 2017, 15:41:42
Danke für die schnellen Antworten...
Also es gibt sowohl für mich, als auch für meinen Mann geeignete Dienstposten, für die auch die Bewerbungsfrist erst 2019 endet.
Natürlich würde noch der Sprachenlehrgang fehlen, wobei der wahrscheinlich auch erst Sinn macht wenn klar ist versetzt zu werden.
Das alles nicht von heute auf morgen erledigt ist, ist mir klar und auch gut so, die Zeiten wo man hoppla hopp umzieht sind einfach vorbei.
Das mit den Zeitzonen habe ich auch bereits gefunden, allerdings muss ich gestehen werde ich nicht so ganz schlau daraus.
Titel: Antw:Versetzung USA
Beitrag von: KlausP am 04. Dezember 2017, 15:56:32
Welche "Zeitzonen" meinen Sie? Oder meinen Sie die Auslandszuschläge nach § 53 BBesG?

http://www.beamtenbesoldung.org/besoldung/auslandszuschlaege.html (http://www.beamtenbesoldung.org/besoldung/auslandszuschlaege.html)
Titel: Antw:Versetzung USA
Beitrag von: Andi am 04. Dezember 2017, 16:19:26
???
Titel: Antw:Versetzung USA
Beitrag von: StOPfr am 04. Dezember 2017, 17:03:59
Ines meint die Zonenstufen für die Auslandszuschläge.