Autor: miguhamburg1
« am: 01. Februar 2018, 08:13:24 »@ Bazi,
der Vergleich funktioniert so nicht:
1.) SanOA sind zum Studium beurlaubt, sind also während der Semester nicht im Dienst und somit dann auch keine Vorgesetzten.
2.) Hier wurde von einer Ausbildungsstätte gesprochen und nicht von einem Wohnheim.
Auch davon abgesehen, ist immer noch nicht die Frage beantwortet, welchen dienstlichen Zweck ein Befehl eines militärischen Teilnehmers in Lehrgang A einem anderen militärischen Teilnehmer in Lehrgang B an einer zivilen Ausbildungsstätte außerhalb militärischer Liegenschaften haben könnte.
der Vergleich funktioniert so nicht:
1.) SanOA sind zum Studium beurlaubt, sind also während der Semester nicht im Dienst und somit dann auch keine Vorgesetzten.
2.) Hier wurde von einer Ausbildungsstätte gesprochen und nicht von einem Wohnheim.
Auch davon abgesehen, ist immer noch nicht die Frage beantwortet, welchen dienstlichen Zweck ein Befehl eines militärischen Teilnehmers in Lehrgang A einem anderen militärischen Teilnehmer in Lehrgang B an einer zivilen Ausbildungsstätte außerhalb militärischer Liegenschaften haben könnte.