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Zusammenfassung

Autor: HG z.S.
« am: 13. Juni 2013, 14:00:41 »

Nennen wir das Ding doch einfach Schirmmütze... ;)
Autor: christoph1972
« am: 13. Juni 2013, 10:41:03 »

Kapitänsmütze meinte sicher eher die Grundform, als die Mütze für Marineoffiziere. Nicht-Marine-Angehörigen sind die unterschiede der Marine-Kopfbedeckungen nicht ganz so geläufig ....
Autor: BulleMölders
« am: 13. Juni 2013, 09:36:00 »

mit Kapitänsmütze
Das halte ich aber für ein Gerücht, da werden sich die Herrn Offiziere aber bedanken, wenn ein Mannschafter mit einem Keksrand an der Schirmmütze (so nennt sich das Ding nämlich) rumläuft.
Autor: MarcAurel
« am: 12. Juni 2013, 18:07:56 »

Zitat
@F_K: Ich finde keine Stelle, in der steht, dass das Tragen von Schiffchen befohlen werden muss. Die Aussage, dass es untersagt werden kann (z.B. zwecks Einheitlichkeit), ist davon unberührt.

Ich verstehe das Statement nicht.

Wenn ein MUT in einer Heereseinheit Dienst verrichtet - und dann im Dienstplan steht "FA Grundform" - dann trägt er Feldmütze.

... so einfach ist die Welt.

Es sei denn er ist 76er. Dann hat er ein Barett und trägt natürlich dieses, wenn der Dienstplan den Zusatz "ggf. mit Barett" beinhaltet.

Andererseits trägt der Mannschaftssoldat Marine meistens die Mannschafts-Geige, also den Donald Duck oder, sofern er über 30 ist die PUO-Geige mit Kapitänsmütze anstatt der Bändermütze.
Autor: MarcAurel
« am: 12. Juni 2013, 18:04:19 »

Der den Vorschriften unterliegende Personenkreis hat Zugang zu den aktuellsten Ausgaben.
Das ist nur halb richtig, denn für Reservisten mit UTE (oder während einer DVag) gilt die ZDv 37/10 auch, trotzdem wüsste ich nicht, wo ich (internen) Zugriff darauf bekäme.

@ HG z. See: Laut wikipedia dürftest Du die ZDV 37/10 unter http://www.dmb-lv-westfalen.de/z1.pdf finden.
Wie ich schrieb: "[Ich] weiß bei denen, die im Netz rumgeistern, immer nicht, ob sie wirklich aktuell sind..."
Das gilt auch bei Links aus der Wikipedia. Stand 2008 klingt für mich zumindest nicht aktuell. Ist sie es denn? Außer klugen Sprüchen kam bis dato zumindest noch keine konkrete Antwort auf meine Frage... mit Ausnahme von Tango, der die betreffende Stelle spontan zitierte - danke dafür!

@F_K: Ich finde keine Stelle, in der steht, dass das Tragen von Schiffchen befohlen werden muss. Die Aussage, dass es untersagt werden kann (z.B. zwecks Einheitlichkeit), ist davon unberührt.

Entschuldigung Herr Hauptgerfreiter! Die ZDV wird gerade überarbeitet. Vielleicht warten Sie noch etwas und bekommen dann die druckfrische Ausgabe.
Allerdings dann nur auf einer Wehrübung.
Autor: F_K
« am: 12. Juni 2013, 17:40:42 »

Zitat
@F_K: Ich finde keine Stelle, in der steht, dass das Tragen von Schiffchen befohlen werden muss. Die Aussage, dass es untersagt werden kann (z.B. zwecks Einheitlichkeit), ist davon unberührt.

Ich verstehe das Statement nicht.

Wenn ein MUT in einer Heereseinheit Dienst verrichtet - und dann im Dienstplan steht "FA Grundform" - dann trägt er Feldmütze.

... so einfach ist die Welt.
Autor: HG z.S.
« am: 12. Juni 2013, 13:08:12 »

Der den Vorschriften unterliegende Personenkreis hat Zugang zu den aktuellsten Ausgaben.
Das ist nur halb richtig, denn für Reservisten mit UTE (oder während einer DVag) gilt die ZDv 37/10 auch, trotzdem wüsste ich nicht, wo ich (internen) Zugriff darauf bekäme.

@ HG z. See: Laut wikipedia dürftest Du die ZDV 37/10 unter http://www.dmb-lv-westfalen.de/z1.pdf finden.
Wie ich schrieb: "[Ich] weiß bei denen, die im Netz rumgeistern, immer nicht, ob sie wirklich aktuell sind..."
Das gilt auch bei Links aus der Wikipedia. Stand 2008 klingt für mich zumindest nicht aktuell. Ist sie es denn? Außer klugen Sprüchen kam bis dato zumindest noch keine konkrete Antwort auf meine Frage... mit Ausnahme von Tango, der die betreffende Stelle spontan zitierte - danke dafür!

@F_K: Ich finde keine Stelle, in der steht, dass das Tragen von Schiffchen befohlen werden muss. Die Aussage, dass es untersagt werden kann (z.B. zwecks Einheitlichkeit), ist davon unberührt.
Autor: Tango
« am: 12. Juni 2013, 11:39:04 »

@ Tango:

... dann lies mal Dienstpläne - in denen die ich KENNE, steht z. B. bei "Anzug - Feldanzug, Grundform, ggf. mit Barett"

Ganz genau. Dies hängt aber stark von der Einheit ab. Auch gerne genommen.: "Anzug: Feldanzug, Tarndruck, gem. ZDv 37/10 Nr. 214-216"
Autor: F_K
« am: 12. Juni 2013, 11:07:19 »

@ Tango:

... dann lies mal Dienstpläne - in denen die ich KENNE, steht z. B. bei "Anzug - Feldanzug, Grundform, ggf. mit Barett" - da darf dann eben kein Schiffchen getragen werden ...

Your mileage may vary ..
Autor: Tango
« am: 12. Juni 2013, 10:40:35 »

In der mir vorliegenden ZDv 37/10 steht klar unter Nr. 123:
"Im Rahmen der Bestimmungen dieser Dienstvorschrift dürfen Bekleidungsartikel
getragen werden, die nicht zum Ausstattungssoll gehören.2) Das Tragen dieser Bekleidungsartikel
darf nicht befohlen werden."

Fußnote 2) sagt: "sofern nicht einheitlicher Anzug gem. Nr. 104 befohlen"

Und weiterhin sagt Nr. 202 (auszugsweise): "Ergänzungen/Abwandlungen der Grundform sind nur zulässig: im Dienst: selbstständig im Rahmen dieser Dienstvorschrift, sofern durch den Disziplinarvorgesetzten oder den Dienst ansetzenden Vorgesetzten keine andere Regelung getroffen wurde"

Also kurz: Man darf auch selbstständig Abwandlungen tragen, sofern nichts anderes befohlen wurde.
Autor: wolverine
« am: 12. Juni 2013, 10:24:24 »

Nicht ohne Grund sind auch eigentlich "banale" Dienstvorschriften VS-nfD.
Nicht alle Vorschriften sind VS. Und die Anzugordnung bestimmt nicht.
Autor: MarcAurel
« am: 11. Juni 2013, 22:48:13 »

Der den Vorschriften unterliegende Personenkreis hat Zugang zu den aktuellsten Ausgaben. Wer nicht dazu gehört, braucht auch keine. Nicht ohne Grund sind auch eigentlich "banale" Dienstvorschriften VS-nfD.

Sehr höflich...


@ HG z. See: Laut wikipedia dürftest Du die ZDV 37/10 unter http://www.dmb-lv-westfalen.de/z1.pdf finden.
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 11. Juni 2013, 22:04:09 »

Der den Vorschriften unterliegende Personenkreis hat Zugang zu den aktuellsten Ausgaben. Wer nicht dazu gehört, braucht auch keine. Nicht ohne Grund sind auch eigentlich "banale" Dienstvorschriften VS-nfD.
Autor: HG z.S.
« am: 11. Juni 2013, 16:39:46 »

Lies die Vorschrift - die Ziffern zu Ergänzungen / Abwandlungen haben sich seit Jahren nicht geändert.
Ich zitiere mich dazu gerne nochmal selber:
Zitat
Ich habe keine hier und weiß bei denen, die im Netz rumgeistern, immer nicht, ob sie wirklich aktuell sind...
Kurz: Ich wäre Dir dankbar, wenn Du die entsprechenden Punkte der ZDv 37/10 für mich zitieren könntest, damit ich sie lesen kann. Wenn Du stattdessen einen Link auf eine ausreichend aktuelle ZDv 37/10 hast, wäre das auch eine alternative.

RTFM funktioniert eben nur, wenn die Person gegenüber das FM auch hat... ;)
Autor: F_K
« am: 11. Juni 2013, 16:07:23 »

@ HG:

Zitat
... und ich neige dazu, zu behaupten, dass Schiffchen und Gefechtshelm dann doch nicht dasselbe ist...


Geneigte Behauptungen sind in diesem Zusammenhang aber "wumpe".

Lies die Vorschrift - die Ziffern zu Ergänzungen / Abwandlungen haben sich seit Jahren nicht geändert.
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