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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 24. August 2019, 16:51:04 »

DU hast doch behauptet, dass Marinesoldaten nicht in den Genuss von Fürsorgeleistungen des dienstherrn kommen, weil sie nicht an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen.

Offenbar ist deine Einsatzfolge aber doch anerkannt und du wirst versorgt.

WAS WILLST DU EIGENTLICH????

Bisschen Propaganda verbreiten?
Autor: Isabella2
« am: 24. August 2019, 16:41:26 »

Nochmal danke für die Infos. Alles andere kommentiere ich jetzt nicht ;)
Autor: Tommie
« am: 24. August 2019, 16:33:37 »

Für einen solchen Fall ist alles, was nicht auf § 6 EinsatzWVG hindeutet, nicht zielführend! Sie können keine Gesetzte verstehend lesen, das ist ihr Problem!
Autor: ulli76
« am: 24. August 2019, 16:31:13 »

Hä???? Also doch anerkannt? Also wo ist denn jetzt das Problem?

Und was soll das von wgen "geht nicht zur Marine, da habt ihr nur Nachteile"?
Autor: Tommie
« am: 24. August 2019, 16:30:50 »

Aha, Sie sind also schon BS, wenn § 27 SVG auf Sie zutreffen soll? Der Ansatz läuft komplett ins Leere, was für Sie zählt wäre einzig und alleine die EinsUV, die Sie immer noch nicht gelesen haben!
Autor: Isabella2
« am: 24. August 2019, 16:23:56 »

Doch Therapie wird bezahlt. Nur muss man dazu auch stabil genug sein, und das alles aushalten können.

Mir ging es aber mit dem Thema um die anscheinend verschärften Regelungen zum EinsatzWVG.

Und die Herren haben meinen Einwand mit Paragraph 1 EinsatzWVG i.V.m. Paragraph 63c SVG (Einsatzunfall) zu Paragraph 27 SVG nicht kommentiert?

Ich möchte mal darauf hinweisen, dass wir alle Kameraden sind und das man ohne Häme und Spott miteinander reden kann!
Autor: ulli76
« am: 24. August 2019, 16:16:17 »

Also das BWK hat ein einsatzbedingtes PTBS festgestellt aber du bekommst weder eine Therapie, noch eine WDB anerkannt noch eine Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art?
Autor: Tommie
« am: 24. August 2019, 16:15:21 »

Dann wären also alle Wiedereinsteller, die nach der von mir verlinkten Einsatzunfallverordnung, die Sie immer noch nicht gelesen haben, zu unrecht eingestellt worden? Träumen Sie weiter und trollen Sie woanders … Putin Paid Puppet :D !
Autor: Isabella2
« am: 24. August 2019, 16:12:35 »

Ich heiße nicht Viktor. Und ich glaube, ich habe Recht, wenn man die entsprechenden Rechtsgrundlagen ansieht?
Auch wenn ihr das nicht wahrhaben wollt.
Autor: Tommie
« am: 24. August 2019, 15:59:08 »

Wer sich "Isabella2" nennt, aber in Wahrheit "Viktor" heißt steht bei mir (und nicht nur da!) recht schnell in Verdacht, ein Troll zu sein, den Vladimir Vladimirowitsch geschickt hat!
Autor: Isabella2
« am: 24. August 2019, 15:56:16 »

@Tommie,
Danke für den Beitrag, das werde ich beim entsprechenden BWK in Erfahrung bringen.

Irgend eine Regelung wurde "verschärft". Und ich als Laie komme auch nur von Paragraph 1 EinsatzWVG i.V.m. Paragraph 63c SVG (Einsatzunfall) zu Paragraph 27 SVG.

Sorry, dass ich mich mit den ganzen Regelungen und Gesetzen nicht auskenne, aber nach Jahren von Albträumen, schlechtem Schlaf und Flashbacks kann ich mich nicht mehr so gut konzentrieren!!!

Haha, wie lustig, ne.
Autor: Tommie
« am: 24. August 2019, 15:40:23 »

Ich war im BWK und hab eine anerkannte PTBS.

Ach ja? Und warum hat man sich da nicht nach der von mir verlinkten EinsatzUV in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art gemäß § 6 EinsatzWVG eingestellt? Dauerte bei einem mir persönlich bekannten Fall aus unserer Dienststelle weniger als zwei Wochen nach Erstellung der Diagnose PTBS! Und dann ist man erst einmal sicher, so lange das WDB-Verfahren läuft. Ergibt das WDB-Verfahren einen GdS von größer/gleich 30 hat man Anspruch auf eine Übernahme als Berufssoldat!

Randbemerkung: Ich kenne persönlich mehr als zehn Fälle, in denen eine Einstellung nach EinsatzUV in ein WbA erfolgte. Das geht in der Regel schnell und absolut unbürokratisch! Daher glaube ich dem TE kein Wort, schlicht und ergreifend weil die Erfahrungen aus meiner Tätigkeit und meine persönlichen Erfahrungen eine komplett andere Sprache sprechen!
Autor: Isabella2
« am: 24. August 2019, 15:18:09 »

Boa, was geht denn hier ab bitte, wenn ich mich beleidigen lassen will, gehe ich zum Parteitag der Linken und sage ich bin Soldat!

Ich bin kein Troll, ich wollte lediglich auf etwas hinweisen, wenn ihr mit der Sachlage nicht einverstanden seid, dann kann man das auch in einem normalen Tonfall machen.

Mir scheint hier tummeln sich ziemlich viele traurige verbitterte Menschen, die das Forum hier benutzen, um ihre unterschwellige Aggression abzulassen.

Ich bin raus. Wie gesagt, danke nochmal für die Infos.
Autor: F_K
« am: 24. August 2019, 15:01:47 »

Komisch und unglaubwürdig  - nach 2 Jahren sind nicht mal die gesetzlichen Grundlagen klar, die man in einer Stunde lesen kann?

Ich gehe von Troll aus - und wünsche gute Besserung.
Autor: Isabella2
« am: 24. August 2019, 14:57:28 »

Mein Post sollte kein Schimpfen o.ä. sein, auch habe ich keinen Hass oder sonst was auf die Welt.

Ich wollte lediglich meine Erfahrung schildern, die ich jetzt nach 2 Jahren Bürokratie mit den entsprechenden Stellen gemacht habe. Und dazu die Erfahrungen aus der Dienstzeit.

Ist ja wie ein Haifischbecken hier, vlt sollte ich auf den Boden fallen und noch 20 Liegestütze machen?
Erinnert mich an meine AGA so eine direkte, strenge Ausdrucksweise mit Beleidigungen. ;)

Ich war im BWK und hab eine anerkannte PTBS.

Und ich erträume mir auch nichts. Ich gehe derzeit nicht davon aus, dass eine WDB anerkannt wird.

Aber danke schon mal für die Infos.
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