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Zitat von: justice005 am 24. März 2023, 06:22:52
Ein 30%-Tarif dürfte daher höchstens 250, - Euro/Monat kosten und ist mit Sicherheit deutlich billiger als alle anderen Optionen.
Zitat von: justice005 am 24. März 2023, 05:57:16
Wie schon gesagt: Basistarif
Darauf gibt es einen Rechtsanspruch. Lassen Sie sich von einem Versicherungsvertreter auch nichts anderes erzählen.
Zitat von: justice005 am 23. März 2023, 20:31:55Aha. Erwerbsunfähig bedeutet? Es gibt eine Erkrankung welche die PKV ausschließt? Und nun?
Wenn der Fragesteller kein eigenes Einkommen hat, dann übernimmt die Beihilfe 70% der Krankheitskosten.
Er benötigt also nur noch eine 30%- PKV Versicherung im Basistarif.
Wie teuer kann das sein??
Auf jeden Fall deutlich billiger als eine freiwillig gesetzliche Versicherung.
Ich sehe hier weit und breit keine Ungerechtigkeit. Alleine die Tatsache, dass der Staat einem 70% aller Krankheitskosten zahlt, nur weil man zufällig mit einem Soldaten verheiratet ist, ist bereits absoluter Luxus.
Zitat von: Schwarzbacher am 23. März 2023, 14:43:16
Ja die Krankenversicherung der Rentner (KDVR)ist schon eine tolle Sache, wenn man darauf Anspruch hat.
Leider spielt das Leben manchmal anders als man denkt...
Hier ein Beispiel aus meinem Bekanntenkreis:
SaZ 12 DE 2002, DZE 2014.
Vor der Bundeswehr 10 Jahre gesetzlich KV
Nach der Bundeswehr 8Jahr gesetzlich KV
Beschäftigungszeitraum insgesamt 30 Jahre bis zum Jahr 2022.
Die besagte Person wird plötzlich Erwerbsunfähig und beantrag Rente.
Bei der Prüfung KVDR passiert was passieren muss, man stellt fest dass man in der 2. Hälfte der Erwerbszeit nicht zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen ist. Die Bundeswehrzeit zählt nämlich nicht mit. Somit bleibt der Weg in die KDVR versperrt. §11b SVG kommt ebenfalls nicht in Betracht, da man ja vor 2018 entlassen wurde.
Somit hat man nun die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Hier kommt nun der Ehemann der Person ins Spiel, welcher Berufssoldat ist. Da für diesen ebenfalls keine Mitgliedschaft in der gesetzliche gesetzlichen Krankenversicherung besteht, wird bei der Ermittlung der Beiträge für freiwillig Versicherte sein Einkommen mit herangezogen. Dies hat zu Folge, dass man nun ein relativ hoher Beitrag zu zahlen ist.
Glückwunsch, beide Personen treu gedient fürs Land und nun dafür bestraft...
Vielleicht hätte man die Anwartschaft PKV trotz Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung behalten sollen. Dann könnte der Berufssoldat seine Ehefrau nun über die Beihilfe und Mitgliedschaft PKV sogar preiswerter Versichern.
Schade das diese Thematik zu keiner Zeit den Soldaten so vermittelt wurden...
Zitat von: F_K am 23. März 2023, 17:27:18@F_K:
@ Beuteberliner:
Welche Fragestellung / eigenes Problem hat den Schwarzbacher?
Ich kann da weder Frage noch eigenes Problem erkennen.
Ein Verständnis der Rechtslage ist bei den Begriffen "Strafe, Ungleichbehandlung, Bestandspersonal" halt so eine Sache ...
Zitat von: Beuteberliner am 23. März 2023, 17:03:40Das wir mal einer Meinung sind...
Ihre Sschkenntnis - in welchem Umfang auch immer - hat ja niemand bestritten. Nur helfen einem Fragensteller Ihre Prinzipienreitereien nicht weiter. Die Rechtslage hat er ja verstanden. Aber Ihre "Argumentation" mit Isso ist nun wirklich bezüglich der beschriebenen Situation stumpf und empathielos.