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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: DieEhefrau2 am 09. März 2025, 12:52:46§13 Abs.1 SEG
"(1) Die Höhe der monatlichen Zahlungen nach § 11 Absatz 1 wird jeweils entsprechend dem Prozentsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Die sich durch die Anpassung ergebenden Beträge sind bis 0,49 Euro auf volle Euro abzurunden und ab 0,50 Euro auf volle Euro aufzurunden."
Rentensanpassung 2025
Renten steigen zum 1. Juli
Zum 1. Juli 2025 steigen die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent – damit erhöht sich die Rente auch in diesem Jahr.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rentenanpassung-2025-2337000
Zitat von: FraNic am 04. März 2025, 20:57:25@MichaelPauly:
ich habe Aufgrund einer annerkannten Wehrdienstbeschädigung 50% und deswegen eine Grundrente mit Ehegattenzuschlag.
Nun habe ich jetzt erst einen neuen Bescheid bekommen weil die Baper gepennt hat und dort steht drin das mir Aufgrund der 50% nach dem neuen SEG 840 Euro zustehen würden, was fast 300 Euro mehr sind als jetzt.
Ich soll von meinem Wahlrecht gebrauch machen oder auch nicht und dem zustimmen.
Meine Frage ist ja entsteht mir wenn ich zustimme und mehr Geld bekomme ein Nachteil.
Zitat§ 81 Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung
(3) Personen, die bis zum 31. Dezember 2024 Heil- oder Krankenbehandlung für Nichtschädigungsfolgen nach § 80 des Soldatenversorgungsgesetzes
in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung in Verbindung mit § 10 Absatz 2 sowie 4 bis 6 des Bundesversorgungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2023
geltenden Fassung erhalten, haben Anspruch auf Leistungen bei Krankheit nach dem Dritten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.
Die Leistungen werden ohne Kostenbeteiligung als Dienst- und Sachleistung zur Verfügung gestellt.
Der Anspruch nach Satz 1 ruht für die Dauer einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.(...)
ZitatDer Ausgleich nach dem SEG richtet sich ausschließlich nach dem medizinischen GdS
Zitat von: MichaelPauly am 26. Februar 2025, 10:43:28
Zum Problem des bisher komplett kostenfreien Zahnersatzes für mich und meine Gattin als Betreute bei der AOK bekam ich heute folgendes, nachdem ich Ihr Argument bzgl. kostenfreie Sachleistung angebracht hatte:
"Zu Ihrer Frage der kostenfreien Sachleistung: Die Leistungen werden ohne Kostenbeteiligung nach dem SGB V zur Verfügung gestellt. Das bedeutet nur, dass Sie und Ihre Frau von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind; nicht dass der Leistungsumfang über den regulären Umfang der gesetzlichen Krankenkasse hinaus geht. Sie unterliegen bei der Leistungserbringung dem Kassenrecht; hiernach ist meines Wissens kein 100%iger Zuschuss vorgesehen. Bei finanziellen Notlagen kann hier - soweit ich weiß - ein Antrag auf komplette Kostenübernahme gestellt werden. Dies bitte ich Sie aber, bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen."