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Zusammenfassung

Autor Geschädigter mit Fragen
 - 26. Februar 2025, 10:51:14
Nun zum Thema Kommunikation mit der UVB.

Per Mail habe ich vor einigen Wochen eine konkrete Fragestellung bezüglich einer Heilbehandlung an die UVB gesendet. Diese wurde bis heute nicht beantwortet.
Aber die UVB hat sich direkt an den behandelnden Facharzt gerichtet. Diesen habe ich zwar nur namentlich ohne Adresse in meiner Mail angegeben, aber scheinbar hat man den richtigen gefunden und angeschrieben.
Durch diesen wurde ich nun informiert, dass die UVB Auskünfte zu meinem Gesundheitszustand wünscht. Ich wurde gefragt, ob ich dies Erlauben würde, da ärztliche Schweigepflicht besteht.. Grundsätzlich nicht schlecht, aber früher in Verantwortung BAPersBw lief das Ganze über die betroffene Person. Eigenartige Art der Kommunikation. Mal schauen wie es weitergeht...

Autor LwPersFw
 - 27. Januar 2025, 20:22:19
Zitat von: MichaelPauly am 27. Januar 2025, 16:02:55
Hast Du evtl. auch das Schreiben bzgl. "Im Link und im Anhang ein Info-Schreiben der UVB für die behandelnden Ärzte und Durchgangsärzte !" für meinen Bereich hier - Aachen und Umgebung?
Mein Durchgangsarzt, bei dem ich vorletzte Woche war, wusste von diesem Infoschreiben, welches ja auch in diesem 2-seitigen Arztinfoblatt beschrieben wurde nichts - Danke.


Aachen sollte ja zum Bereich DGUV Landesverband West gehören...

https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/rundschreiben/lv1_west/archiv_d2024/lv1_d13_2024.pdf

Autor MichaelPauly
 - 27. Januar 2025, 16:02:55
Hast Du evtl. auch das Schreiben bzgl. "Im Link und im Anhang ein Info-Schreiben der UVB für die behandelnden Ärzte und Durchgangsärzte !" für meinen Bereich hier - Aachen und Umgebung?
Mein Durchgangsarzt, bei dem ich vorletzte Woche war, wusste von diesem Infoschreiben, welches ja auch in diesem 2-seitigen Arztinfoblatt beschrieben wurde nichts - Danke.
Autor MichaelPauly
 - 27. Januar 2025, 15:52:50
Danke für die Annahme des Vorschlags für diesen separaten Thread und alleine die ganzen Infos und Fragen zeigen doch, dass dies alles sehr an den Geschädigten vorbei geht.
Ich habe nun eine längere Mail an die UVB geschrieben, wo für mich offene Fragen gestellt worden sind - dies werde ich auf jeden Fall auch hier kommunizieren.
Autor LwPersFw
 - 22. Januar 2025, 15:08:17
Zitat von: Geschädigter mit Fragen am 22. Januar 2025, 09:20:13

Es ist gekommen wie vermutet. Von den zwei Therapeuten, welche mit dem Physiotherapieverfahren arbeiten, hört der Eine auf und der andere ist auf Ewigkeiten ausgebucht. 
Ja, für psychisch Erkrankte ist das neue System Weltklasse. Vorher hatte man die Auswahl von allen Therapeuten und nun wird das Ganze eingeschränkt.
D.h. eine erneuter Therapiebeginn nach Abschluss der letzten Therapie vor über drei Jahren ist nicht einfach und auch zeitlich nicht absehbar.
Ob die Bundeswehr genau das so wollte? Ich glaube nicht.


Das BAPersBw, als weiterhin Leistungsträger der Versorgung, muss von solchen Sachverhalten erfahren...

Meine Empfehlung, wenden Sie sich z.B. an das Fallmanagement des BAPersBw und beantragen Unterstützung,
bzw. Lösungsansätze wie Sie unter diesen Bedingungen zeitnah einen neuen Therapeuten finden können,
da Sie selbst keine Lösung für das Problem wissen:

E-Mail: BAPersBwVII2.4FallMgmt@bundeswehr.org


Zitat von: Geschädigter mit Fragen am 22. Januar 2025, 09:20:13

Ebenfalls ist es nicht mehr so einfach zu einer Reha zu kommen. Im alten System war dies aller drei Jahre mit Hilfe der Badekuren möglich.
Man hat diese beim BAPers beantragt. Der behandelnder Psychiater hat seine Stellungnahme geschrieben und das BAPers Bw hat dies ohne Probleme genehmigt.
Und nun läuft das gesamte Verfahren ganz anders. Ambulante Behandlung vor stationärer Behandlung., Erst ambulant ausschöpfen, dann kann man sehen.
Keine Ahnung was man davon halten soll.


So einfach war dies auch früher nicht... :

"Der Bewilligung einer Badekur muss demnach immer eine umfängliche haus- oder fachärztliche Betreuung vorangehen,
die u. a. auch die ausschöpfende Verordnung von Heilmittelanwendungen am Wohnort beinhalten sollte.
Reichen diese ambulanten Maßnahmen nicht aus um eine gesundheitliche Stabilisierung zu erzielen oder sollte sich nach
Erreichen der Verordnungshöchstgrenzen für bestimmte Heilmittel, z. B. Krankengymnastik, ein weiterer intensivierender
Behandlungsbedarf für solche Heilmittel ärztlich begründen lassen, kann zur Durchsetzung des Behandlungserfolges eine
Badekur indiziert sein."

In der weiteren Antragsprüfung wird das BAPersBw Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt, in der Regel den
Hausärztin/Hausarzt, mit der Erstellung eines Kurgutachtens beauftragen.

Im Kurgutachten wird Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt auch nach der Einschätzung Ihres Gesundheitszustandes befragt und insbesondere
über Behandlungsansätze, die sie/er oder andere Fachärzte in den letzten Wochen und Monaten veranlasst haben.

Nach Rückgang des ausgefüllten Kurgutachtens wird Ihr Kurantrag weiter geprüft. Hierbei werden alle entscheidungsrelevanten
Unterlagen u. a. auch dem versorgungsmedizinischen Dienst des BAPersBw, mit der Bitte um einen Entscheidungsvorschlag, zugeleitet."


Quelle: Merkblatt Badekur  10/2023


Bei Ihnen muss dies ja bisher der Fall gewesen sein... , also das der Bedarf an einer regelmäßigen Kur festgestellt wurde ... sonst wären die Kuren nicht bewilligt worden.

Wie hat denn der D-Arzt begründet, dass er dies nicht entsprechend fortführen kann ?

Autor Geschädigter mit Fragen
 - 22. Januar 2025, 09:20:13
Zitat von: Geschädigter mit Fragen am 08. Januar 2025, 21:27:39
Zitat von: MichaelPauly am 07. Januar 2025, 15:34:06

Zusatzinfo bzgl. der Umstellung auf Versorgung durch die UVB - ja ich weiß, es soll eine 3 monatige Übergangsphase geben - beim Anruf heute dort,
wo ich nun meine Medikamente bekomme, wer das dann verschreibt usw. usw. konnte man mir noch keine klare Auskunft geben, da die Akte zwar
grundsätzlich angelegt wurde, aber keinerlei sonstigen Inhalte hatte.
Am Freitag habe ich nun einen ersten Termin beim Durchgangsarzt (Orthopäde) - das wird sicher spaßig, wenn ich ihm die Mediliste vorlege, die er
mit verschreiben soll (glücklicherweise habe ich im Dezember beim Hausarzt noch vorgesorgt.


Ja, dass mit der UVB wird eine spannende Geschichte. Einfach Fragen konnten mir am Telefon nicht beantwortet werden. Man musste erstmal im eigenen HelpDesk nachlesen um mir eine Antwort zu geben. Die Suche nach einem Psychologen wird auch nicht einfacher, da dieser am Psychotherapeutenverfahren der Unfallversicherung teilnehmen muss. In meinem Einzugsbereich gibt es genau 2 Psychologen, welche diese Voraussetzungen erfüllen. Die Wartezeiten seit Corona auf einen Therapieplatz sind ja ewig lang und nun wird die Möglichkeit auch noch eingeschränkt...
Es herrschte auch Unverständnis, warum man nur regelmäßig zum Psychiater geht, um sich Medikamente abzuholen und nicht zur Therapie. Da soll der Psychiater mal im Kurzbericht beschreiben, wie er sich die Ziele der Behandlung vorstellt...
Das man schon jahrelange Therapien und stationäre Aufenthalte hinter sich hat, welche keine grundsätzliche Besserung des Gesundheitszustandes zur Folge hatten, wurde mit großem Fragezeichen aufgenommen. Ich glaube bei der UVB ist man sich der Bundeswehrspezifischen Schädigungsfolgen im psychischen Bereich und der jahrelangen Leidensgeschichten nicht wirklich bewusst. Irgendwie hatte ich das Gefühl, dass man kein Verständnis dafür hat, dass schon seit vielen Jahren eine Behandlung ohne grundlegende Besserung erfolgt...
Aber vielleicht habe ich alles nur subjektiv falsch verstanden. Mir ging es auf jedem Fall nach diesem Gespräch richtig besch...
Ich hoffe und wünsche mir, dass mich der erste Eindruck getäuscht hat. Aber so wie ich es jetzt fühle, beginnt nun der Ganze Wahnsinn wieder von Vorne.


Es ist gekommen wie vermutet. Von den zwei Therapeuten, welche mit dem Physiotherapieverfahren arbeiten, hört der Eine auf und der andere ist auf Ewigkeiten ausgebucht.  Ja, für psychisch Erkrankte ist das neue System Weltklasse. Vorher hatte man die Auswahl von allen Therapeuten und nun wird das Ganze eingeschränkt. D.h. eine erneuter Therapiebeginn nach Abschluss der letzten Therapie vor über drei Jahren ist nicht einfach und auch zeitlich nicht absehbar. Ob die Bundeswehr genau das so wollte? Ich glaube nicht. Ebenfalls ist es nicht mehr so einfach zu einer Reha zu kommen. Im alten System war dies aller drei Jahre mit Hilfe der Badekuren möglich. Man hat diese beim BAPers beantragt. Der behandelnder Psychiater hat seine Stellungnahme geschrieben und das BAPers Bw hat dies ohne Probleme genehmigt. Und nun läuft das gesamte Verfahren ganz anders. Ambulante Behandlung vor stationärer Behandlung., Erst ambulant ausschöpfen, dann kann man sehen. Keine Ahnung was man davon halten soll.
Autor Michael 1199
 - 09. Januar 2025, 15:40:41
Zitat von: LwPersFw am 09. Januar 2025, 07:24:49
Zitat von: Geschädigter mit Fragen am 08. Januar 2025, 21:27:39

Die Suche nach einem Psychologen wird auch nicht einfacher, da dieser am Psychotherapeutenverfahren der Unfallversicherung teilnehmen muss.


Von der Info-Seite der UVB:

"Wie geht es mit einer psychotherapeutischen Behandlung weiter ?

Bereits genehmigte psychotherapeutische Behandlungen können im bewilligten Umfang weiter fortgesetzt werden.

Es ist nicht unser Ziel, ein bestehendes Vertrauensverhältnis zu stören und Sie ab dem 01.01.2025 einer anderen Therapeutin oder einem anderen Therapeuten vorzustellen.

Sollten Sie sich daher bereits in Behandlung befinden, wird ein Wechsel nicht erforderlich und die genehmigten Sitzungen können ohne erneute Kostenübernahme durch die UVB fortgesetzt werden."



Hilft dies in Ihrem Fall weiter ?


https://www.uv-bund-bahn.de/versicherte-und-leistungen/soldatenentschaedigung/haeufig-gestellte-fragen/






Und auch dies:

"Die Weiterzahlung einer zustehenden Ausgleichszahlung ab dem 1. Januar 2025 ist nicht abhängig von der Vorstellung bei einer Durchgangs-Ärztin oder einem Durchgangs-Arzt (D-Arzt).

Solange Sie also keine Beschwerden haben und keine medizinische Versorgung Ihrer schädigungsbedingten Gesundheitsstörungen benötigen, brauchen Sie nicht bei einem D-Arzt vorstellig werden.

Bitte wenden Sie sich nur dann an einen D-Arzt, wenn Sie eine Heilbehandlung oder eine Verordnung für Medikamente etc. wegen Ihrer anerkannten Schädigungsfolge benötigen."


https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/besoldung-versorgung-soldaten/soziales-entschaedigungsrecht/haeufig-gestellte-fragen-zum-soldatenentschaedigungsgesetz
So wie ich es lese, sucht der Fragende einen neuen Therapeuten, da die alten Therapien abgeschlossen sind und er nun eine neue Therapie, aufgrund seines Gesunheitszustandes, benötigt.  Und genau da liegt wohl der Hase im Pfeffer.
Autor LwPersFw
 - 09. Januar 2025, 07:44:02
Für Altfälle bis zum 31.12.2024 beachte meinen Beitrag zuvor ... zunächst klären wie dies im eigenen Fall umgesetzt wird !



Ansonsten , vor allem für Neu-Betroffene ab 01.01.2025


Das Psychotherapeutenverfahren der DGUV

https://dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/psychotherapeuten/index.jsp?query=webcode+d139696

Ansprechpartner sollte dann ja zunächst der Durchgangsarzt sein...




Autor LwPersFw
 - 09. Januar 2025, 07:24:49
Zitat von: Geschädigter mit Fragen am 08. Januar 2025, 21:27:39

Die Suche nach einem Psychologen wird auch nicht einfacher, da dieser am Psychotherapeutenverfahren der Unfallversicherung teilnehmen muss.


Von der Info-Seite der UVB:

"Wie geht es mit einer psychotherapeutischen Behandlung weiter ?

Bereits genehmigte psychotherapeutische Behandlungen können im bewilligten Umfang weiter fortgesetzt werden.

Es ist nicht unser Ziel, ein bestehendes Vertrauensverhältnis zu stören und Sie ab dem 01.01.2025 einer anderen Therapeutin oder einem anderen Therapeuten vorzustellen.

Sollten Sie sich daher bereits in Behandlung befinden, wird ein Wechsel nicht erforderlich und die genehmigten Sitzungen können ohne erneute Kostenübernahme durch die UVB fortgesetzt werden."



Hilft dies in Ihrem Fall weiter ?


https://www.uv-bund-bahn.de/versicherte-und-leistungen/soldatenentschaedigung/haeufig-gestellte-fragen/






Und auch dies:

"Die Weiterzahlung einer zustehenden Ausgleichszahlung ab dem 1. Januar 2025 ist nicht abhängig von der Vorstellung bei einer Durchgangs-Ärztin oder einem Durchgangs-Arzt (D-Arzt).

Solange Sie also keine Beschwerden haben und keine medizinische Versorgung Ihrer schädigungsbedingten Gesundheitsstörungen benötigen, brauchen Sie nicht bei einem D-Arzt vorstellig werden.

Bitte wenden Sie sich nur dann an einen D-Arzt, wenn Sie eine Heilbehandlung oder eine Verordnung für Medikamente etc. wegen Ihrer anerkannten Schädigungsfolge benötigen."


https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/besoldung-versorgung-soldaten/soziales-entschaedigungsrecht/haeufig-gestellte-fragen-zum-soldatenentschaedigungsgesetz




Autor WDB-100
 - 09. Januar 2025, 07:13:33
Es wird definitiv spannend mit der UVB. Ich muss erstmal zum D-Arzt (Unfallchirug / Orthopäde). Ich hoffe, dass der Bescheid meiner anerkannten Wehrdienstbeschädigungen etwas Wert ist und es in erster Linie um die Hilfsmittelversorgung, Heilbehandlung, etc. geht. Ich bin ein Fall für mehrere Fachbereiche und habe keine Lust wie ein "Neupatient" ein Facharzt-Hopping zu absolvieren.

@Geschädigter mit Fragen
"Handelt es sich bei Ihrer Wehrdienstbeschädigungsfolge ausschließlich um eine psychische Erkrankung, besteht keine Vorstellungspflicht bei einem D-Arzt." Das anhängige Psychotherapeutenverfahren der UVB erschließt sich mir leider nicht wirklich.

Ich fand während meiner Recherche zur UVB nur folgendes erschreckend und hoffe, dass durch "Bitte geben Sie im Bericht als Beruf immer "Soldat/in" an." der Umgang mit uns etwas anders war genommen und gehändelt wird.

"Der 2. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel hat heute entschieden, dass eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei Rettungssanitätern als ,,Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden, auch wenn die PTBS nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört (Aktenzeichen B 2 U 11/20 R vom 22.06.2023). Damit wurde erstmals in der Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen."

Ich weiß, dass es in diesem Fall um Rettungssanitäter geht, jedoch zeigt sich hier der bisherige Erfahrungswert und Umgang mit dem Thema PTBS.

In den Pflegekategorien der UVB sind psychische Störungen (PTBS, etc.) derzeit zur Einordnung gar nicht aufgeführt.

Im Moment bin ich noch sehr optimistisch, auch wenn es schon eine kleinere Unstimmigkeit wegen einer Zahlung durch die UVB gab. Das BAPersBw ist derzeit auch noch ein guter Ansprechpartner.

@LwPersFw
Ich wollte gerne direkt auf den Beitrag antworten. Falls das Geschriebene eher in die UVB - Rubrik passt, bitte weiterleiten. Danke.
EDIT: erledigt



Autor Geschädigter mit Fragen
 - 08. Januar 2025, 21:27:39
Zitat von: MichaelPauly am 07. Januar 2025, 15:34:06

Zusatzinfo bzgl. der Umstellung auf Versorgung durch die UVB - ja ich weiß, es soll eine 3 monatige Übergangsphase geben - beim Anruf heute dort,
wo ich nun meine Medikamente bekomme, wer das dann verschreibt usw. usw. konnte man mir noch keine klare Auskunft geben, da die Akte zwar
grundsätzlich angelegt wurde, aber keinerlei sonstigen Inhalte hatte.
Am Freitag habe ich nun einen ersten Termin beim Durchgangsarzt (Orthopäde) - das wird sicher spaßig, wenn ich ihm die Mediliste vorlege, die er
mit verschreiben soll (glücklicherweise habe ich im Dezember beim Hausarzt noch vorgesorgt.


Ja, dass mit der UVB wird eine spannende Geschichte. Einfach Fragen konnten mir am Telefon nicht beantwortet werden. Man musste erstmal im eigenen HelpDesk nachlesen um mir eine Antwort zu geben. Die Suche nach einem Psychologen wird auch nicht einfacher, da dieser am Psychotherapeutenverfahren der Unfallversicherung teilnehmen muss. In meinem Einzugsbereich gibt es genau 2 Psychologen, welche diese Voraussetzungen erfüllen. Die Wartezeiten seit Corona auf einen Therapieplatz sind ja ewig lang und nun wird die Möglichkeit auch noch eingeschränkt...
Es herrschte auch Unverständnis, warum man nur regelmäßig zum Psychiater geht, um sich Medikamente abzuholen und nicht zur Therapie. Da soll der Psychiater mal im Kurzbericht beschreiben, wie er sich die Ziele der Behandlung vorstellt...
Das man schon jahrelange Therapien und stationäre Aufenthalte hinter sich hat, welche keine grundsätzliche Besserung des Gesundheitszustandes zur Folge hatten, wurde mit großem Fragezeichen aufgenommen. Ich glaube bei der UVB ist man sich der Bundeswehrspezifischen Schädigungsfolgen im psychischen Bereich und der jahrelangen Leidensgeschichten nicht wirklich bewusst. Irgendwie hatte ich das Gefühl, dass man kein Verständnis dafür hat, dass schon seit vielen Jahren eine Behandlung ohne grundlegende Besserung erfolgt...
Aber vielleicht habe ich alles nur subjektiv falsch verstanden. Mir ging es auf jedem Fall nach diesem Gespräch richtig besch...
Ich hoffe und wünsche mir, dass mich der erste Eindruck getäuscht hat. Aber so wie ich es jetzt fühle, beginnt nun der Ganze Wahnsinn wieder von Vorne.
Autor LwPersFw
 - 08. Januar 2025, 08:22:51

Meine Empfehlung :

Die beiden Info-Schreiben aus dem 1. und 3. Beitrag ausdrucken und mit zu den Ärzten nehmen.

(Um Downloaden zu können - bitte hier im Forum registrieren)
Autor LwPersFw
 - 08. Januar 2025, 07:53:14
Im Anhang zu finden:

DGUV Landesverband Nordost

An:
An die beteiligten
Durchgangsärzte und Durchgangsärztinnen
• DAV-Krankenhäuser
• VAV-Krankenhäuser
• SAV-Krankenhäuser
• Ärzte und Ärztinnen der handchirurgischen
Versorgung Unfallverletzter im Rahmen des VAV

vom 17.12.2024

"Rundschreiben D 18/2024 Übernahme der Soldatenentschädigung durch die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)"

Dieses Rundschreiben sollte über die jeweiligen Landesverbände der DGUV an alle genannten Stellen verteilt worden sein...


Auszüge aus dem Rundschreiben:

"Was ist bei der Vorstellung von früheren Soldatinnen und Soldaten durch Sie zu beachten?

Die ärztliche Behandlung erfolgt auf der Grundlage des SGB VII, wie für alle anderen Versicherten
der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Ausschließlich die ärztliche Behandlung der
Wehrdienstbeschädigung (anerkannte Schädigungsfolge) kann mit der UVB nach der UV-GOÄ abgerechnet werden.
Die Geschädigten müssen Ihnen den Bescheid der Bundeswehrverwaltung mit den anerkannten Schädigungsfolgen vorlegen.


Kurz zusammengefasst ist Folgendes zu beachten:

- Grundlage der medizinischen Behandlung bildet das SGB VII einschließlich des Vertrags Ärzte-Unfallversicherungsträger
- zum Nachweis der anerkannten Wehrdienstbeschädigungen ist Ihnen der Bescheid vorzulegen
- Die Heilverfahren der gesetzlichen UV finden uneingeschränkt Anwendung (D-Arzt-Verfahren, DAV, VAV und SAV)
- die Behandlung nicht anerkannter Schädigungsfolgen hat zu Lasten der jeweiligen Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) der Betroffenen zu erfolgen.
- als Kostenträger ist immer die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)-Soldatenentschädigung zu benennen und für Rezepte und AU-Bescheinigungen nicht Arbeitsunfall, sondern BVG/ SER auszuwählen
- Neues IK-Zeichen in DALE: 120392413 UVB-Soldatenentschädigung
- als Beruf ist immer "Soldat/in" anzugeben
- Unfalltag : Tag der Schädigung oder fiktiv 00.00.2025
- die Abrechnung erfolgt nach der UV-GOÄ direkt mit der UVB"









Autor LwPersFw
 - 08. Januar 2025, 07:29:10
"Vertrag gem. § 34 Abs. 3 SGB VII
zwischen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), Berlin,
der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (SVLFG), Kassel,
einerseits und
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R., (KBV) Berlin,
andererseits


über die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der Ärzte sowie die Art und Weise der Abrechnung der ärztlichen Leistungen

(Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger)

Stand: 1. Juli 2024"



Was ist darin verankert :

"§ 7 Heilbehandlung weiterer Personen

Die Regelungen des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger gelten entsprechend für die Versorgung geschädigter Personen nach § 15 Abs. 1 Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)."


https://www.dguv.de/de/reha_leistung/verguetung/index.jsp



"§ 15 SEG Grundsätze der medizinischen Versorgung


(1) 1Für die anerkannte Schädigungsfolge erhalten geschädigte Personen, die sich nicht im Wehrdienstverhältnis befinden,
medizinische Versorgung nach dem Ersten, Zweiten und Fünften Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels
des Siebten Buches Sozialgesetzbuch unter Beachtung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, soweit sich aus diesem
Gesetz nichts anderes ergibt. 2Dabei gelten die Grundsätze der Leistungserbringung der gesetzlichen Unfallversicherung."


Autor LwPersFw
 - 08. Januar 2025, 07:26:44
Auf Grund eines guten Vorschlags eröffne ich dieses eigene Thema nur zum konkreten Verfahren mit der UVB Bund & Bahn.

Deshalb auch nur dafür nutzen !!      Fragen zum SEG , bzw. bei Zuständigkeit BAPersBw ... weiter hier : https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68867.msg754308.html#msg754308

Hier soll sich ausgetauscht werden... z.B.:

+ Wie läuft das Verfahren beim Durchgangsarzt

+ Welche Leistungen und wie werden direkt durch die UVB erbracht

+ Zusammenarbeit Durchgangsarzt und weitere behandelnde Ärzte / Therapeuten / etc.

+ etc.

https://www.uv-bund-bahn.de/versicherte-und-leistungen/soldatenentschaedigung/


Im Link und im Anhang ein Info-Schreiben der UVB für die behandelnden Ärzte und Durchgangsärzte !