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Community => Bundeswehrforum.de => Thema gestartet von: bopelz am 04. September 2016, 17:52:51
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Hallo,
ich bin FREIWILLIG GESETZLICH krankenversichert. Ich bekomme ja über die Unterahltssicherung mein Nettogehalt ausbezahlt. Mein Frage: Bekomme ich den Arbeitnehmerbeitragsanteil zur Krankenversicherung zusätzlich ausbezahlt? Denn: Die Krankenversicherung besteht ja weiterhin während der RDL, aber die Beiträge zahlt der Bund und Leistungspflicht besteht ja auch nicht, also müsste es ja in diesem Zeitraum nicht abgezogen werden.
Vielen Dank im Voraus.
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