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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: IcemanLw am 06. März 2018, 15:55:29
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Guten Tag zusammen,
ich werde zum 1.7 als OA der Luftwaffe eingestellt und jetzt interessiert mich auch wie es finanziell genau aussieht.
Also man bekommt ja wie ich herausgefunden hab zum Einstieg A3 also laut Rechner 1860 Netto.
(https://www.bundeswehrkarriere.de/blueprint/servlet/blob/42236/57fb9f30226819fb931dcb7adadb644e/bezuegebeispiele-offiziere-02-2017-data.pdf)
Also 1860 Einkommen und da ich bei meinen Eltern lebe gibt es kein TG.
Abzüge wären doch dann:
-10€ Pflegeversicherung
-200€ Verpflegung
-125€ Stube (da verstehe ich nicht ob die vom Brutto oder Netto abgezogen werden)
-10€ Anwartschaft PKV
Erstmal übersehe ich da etwas und zweitens hab ich irgendwo mal gelesen, dass Verpflegung und Stube (also die Kosten) nur in der Stammeinheit anfallen.
Außerdem hat der Karriereberater sowas auch mal erwähnt, dass diese Kosten erst später anfallen. Ist da was dran oder kann ich meine Rechnung so übernehmen?
Gruß
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Lohnsteuer?
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Ähm ja deswegen steht da ja 1860 Netto. Der Brutto liegt ja bei 2144,69€.
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Für Verpflegung und Unterkunft zahlen Sie immer.
Für die Verpflegung erhalten Sie eine Chipkarte, die Sie mit Bargeld "aufladen" müssen. Das Terminal dazu wird bei der Truppenküche sein. Wenn Sie an der Essenausgabe vorbei sind steht dort ein Lesegerät, an dem der Wert für die Mahlzeit von der Karte abgebucht wird.
Wie das mit der Zahlung für die Stube ist, dürfte sich auch in den Tiefen des Forums finden lassen, Stichwort "Unterkunftspauschale".
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D.h. meine Rechnung ist korrekt?
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Fahrten zur Kaserne und nach Hause?
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Ich war davon ausgegangen, dass nur die erste Hinfahrt bezahlt wird und dann am Ende die Rückfahrt zur GA und der Rest nicht.
Wie gesagt, ich habe keinen eigenen Hausstand.
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Pericranium mein wohl eher das sie ihre Fahrten bezahlen müssen und diese in Ihrer Rechnung fehlen.
Ich gehe mal davon aus das sie als angehender Offizier dies wissen.
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Können Sie bitte mal diesen Teil Ihre Satzes erläutern?
... dann am Ende die Rückfahrt zur GA ...
Der ist für mich nicht verständlich. Danke.
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Die Anreise zur GA, kann man über den ReFü abrechnen lassen.
Können Sie bitte mal diesen Teil Ihre Satzes erläutern?
... dann am Ende die Rückfahrt zur GA ...
Der ist für mich nicht verständlich. Danke.
Ich vermute er meint damit die Anreise zum nächsten Lehrgang.
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... Die Anreise zur GA, kann man über den ReFü abrechnen lassen. ...
Dass die Fahrkosten für die Dienstantrittsreise, wenn sie nicht mit der Bahn erfolgt, erstattet werden, ist mir bekannt, danke.
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Wenn die Frage darauf abzielt, wie hoch die Raten für das Auto sein dürfen - nehmen Sie bitte bitte im Zweifel ne Nummer kleiner.
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Lieber drei Nummern kleiner und dafür schönen Urlaub, gutes Essen, Rücklage bilden etc. ;D
Nee ohne Spaß mit sehr viel Disziplin kann man bestimmt 1400€ im Monat zurücklegen oder halt für Mist ausgeben, aber dann muss man schon sehr enthaltsam leben. Gerade die jungen frisch gebackenen Soldaten unterschätzen die Kosten für das wahre Leben doch enorm. War bei mir nicht anders damals.
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Können Sie bitte mal diesen Teil Ihre Satzes erläutern?
... dann am Ende die Rückfahrt zur GA ...
Der ist für mich nicht verständlich. Danke.
Ja genau, die Anreise zum nächsten Lehrgang
Wenn die Frage darauf abzielt, wie hoch die Raten für das Auto sein dürfen - nehmen Sie bitte bitte im Zweifel ne Nummer kleiner.
Ich habe nicht vor ein Auto zu kaufen, ich fahre lieber Bahn.
Pericranium mein wohl eher das sie ihre Fahrten bezahlen müssen und diese in Ihrer Rechnung fehlen.
Ich gehe mal davon aus das sie als angehender Offizier dies wissen.
Ja, aber das ist ja mehr oder weniger kein zwingender Abzug. Ich werde, aber muss nicht nach Hause fahren. Deswegen gehört das ja nicht in die Rechnung rein :)
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Die Rechnung kommt +- schon ganz gut hin. Als Grundlage kannst du damit auf jeden Fall planen. Dass dann die tatsächlichen Kosten etwas abweichen können, braucht man dir ja nicht zu sagen.
Auch wird das Essen in der Truppenküche irgendwann sehr "gewöhnungsbedürftig", sodass wohl zum Frühstück und Abendessen auch gerne mal auswärts eingekauft und gegessen wird.
Einen zusätzlichen großen Kostenberg hast du aber meiner Meinung nach nicht übersehen.
Ob du eine Diensthaftpflicht- oder Dienstunfähigkeitsversicherung abschließt oder Mitglied im Bundeswehrverband werden möchtest, ist eine persönliche Entscheidung.
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... ja genau, die Anreise zum nächsten Lehrgang ...
Zu jedem Lehrgang/ jeder Versetzung werden Ihnen die Reisekosten erstattet. Wenn Sie die Dienstantrittsreise mit der Bahn machen, erhalten Sie vom BWDLZ die entsprechenden Fahrausweise.
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Nur nochmal zu den Kosten für die Stube, werden die vom Brutto oder vom Netto abgezogen? Ich würde Grundgehalt eigentlich als Brutto definieren.
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Haben Sie im Forum schon mal nach "Unterkunftspauschale" gesucht? Siehe letzter Satz in meinem ersten Beitrag. ::)
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Ja das hat aber dank diesem Thread nur noch mehr Fragen aufgeworfen:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,51073.msg526414.html#msg526414
Also das mit Brutto und Netto kann ich nicht entnehmen, aber nochmal mehr Besteuerung wg. einem geldwerten Vorteil?
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Bis du 25. bist wird dir der Anrechnungsbetrag nach § 39 (2) BBesG (https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__39.html) vom Brutto abgezogen. Wie hoch der ist siehst du hier (https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_v.html). Dazu kommt die Versteuerung als Geldwerter Vorteil. Müssten glaube ich um die 50€ sein.
Ansonsten finde ich es toll, dass du dir schon vor deinem Dienstantritt so viele sinnvolle Gedanken machst! Ist mir in dieser Form in den letzten 16 Jahren noch nie begegnet!
Gruß Andi
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Ich versuch einfach nur, dass mich nichts überrascht ;)
Okay gut, also 140 vom Brutto zzgl. 50€. Hab erst gedacht mit den 125€ wie auf der Karriereseite wärs getan :/
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Unterm Strich sind die 125€ schon recht realistisch.
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Hab hierzu auch noch eine Frage.
Es geht um die Unterkunft während des Studiums, in meinem Falle wäre das die Uni München.
Der Karriereberater sagte man wohnt dort kostenfrei. Zukünftige Kameraden sagen dass das nicht richtig ist und bis 25 Jahre gilt.
Was ist denn jetzt richtig?
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Das wurde mir auch gesagt bzw mir wurde gesagt, dass das erstmal kostenfrei ist.
Es ist ja nicht so, dass die paar Euro bei so einem Gehalt sonderlich relevant wären, aber eine Übersicht ist ja trotzdem angenehm.
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Bitte mal die Suchfunktion benutzen, das Thema Unterkunftspauschale, geldwerter Vorteil usw. kommt hier öfters.
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Hab hierzu auch noch eine Frage.
Es geht um die Unterkunft während des Studiums, in meinem Falle wäre das die Uni München.
Der Karriereberater sagte man wohnt dort kostenfrei. Zukünftige Kameraden sagen dass das nicht richtig ist und bis 25 Jahre gilt.
Was ist denn jetzt richtig?
Homepage UniBw...
"Unterkünfte
Während Ihres Studiums werden sie in der Regel auf dem Campus untergebracht sein. Der Studentenfachbereich versucht sein möglichstes um Sie in Einzelbelegung unterzubringen. Leider ist dies nicht immer sofort möglich. Die Stuben sind alle voll möbliert, das heißt Sie müssen bei Ihrer Anreise keine weiteren Möbelstücke mitbringen.
Sie benötigen keine Unterkunft?
Sollten Sie keine Unterkunft benötigen, da Sie sich eine Wohnung in der Nähe der Universität nehmen oder bereits in der nähe Wohnen, teilen Sie dies bitte zeitnah dem Studentenfachbereichsfeldwebel mit. Dieser leitet dann alle nötigen Schritte ein um Sie vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft zu befreien.
Fragen?
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Unterkunft haben, steht ihnen der Studentenfachbereichsfeldwebel gerne per E-Mail mit Rat und Tat zur Seite."
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Hab hierzu auch noch eine Frage.
Es geht um die Unterkunft während des Studiums, in meinem Falle wäre das die Uni München.
Der Karriereberater sagte man wohnt dort kostenfrei. Zukünftige Kameraden sagen dass das nicht richtig ist und bis 25 Jahre gilt.
Was ist denn jetzt richtig?
Die Antwort habe ich schon gegeben:
Bis du 25. bist wird dir der Anrechnungsbetrag nach § 39 (2) BBesG (https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__39.html) vom Brutto abgezogen. Wie hoch der ist siehst du hier (https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_v.html). Dazu kommt die Versteuerung als Geldwerter Vorteil. Müssten glaube ich um die 50€ sein.
Über 25 hängt es konkret davon ab welche Unterkunftsart du hast (Mannschaften, Unteroffiziere ohne Portepee, Unteroffiziere mit Portepee, Offiziere), welche dann jeweils einen bestimmten Satz kostet. Dazu kommt dann noch der versteuerte Geldwerte Vorteil.
An der UniBw München gibt es maximal den Unterkunftsstandart Unteroffiziere mit Portepee, was dann circa 100€ im Monat plus geldwerter Vorteil sind.
Gruß Andi