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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 15. Februar 2018, 17:17:13 »

Sehen wir es mal realistisch- ist das Knie fritte, wird die Verwendung als JgFw mit ständig draußen rumrödeln schlichtweg nicht mehr möglich sein. Und ich kenn genug Leute, die nicht auf ihre Knie geachtet haben und jetzt mit 50-55 bei mir zum Kurgespräch sitzen oder denen ich verklickern muss, dass der Dienstunfall nur eine Zerrung verursacht hat, bei der Abklärung der Beschwerden aber drittgradige Knorpelschäden aufgefallen sind.

Autor: F_K
« am: 15. Februar 2018, 12:21:16 »

@ LwPersFw:

Der Manuel hat KEINE Optionen - er ist gesetzlich verpflichtet, sich beim TrArzt vorzustellen.

Bei einem 90/5 (z. B. BS) wären die Knieprobleme eh anzugeben - sonst unwahre dienstliche Meldung -> Wehrstraftat.

Also: Ab zum TrArzt - gute Besserung.
Autor: LwPersFw
« am: 15. Februar 2018, 12:13:13 »

Was erwarten Sie darauf als Antwort ?

Sie haben nur 2 Optionen.

1. Option... Ihre Gesundheit ist das wichtigste Gut in Ihrem Leben.

2. Option... Beruf und Karriere gehen der Gesundheit vor.


Wenn z.B. die Ärzte sagen, sie können (dürfen) nicht mehr in Ihrer jetzigen Verwendung eingesetzt werden... muss der PersFhr Sie aus diesem Bereich herausnehmen.
Autor: Manuel1988
« am: 15. Februar 2018, 11:45:46 »

Hallo Leute,


Sorry das ich nochmal die "alten Kammellen" auspacke, aber mein Anliegen passt super hier her.
Ich bin SaZ12 und habe mir auch eine Kreuzbandruptur vor einigen Jahren zugezogen. (Ist sogar als WDB anerkannt) Naja wie dem auch sei, ich war in meiner Verwendung (JgFw) die letzten Jahre wieder voll einsatzbereit, sogar im Auslandseinsatz  ( habe zwar eine Gesundheitsziffer, hat aber bisher alles funktioniert)
Die Problematik ist nun, dass ich seit einigen Wochen extreme Probleme mit den Knien habe, mich aber nicht zum Arzt traue, da ich Bedenken habe nicht mehr Dienstfähig zu sein bzw in eine andere Verwendung zu müssen...Das kann ich mir aktuell überhaupt nicht vorstellen. Wer entscheidet in so einem Fall über die Verwendung? Hat man da überhaupt mitspracherecht? Und eigentlich möchte ich BS werden...diese Chance würde ich mir mit dem Gang zum Arzt wohl vollends zerstören?

Gruß
Autor: Rollo83
« am: 25. Oktober 2016, 09:47:43 »

Der Rollo ist/war aber T6 weil er einen Kreuzbandriss und zusätzlich noch was anderes im Knie gerissen hatte (ich mein es war der Meniskus).

Der Rollo ist aber damit trotzdem ohne Probleme BS geworden und beim BA 90/5 für den Statuswechsel wurde einfach die Ausnahmegenehmigung von der Einstellung genommen und damit war das Thema sofort abgefrühstückt.
Autor: Aliki
« am: 18. November 2015, 16:17:48 »

Okay, vielen Dank für die Aufklärung.
Ist interessant zu erfahren!
Autor: ulli76
« am: 18. November 2015, 14:12:41 »

Die Gesundheitsziffern werden nur im Rahmen von Tauglichkeitsuntersuchungen vergeben.
Alles andere ist eine Frage der Kommunikation zwischen Truppenarzt und Soldat. Eine ausführliche Aufklärung über die Tauglichkeit erfolgt üblicherweise nicht, wenn sie nicht relevant ist.

Und ja natürlich kann erst im Rahmen des BA 90/5 heraus kommen ,dass ein Soldat nicht für den Einsatz tauglich ist.
Autor: Aliki
« am: 18. November 2015, 14:05:14 »

Ok, vielen Dank!

Und dabei würde mich eben interessieren, ob dem Soldat bekannt gegeben wird, ob eine Fehlerziffer bzw. z.B. eine Nichttauglichkeit für einen Auslandseinsatz eröffnet wird.
Oder ob das erst bekannt wird, wenn der Soldat in den Einsatz gehen soll und dann kurz vor Abfahrt beim 90/5er für den Einsatz herauskommt, dass der Soldat gar nicht tauglich für den Einsatz ist.
Autor: F_K
« am: 18. November 2015, 14:02:03 »

Eben - je nach "Schwere" der Verletzung werden durch ZSan schon bei Bekanntwerden der Verletzung gewisse gültige 90/5 "widerrufen" (z. B. FSSV, Ausland, Gelände, ...), die dann ggf. nach der Ausheilung neu bewertet werden.
Autor: Tommie
« am: 18. November 2015, 14:00:14 »

So pauschal ist diese Aussage nicht zutreffend! Beispiel: Kreuzbandriss! Erfolgreich operiert, trotzdem Fehlerziffer, die ggf. Auswirkung auf die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit oder auf die generelle Tauglichkeit haben kann und einem während der Laufbahnausbildung auch mal "das Genick brechen" (= zur DU führen!) kann!
Autor: Aliki
« am: 18. November 2015, 13:56:43 »

Danke für die Antwort!#

Also angenommen:

Ein Soldat verletzt sich, wird anschließend operiert und die Heilung verläuft:

a) erfolgreich und Soldat wird wieder einsatzfähig. -> Tauglichkeit etc. wieder gegeben, als wäre nie etwas gewesen? Oder kann diese Verletzung dem Soldat dauerhaft zum Nachteil werden?

b) nicht erfolgreich. -> Chef ordnet vmtl irgendwann 90/5er an und daraufhin wird ggf. ein DU-Verfahren eingeleitet?

Autor: F_K
« am: 18. November 2015, 13:49:40 »

@ Aliki:

Die Gesundheitsziffer (keine Fehlerziffer) ist nicht "wichtig", dem Soldaten wird das Ergebnis des BA90/5 noch vom Arzt eröffnet und mit Unterschrift bestätigt.

In diesem Fall halt "PzGrenFw - dauerhaft nicht verwendungsfähig".
Autor: Aliki
« am: 18. November 2015, 13:44:21 »

Wann bzw wird einem überhaupt die Fehlerziffer eröffnet?
Erlangt der Soldat davon Kenntniss oder hängt das vom Truppenarzt ab?
Autor: ulli76
« am: 10. November 2015, 11:35:33 »

Sachichdoch- IIIer-Gradation=T2, IVer-Gradation= T6 oder T5

Es gibt aber noch ein anderes Problem- StUffz alter Art und keine verwertbare Berufsausbildung wird Truppendienst gewesen sein. Die laufbahn gibt es aber nicht mehr. Und das Alter verhindert den FA.
Autor: wolverine
« am: 10. November 2015, 11:35:05 »

Mal unabhängig von der Tauglichkeit sehe ich gar keine Einstellungsmöglichkeit. FwTrDst: zu alt; Fw/ UffzFD: zu alt (beides ohne verwertbaren Eingangsberuf, von dem keine Rede war); Mannschaftslaufbahn: geht nicht weil schon StUffz.
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