Welches Verbandsabzeichen/ Wappen der Einheit darf als Reservist am Feldanzug (TD) getragen werden?Also zu meiner aktiven Zeit (bis 1995) gab es das Verbandsabzeichen (der LL-Brigade) nur am linken Ärmel des Dienstanzugs und für die Einheit (Batallion, bzw. selbst. Kompanien) noch den Brustanhänger an der rechten Tasche. Und den auch am Feldanzug (sofern nicht im Gelände unterwegs).
Mittlerweile scheinen die Brustanhänger verschwunden zu sein, dafür scheint jede Einheit und Abteilung - bishin zur Reservistenkameradschaft und RAG ihr eigenes Abzeichen zu besitzen, dass sowohl in leuchtenden Farben oder auch gedämpft ("subdued") vorhanden ist. Entsprechend "vielfältig" das Erscheinungsbild, das bei DVags und VVags zu Tage tritt.
Und ebenso vielfältig die Aussagen, was denn getragen werden darf oder auch nicht:
1. als Reservist das Abzeichen der letzten Einheit
1.1 dieses auch, wenn die Einheit aufgelöst wurde, bzw.
1.2 dieses nur, wenn die Einheit noch existent ist
2. das Abzeichen des jeweiligen Landeskommandos, bzw.
2.1 Abzeichen des Landeskommandos tragen nur beorderte, bzw. aktive Soldaten
3. Abzeichen der gewählten Reservisten-Kameradschaft oder RAG
4. das allgemeine Reservistenabzeichen (Wappen mit schräg verlaufendem s-r-g; mittitg das schwarze Tatzenkreuz der BW, weiß umrandet)
5. gar nichts
6. ...
Was gilt denn nun/ was ist richtig?
Danke!
P.S.: Dass Fun-Patches (i.e. "Zombie-Hunter") nichts an der Uniform zu suchen haben muss wohl nicht extra erwähnt werden.