Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: LwPersFw am 02. November 2022, 20:07:48

Titel: Beförderung Reservisten
Beitrag von: LwPersFw am 02. November 2022, 20:07:48
"Neue Regeln für die  Beförderung der Reservisten"

Frage:

"Ich leiste seit 2020 Reservistendienst im Dienst zur temporären Verbesserung der Einsatzbereitschaft. Im Mai 2021 wurde ich zum Major d.R. befördert. Soweit ich die Beförderungsvorschriften kenne, müsste ich doch nun, nach Ablauf von mehr als einem Jahr, zur Beförderung in den Dienstgrad Oberstleutnant d.R. heranstehen, oder?"


Antwort:

"Bis zum August dieses Jahres wäre eine Beförderung in den nächsthöheren Dienstgrad zulässig gewesen.

Dies hat sich jedoch mit der Veröffentlichung der überarbeiteten A-1340/49  „Beförderung, Einstellung Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten“ geändert.

In der neuen Version wurde vor allem die neue Soldatenlaufbahnverordnung von 2021 umgesetzt.

Sie enthält aber auch teils weitgehende Neuregelungen für die Beförderung der Reservisten.

Für die Beförderungen in den Laufbahnen der Reserve werden die Maßstäbe insgesamt und durchgängig höher gesetzt:

So wurden

• die Mindestdienstzeiten im erreichten Dienstgrad erhöht:– In den Fußnoten zur Nr. 3019 (für die Offiziere der Reserve des Truppendienstes) werden gestaffelt Mindestzeiträume „seit Ernennung zum  … [erreichter Dienstgrad d.R.]“ bestimmt, die sich an den Bewährungszeiten der aktiven Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten orientieren.

• Die Zeiten der Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad wurden ebenfalls für alle Laufbahnen der Reserve angehoben.
Dies betrifft, wie gesagt, nicht nur die Offiziere: Gleichermaßen sind auch für die Angehörigen der Laufbahnen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Feldwebel d.R. die Mindestdienstzeiten und die Wehrdienstdauer im letzten Dienstgrad erhöht worden.

Um also Ihre konkrete Frage zu beantworten:


Eine Beförderung wird in Ihrem Fall mit dem Inkrafttreten der Vorschrift zum 9. September 2022 neben der Erfüllung von mindestens 36 Tagen (statt zuvor 24 Tagen) Wehrdienst im Dienstgrad Major, auch von einer Mindestzeit im Dienstgrad Major in Höhe von drei Jahren abhängig gemacht.

In der letzten Version der A-1340/49 wurde keine solche Vorgabe außer den Jahren seit der Ernennung zum Offizier (13 Offizierjahre) gemacht, diese Voraussetzung blieb aber unverändert.

Damit ist Ihre nächste Beförderung nunmehr frühestens im Mai 2024 zulässig.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Beförderung haben, auch wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Sie haben jedoch einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Ihre Beförderung durch die Personalführung.

Die Anpassung der entsprechenden Zeiten ergibt sich aus den in der Soldatenlaufbahnverordnung gemachten Vorschriften für die Beförderung von aktiven Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten.

Ziel war hierbei eine Vereinheitlichung der Bedingungen für die Beförderung von Reservisten mit denen des militärischen Personals in aktiven Laufbahnen. "

Quelle: DBwV , "Die Bundeswehr" 11/2022

Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 02. November 2022, 20:23:39
Cool, ich kenne noch jede Menge Kameraden, die sehr zügig "durchbefördert" wurden.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Ralf am 02. November 2022, 20:49:12
Eine gute Regelung, dieser Missstand wurde von Aktiven öfters sehr kritisch bewertet.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 02. November 2022, 20:53:41
Passt schon - behebt in Einzelfällen sicherlich Ungerechtigkeiten bzw. beugt diesen vor.

(Der "Dauerresi" ist ja inzwischen häufiger ... )
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Beuteberliner am 02. November 2022, 21:09:27
Nun, unabhängig vom Umstand, ob Reservisten bisher sehr genau darauf achteten, ihre Reserveübungen zeitlich genau auf den "Beförderungshorizont" auszurichten, hielt ich diese Neuregelung für überfällig, um entstandene Verwerfungen zwischen Aktiven und Wehrübenden zu beseitigen.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Kiloalpha am 02. November 2022, 21:48:11
Nunja, ibt solche und solche. In 4 Jahren vom StUffz d. R. bis zum HF d. R. Da fragt man sich dann schon was macht man falsch. Genauso das andere Extrem, 21 Jahre OF d. R.
Hat halt mehrmals Pech mit den Beförderungen gehabt.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Kiloalpha am 02. November 2022, 21:50:35
Sind die Zeiten fuer die Ump bekannt? Hab keinen Zugriff aufs Intranet.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Kiloalpha am 02. November 2022, 21:56:39
Sorry Autokorrektur hat zugeschlagen sollte Beorderung heißen.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: MikeEchoGolf am 03. November 2022, 04:49:55
ob Reservisten bisher sehr genau darauf achteten, ihre Reserveübungen zeitlich genau auf den "Beförderungshorizont" auszurichten

Sie kennen alle Reservisten? Ich halte diese pauschale Meinung einfach nur daneben.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Beuteberliner am 03. November 2022, 07:04:40
@MEG, keineswegs! Ich kenne genügend Reservisten aller DG-Gruppen, die darauf keineswegs schielen. Ich bezog mich bei meinem Beitrag auf die Reservisten, die eben genau den Unmut aktiver Gleichgestellter auf dich zogen, unter anderem aus dem von mir genannten Grund. Danke für die Nachfrage, die rin mögliches Missverständnis ausräumt.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: LwPersFw am 03. November 2022, 08:13:11
Sind die Zeiten fuer die Ump bekannt? Hab keinen Zugriff aufs Intranet.


Beförderung zum                      Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad (Tage)                                                                           Zeit (Jahre) seit

                                        insgesamt          davon in höher bewerteten Verwendungen                                 Eintritt in die Bundeswehr 55           Ernennung zum Feldwebel d.R.

Gefreiter d.R. RFA                     12                                         ---                                                                          3 Monate
Obergefreiter d.R. RFA              12                                         ---                                                                           6 Monate
Unteroffizier d.R. RFA                12                                         ---                                                                          1 56                                                      ---
Stabsunteroffizier d.R. RFA        12                                        ---                                                                           2                                                           ---
Feldwebel d.R.                          30                                        ---                                                                           3                                                          ---
Oberfeldwebel d.R.                   24                                        ---                                                                            5 (4 1/2) 57                                         2 (1 1/2)
Hauptfeldwebel d.R.                 36                                         ---                                                                           8 (6) 58                                                5 (3) 59
Stabsfeldwebel d.R.                  60                                        ---                                                                           ---                                                       16 (14) 60
Oberstabsfeldwebel d.R.           72                                         24                                                                           ---                                                       19 (17) 61


55 Sofern der Eintritt in die Bundeswehr nicht im Zusammenhang mit der Zulassung zu einer Laufbahn der
Feldwebel der Reserve erfolgte, können Ausbildungszeiten früherer Dienstverhältnisse angerechnet werden,
sofern in diesen eine Ausbildung absolviert wurde, die vergleichbar im Ausbildungsgang der Feldwebel der
Reserve enthalten ist. Die Entscheidung hierüber trifft das BAPersBw.
56 Und eine mindestens neunmonatige Dienstzeit in einem Gefreitendienstgrad.
57 Mindestens zwei (eineinhalb) Jahre seit Ernennung zum Feldwebel.
58 Mindestens drei (eineinhalb) Jahre seit Ernennung zum Oberfeldwebel.
59 Mindestens drei (eineinhalb) Jahre seit Ernennung zum Oberfeldwebel.
60 Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Hauptfeldwebel.
61 Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Stabsfeldwebel


In Klammern ( ) angegebene zeitliche Voraussetzungen gelten für fliegendes Personal und Personal, das
im KSK für besondere Einsätze verwendet wird sowie für Kampfschwimmerinnen und Kampfschwimmer.



Wichtig : Für die "Feinheiten" muss man bei der nächsten RDL in die Regelung schauen !!!!

A-1340/49  Kapitel 3 Beförderung der Reservistinnen und Reservisten

Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: DieEhefrau am 04. November 2022, 22:49:44
Für ROA

3.2.4.2. Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Truppendienstes.
[...]
3019. Für die Beförderung von Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Truppendienstes gilt

Beförderung       |Wehrdienstdauer   |davon in höherer              |Zeit seit Ernennung zur 
zum                     | insg.                       |bewerteten Verwendung    |Offizierin oder zum Offizier d.R.(Jahre)|
Oberleutnant d.R.
24 Tage
-
2,5 Jahre
 
Hauptmann d.R.
24 Tage
-
5,5 Jahre
63
Major d.R.
60 Tage
24 Tage
10 Jahre
64
Oberstleutnant d.R.
36 Tage
-
13 Jahre
65
Oberst d.R.
60 Tage
24 Tage
17 Jahre
66

63 Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Oberleutnant.
64 Mindestens viereinhalb (vier) Jahre seit Ernennung zum Hauptmann.
65 Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Major.
66 Mindestens vier (drei) Jahre seit Ernennung zum Oberstleutnant

-------------

Für RO-Seiteneinsteiger


3.3 Endgültige Verleihung eines vorläufig verliehenen höheren Dienstgrades und weitere Beförderungen
[...]
3025. Für Reservistinnen und Reservisten, denen ein vorläufiger höherer Dienstgrad verliehen worden ist, gelten folgende Grundsätze:
• Bis zur endgültigen Verleihung eines zunächst vorläufig verliehenen Dienstgrades dürfen Reservistinnen und Reservisten nicht zu einem anderen Dienstgrad der Reserve befördert werden  76.
• Reservistinnen und Reservisten mit vorläufigem höherem Offizier- oder Unteroffizierdienstgrad der kein Anwärterdienstgrad der jeweiligen Laufbahn ist, nehmen an der Laufbahnausbildung teil 77, legen aber abweichend von Nr. 3005 keine Laufbahnprüfung ab.
• Die Voraussetzungen für die endgültige Verleihung eines Dienstgrades sollen jeweils spätestens drei Jahre nach der vorläufigen Verleihung des höheren Dienstgrades erfüllt werden.
• Die endgültige Verleihung eines zunächst vorläufig verliehenen höheren Dienstgrades ist grundsätzlich bis zu der in Nr. 3004 genannten Altersgrenze zulässig.
Dieser Satz ist neu dazugekommen Der für eine weitere Beförderung erforderliche Wehrdienst rechnet erst ab der endgültigen Verleihung eines zunächst vorläufig verliehenen Dienstgrades

3026. Unabhängig von der rechtlichen Grundlage, die zur Verleihung eines vorläufigen höheren Dienstgrades führte, müssen für die endgültige Verleihung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Beorderung in der Verwendung, für die der vorläufige höhere Dienstgrad verliehen worden ist.
• Wehrdienstleistungen von mindestens 24 Tagen im vorläufigen höheren Dienstgrad und in der Verwendung, für die er verliehen worden ist. Davon sind wenigstens zwölf Tage als zusammenhängender Wehrdienst zu leisten.
• Nachweis der Eignung durch eine Beurteilung.
• Erfolgreiche Teilnahme an einer der Verwendungs- und Dienstgradhöhe entsprechenden allgemeinmilitärischen Ausbildung (ohne Laufbahnprüfung) nach Maßgabe der Bedarfsträger.
• Zuerkennung des für den Dienstpostentyp der Beorderungsverwendung erforderlichen militärfachlichen Tätigkeitsbegriff.


3.3.3 Beförderungen von mit einem vorläufig höheren Dienstgrad eingestiegenen Offizierinnen und Offizieren der Reserve.
3029. Eine weitere Beförderung ist frühestens ein Jahr nach endgültiger Verleihung des zunächst vorläufig verliehenen Dienstgrades zulässig.
3030. Die weiteren Beförderungen von mit dem vorläufig höheren Dienstgrad Leutnant Eingestiegenen richten sich nach Nr. 3019.
3031. Für die weiteren Beförderungen der mit anderen vorläufigen höheren Offizierdienstgraden Eingestiegenen gelten nachfolgende Nrn.
3032. In der Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Truppendienstes
 
In Spaltenkopf: ** Zeit seit vorläufiger Verleihung eines endgültig verliehenen höheren Dienstgrades(Jahre)

Beförderung zum    |Wehrdienstdauer   |davon in höherer                   |Zeit seit**   
Dienstgard              | insg.                        |bewerteten Verwendung         |
 
 
 
 
| Oberleutnant d.R.   |
Hauptmann d.R.  |
Major d.R.   |
Oberstleutnant d.R.   |
Hauptmann d.R.
24 Tage
-
4,5 Jahre     
-
-
-
Major d.R.
60 Tage
24 Tage
9 Jahre 84
5 Jahre   
-
-
Oberstleutnant d.R.
36 Tage
-
12 Jahre 85
8 Jahre 86
4 Jahre   
-
Oberst d.R.
60 Tage
24 Tage
16 Jahre 87
12 Jahre 88
8 Jahre 89
7 Jahre     


84 Mindestens viereinhalb (vier) Jahre seit Ernennung zum Hauptmann.
85 Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Major. 
86 Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Major. 
87 Mindestens vier (drei) Jahre seit Ernennung zum Oberstleutnant.
88 Mindestens vier (drei) Jahre seit Ernennung zum Oberstleutnant.
89 Mindestens vier (drei) Jahre seit Ernennung zum Oberstleutnant.

----------------------------
Die zeitliche Voraussetzungen für fliegendes Personal und Personal, das KSK für besondere Einsätze sowie für Kampfschwimmerinnen und Kampfschwimmer habe ich für die Lesbarkeit weggelassen.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: LwPersFw am 05. November 2022, 12:12:59
Ich habe radikal aufgeräumt... weil die üblichen Verdächtigen wieder ein Thema mit vollkommen abweichender Diskussion zugemüllt haben...
Wenn man nichts Sachgerechtes beizutragen hat ... kann man auch mal nichts von sich geben...

Hier geht es rein um den Vorgang der Beförderung und nicht Amtshilfe, Covid, oder ob in China ein Sack Reis umfällt...  >:(

Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Nordmanntanne am 19. Dezember 2022, 23:53:23
Kann bitte jemand die Zeiten für die Mannschaftsdienstgrade posten?
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Ralf am 20. Dezember 2022, 06:11:49
Beförderung zum Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad (Tage) Insgesamt - (davon in höher bewerteten Verwendungen) // Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr
Gefreiten d. R. 6 (–) //3 Monate
Obergefreiten d. R. 6 (–) //6 Monate
Hauptgefreiten d. R. 12 (–) //12 Monate
Stabsgefreiten d. R. 24 (–) //36 Monate50
Oberstabsgefreiten d. R. 24 (–) //48 Monate51
Korporal d. R. 60 (24) //7 Jahre
Stabskorporal d. R. 42 (–) //10 Jahre52

Fußnoten
50 Davon mindestens zwölf Monate seit Ernennung zum Hauptgefreiten.
51 Davon mindestens zwölf Monate seit Ernennung zum Stabsgefreiten.
52 Davon mindestens zwölf Monate seit Ernennung zum Korporal.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Nordmanntanne am 20. Dezember 2022, 12:04:23
Vielen Dank, Ralf!
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: konfuzius5278 am 13. Januar 2023, 14:29:24
Hallo,
bin neu hier und wollte  für meine Rückfrage keinen eigenen Thread eröffnen (hoffe das ist so korrekt).
Ich spreche in einigen Wochen mit meinem S1, jedoch möchte ich auf das Gespräch vorbereitet sein.

Zunächst ich war SaZ, dann viele Jahre unbeordert und bin jetzt wieder beordert worden.

Frage A: Wie verhält es sich als Reservist mit Standzeiten SaZ
War SaZ 2 als Stabsarzt, damit habe ich ja eigentlich die Standzeit zum OSA erfüllt.

Frage B: Wie ist es mit Anderungen der SLV?
Nach heutiger Rechtslage wäre ich bereits als OSA als Seiteneinsteiger eingestellt worden, jetzt "übererfülle" ich das nach vielen
Jahren natürlich dieses Kriterium, obwohl ich noch kein FA bin

Vielleicht kann mir ja jemand da noch etwas auf die Sprünge helfen. Danke im Vorwege
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: HCRenegade am 13. Januar 2023, 14:40:16
Wende dich direkt an deinen PersFhr bei BAPersBw, Abt VI, und trage dort dein Anliegen vor (d.h., stelle einen Antrag auf Beförderung zum OSA bzw. Prüfung der Machbarkeit per Email-Dreizeiler).
Dann klappt da auch mit einer zeitnahen Beförderung, spreche hier aus eigener Erfahrung.
Soweit ich das bewerten kann, hast du hinreichend Stehzeit im DG SA sowie aktive Diensttage; Beurteilung als SA sollte ja eigentlich vorliegen.
Als "Neckermann-Res" hätten hier 2 Jahre Stehzeit (seit vorläufiger Ernennung zum SA d.R.) sowie 24 WÜ-Tage ausgereicht, um die (Mindest-)Anforderungen zu erfüllen.

Du kannst dann auch relativ zeitnah OFA werden, wenn du bereits auf einem OFA-DP beordert bist, dann brauchst du hierfür weitere 24 WÜ-Tage als OSA inkl. Beurteilung auf OFA-DP.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: konfuzius5278 am 13. Januar 2023, 14:47:47
Vielen Dank für die schnelle Information. Hilft mir schon viel weiter. Werde das entsprechend besprechen.

Wende dich direkt an deinen PersFhr bei BAPersBw, Abt VI, und trage dort dein Anliegen vor (d.h., stelle einen Antrag auf Beförderung zum OSA bzw. Prüfung der Machbarkeit per Email-Dreizeiler).
Dann klappt da auch mit einer zeitnahen Beförderung, spreche hier aus eigener Erfahrung.
Soweit ich das bewerten kann, hast du hinreichend Stehzeit im DG SA sowie aktive Diensttage; Beurteilung als SA sollte ja eigentlich vorliegen.
Als "Neckermann-Res" hätten hier 2 Jahre Stehzeit (seit vorläufiger Ernennung zum SA d.R.) sowie 24 WÜ-Tage ausgereicht, um die (Mindest-)Anforderungen zu erfüllen.

Du kannst dann auch relativ zeitnah OFA werden, wenn du bereits auf einem OFA-DP beordert bist, dann brauchst du hierfür weitere 24 WÜ-Tage als OSA inkl. Beurteilung auf OFA-DP.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Hardy2 am 14. Januar 2023, 19:28:17
Böse ich bin:

Machen Sie doch erstmal RD. Dann wird ganz bestimmt eine Beurteilung erfolgen und dann geht es weiter.
Warum muß das so schnell gehen?
Visitenkarte?
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 14. Januar 2023, 19:37:41
Anmerkung:

Nachfrage / Sachkenntnis wird von PersOffz geschätzt  und schadet auch nicht - weiter viel Erfolg.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: HCRenegade am 14. Januar 2023, 22:43:53
Böse ich bin:

Machen Sie doch erstmal RD. Dann wird ganz bestimmt eine Beurteilung erfolgen und dann geht es weiter.
Warum muß das so schnell gehen?
Visitenkarte?


Gegenfrage:
Warum sollte es nicht schnell gehen?
Die Vorschrift nennt doch die notwendigen Voraussetzungen - wenn diese erfüllt sind (und Leistung, Eignung, Befähigung und "dienstlicher Bedarf" gegeben ist), dann kan der Res doch auch die Beförderung aktiv anstoßen (bzw. einfordern). Warum sollte der Res auch länger auf eine Beförderung warten, als ein Aktiver es müsste?
Die Aktiven handhaben es doch auch ähnlich, wenn nicht sogar schlimmer - sobald ein eventueller Nachteil durch die PersFhrg entsteht, wird direkt Papier schwarz gemacht.
Der Res hingegen kann auch mal schnell bei der PersFhrg "herunterfallen", da nicht auerhaft präsent, sondern nur "Karteileiche" - da macht es schon Sinn, sich in Erinnerung zu rufen und "mitzudenken".

Davon abgesehen steht einem der Antragsweg ja immer und füür alles offen - wird der Antrag auf Beförderung abgelehnt, so sollte hier auch eine stichhaltige Begründung mit Verweis auf die entsprechende Vorschriftenlage seitens PersFhrg erfolgen; dann weiß man ja, woran man ist bzw. welche Voraussetzungen noch zu erfüllen sind bis zur nächsten Beförderung.

Ich habe selber die Erfahrung gemacht, dass ein dienstgradtechnisch es Vorankommen beschleunigt werden kann, wenn man die Vorschriftenlage kennt und darauf basierend aktiv auf BAPersBw zugeht. Die PersFhr sind ja auch nur Menschen und machen ggf. Fehler, wer das jedoch nicht merkt (oder einfach ignoriert, weil man ja "nur" Res ist), bescheißt sich nur selber um das, was einem formal zusteht.

Nachtrag @ Konfuzius:
Wenn deine aktive Zeit bzw. dein letzter Wehrdienst über 4 Jahre her ist, dann musst du ggf. erst wieder üben, um befördert werden zu können. Habe die aktuelle Vorschrift leider nicht zur Hand, aber zumindest früher gab es mal einen entsprechenden Passus hierzu.
Daher wie schon geschrieben, Abt. VI fragen, die prüfen das dann und geben dir eine belastbare Aussage.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: konfuzius5278 am 14. Januar 2023, 23:56:15
Schade, daß so etwas mit Wertung hinterlegt ist. Es geht mir um 2 Aspekte:
1: Ich finde es schade, daß es für mich Nachteilig ist "zu früh" meine SaZ angetreten zu haben und jemand später eingestelltes besser gestellt ist
2: Bis zu einem gewissen gerade natürlich auch der Aspekt, daß ich aktuell noch den selben Dienstgrad habe wie jemand frisch von der Uni nach deutlich mehr als einem Jahrzehnt Berufserfahrung.

Böse ich bin:

Machen Sie doch erstmal RD. Dann wird ganz bestimmt eine Beurteilung erfolgen und dann geht es weiter.
Warum muß das so schnell gehen?
Visitenkarte?
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Hardy2 am 18. Januar 2023, 17:18:57
Nicht falsch verstehen, aber es geht nicht nur um Standzeiten.
Es sind RD-Tage auf dem Beorderungsdienstposten abzuleisten.
Und im Normalfall ist danach eine Beurteilung zu erstellen.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: mrdmss am 25. Januar 2023, 11:36:58
Liebes Forum,

Ich bitte um Erleuchtung bzgl folgender Fragen:

- Wann erfolgt die Verleihung des vorläufig höheren Dienstgrades bei Einstellung als ROA a.d.W.?
- Wann kann ich erstmalig auf meinem Beorderungsdienstposten “üben” — nach Absolvierung aller Module an der OSH oder bereits früher?

Ich erhielt als vorgedienter HGefr d.R. vergangenes Jahr Bescheid, dass meine Einstellung als Hauptmann der Reserve (mit vorläufig höherem Dienstgrad) vorgesehen ist, beordert auf einen Dienstposten in einem Landeskommando bin ich auch (Dienstposten sieht Major/Oberstleutnant vor). Ich habe vor einigen Monaten eine erneute Gesundheitsuntersuchung (erfolgreich) durchlaufen und wurde eingekleidet (als HGefr). Nun besuche ich in Bälde meinen ersten Fachlehrgang und das erste Modul an der OSH in Dresden.

Viele Grüße!


 
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: HCRenegade am 25. Januar 2023, 11:55:30
Aus eigener Erfahrung:

Nach Einplanung in die Laufbahn seitens BAPersBw war sofort WÜ in der Fachverwendung (in meinem Fall außerhalb des BeordTrT) möglich, erste WÜ fand ca. 2,5 Monate nach formaler, schriftlicher Zulassung zur Laufbahn statt.
Ernennung zum vorl. DG erfolgte dann zu Beginn der WÜ beim ÜbTrT, Laufbahnlehrgang erfolgte erst ca. 1,5 Jahre später (aus Gründen, die nicht in meiner Verantwortung lagen).
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: LwPersFw am 25. Januar 2023, 12:02:21
Liebes Forum,

Ich bitte um Erleuchtung bzgl folgender Fragen:

- Wann erfolgt die Verleihung des vorläufig höheren Dienstgrades bei Einstellung als ROA a.d.W.?
- Wann kann ich erstmalig auf meinem Beorderungsdienstposten “üben” — nach Absolvierung aller Module an der OSH oder bereits früher?

Ich erhielt als vorgedienter HGefr d.R. vergangenes Jahr Bescheid, dass meine Einstellung als Hauptmann der Reserve (mit vorläufig höherem Dienstgrad) vorgesehen ist, beordert auf einen Dienstposten in einem Landeskommando bin ich auch (Dienstposten sieht Major/Oberstleutnant vor). Ich habe vor einigen Monaten eine erneute Gesundheitsuntersuchung (erfolgreich) durchlaufen und wurde eingekleidet (als HGefr). Nun besuche ich in Bälde meinen ersten Fachlehrgang und das erste Modul an der OSH in Dresden.

Viele Grüße!


"3316. Kommt eine Einstellung mit vorläufig verliehenem höherem Dienstgrad nach Abschluss des
Eignungsfeststellungsverfahrens in Betracht, informiert das BAPersBw die zu Beordernden über die
Entscheidung. Dabei werden die angewandten Regelungen der SLV, der Einstellungsdienstgrad, die
Laufbahn, die BeordDSt, die Objekt-ID und die TätBegr (Muster siehe GAIP) mitgeteilt. Die Bewerberin
bzw. der Bewerber wird gebeten, eine Mehrausfertigung des Schreibens als Zustimmung für die
Einstellung mit vorläufig verliehenem höherem Dienstgrad zu unterschreiben und zurückzusenden.
Die abgegebene Einverständniserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers auf der
zurückgesandten Mehrausfertigung des Informationsschreibens ersetzt nicht die Einverständnisklärung
für eine Beorderung (Formular Bw-2658). Nach Zustimmung der mit vorläufig höherem Dienstgrad zu
beordernden Person, leitet das BAPersBw das Beorderungsverfahren gemäß Abschnitt 3.6 ein.

3317. Kommt eine Einplanung auf Grund der nicht gegebenen wehrrechtlichen Verfügbarkeit, aus
Bedarfsgründen oder wegen mangelnder Eignung nicht in Betracht, teilt das BAPersBw dies der
Bewerberin oder dem Bewerber und, wenn zutreffend, der DSt, die den Beorderungsvorschlag
vorgelegt hat, und nachrichtlich dem KarrC Bw mit.

3318. Für die Ernennung zu einem Offizier- oder Unteroffizierdienstgrad der Reserve erstellt das
BAPersBw vor der ersten Dienstleistung in der neuen Beorderungsverwendung rechtzeitig die
Ernennungsverfügung (AR „Durchführungsbestimmungen zur Anordnung des Bundespräsidenten über
die Ernennung und Entlassung der Soldaten“ A-1420/22) und sendet diese dem oder der für die
dienstliche Bekanntgabe zuständigen Vorgesetzten mit dem Hinweis zu, dass die Verleihung des
vorläufig höheren Dienstgrades am ersten Tag der Dienstleistung unverzüglich dienstlich bekannt
gegeben werden muss. Zu Dienstleistungen werden Reservistinnen und Reservisten herangezogen,
ohne dass ihnen der vorläufige Dienstgrad von Rechts wegen verliehen wird. Der vorläufige höhere
Dienstgrad darf erst ab dem Zeitpunkt der dienstlichen Bekanntgabe geführt werden. Die für die
Verleihung des endgültigen Dienstgrades erforderlichen Dienstleistungstage können ab dem Tag der
dienstlichen Bekanntgabe des vorläufig verliehenen höheren Dienstgrades angerechnet werden, wenn
der RD nicht der allgemeinmilitärischen bzw. militärfachlichen Ausbildung dient. Der Tag der
dienstlichen Bekanntgabe der Verleihung eines vorläufig höheren Dienstgrades ist dem BAPersBw
durch Übergabe einer Ausfertigung der Ernennungsverfügung unmittelbar mitzuteilen. Das BAPersBw
gibt das Datum der dienstlichen Bekanntgabe und den vorläufig höheren Dienstgrad in das
PersWiSysBw ein. Das BAPersBw überwacht die Erfüllung der Voraussetzungen für die endgültige
Verleihung des vorläufig höheren Dienstgrades gemäß A-1340/49 und leitet die Verleihung des
endgültigen Dienstgrades ein."


A2-1300/0-0-2

Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: mrdmss am 25. Januar 2023, 12:16:52
Klasse, herzlichen Dank an euch beide -- abschließend beantwortet  :)
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: ROA2022 am 28. Januar 2023, 17:47:29
Nach Einplanung in die Laufbahn seitens BAPersBw war sofort WÜ in der Fachverwendung (in meinem Fall außerhalb des BeordTrT) möglich, erste WÜ fand ca. 2,5 Monate nach formaler, schriftlicher Zulassung zur Laufbahn statt.

Kannst Du Genaueres zu der RDL außerhalb des BeordTrT sagen? Das wäre auch für mich interessant. Läuft das initial auch über das BAPersBw oder über Eigeninitiative? Hintergrund: Eine Fachverwendung als PresseOffz traue ich mir qua zivilem Background auch bereits als OGefr (ROA) zu und ich kann mir zudem vorstellen, dass dies auch für die Truppe sinnvoll sein könnte.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 28. Januar 2023, 18:56:17
.. der Bedarf ist schon in Eigeninitiative festzustellen - die Anforderung macht ja dann der Bedarfsträger.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: ROA2022 am 28. Januar 2023, 19:07:52
So verstanden, danke. Nachfrage: Werden derartige RDL auf die im Rahmen der ROA-Ausbildung erforderlichen Mindesttage angerechnet oder müssen diese beim BeordTrT erfolgen?
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: mrdmss am 13. Februar 2023, 05:19:39
Hier der betreffende Abschnitt der Vorschrift (siehe Screenshot); Ausbildung zählt danach nicht dazu. Zudem (dazu habe ich grade auf die schnelle keine Quelle) musst du auf dem Beorderungsdienstposten einen X (12?) Tage langen, zusammenhängenden Dienst leisten, damit der Dienstgrad endgültig verliehen werden kann.

(http://[url=https://postimg.cc/qgyWM0s3][img]https://i.postimg.cc/J728xztP/Screenshot-20230213-071420-Samsung-Notes.jpg)[/url][/img]

Am Rande: habe mich damit auseinandergesetzt, weil bei mir Lebensmittelpunkt und Beorderungstruppenteil mittlerweile geographisch maximal weit auseinanderliegen.

Viele Grüße!
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: mrdmss am 13. Februar 2023, 05:24:01
Da hat was mit der URL nicht geklappt, sorry:

https://postimg.cc/qgyWM0s3 (https://postimg.cc/qgyWM0s3)
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: xnos am 13. Februar 2023, 09:00:10
„Unabhängig von der rechtlichen Grundlage, die zur Verleihung eines vorläufigen höheren Dienstgrades führte, müssen für die endgültige Verleihung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

• Beorderung in der Verwendung, für die der vorläufige höhere Dienstgrad verliehen worden ist.
• Wehrdienstleistungen von mindestens 24 Tagen im vorläufigen höheren Dienstgrad und in der Verwendung, für die er verliehen worden ist. Davon sind wenigstens zwölf Tage als zusammen-
hängender Wehrdienst zu leisten.
• Nachweis der Eignung durch eine Beurteilung.
• Erfolgreiche Teilnahme an einer der Verwendungs- und Dienstgradhöhe entsprechenden all-
gemeinmilitärischen Ausbildung (ohne Laufbahnprüfung) nach Maßgabe der Bedarfsträger.
• Zuerkennung der für die Beorderungsverwendung erforderlichen ATN.“

A-1340/49, S. 28
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: ROA2022 am 16. Februar 2023, 18:40:15
Für ROA

3.2.4.2. Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Truppendienstes.
[...]
3019. Für die Beförderung von Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Truppendienstes gilt

Beförderung       |Wehrdienstdauer   |davon in höherer              |Zeit seit Ernennung zur 
zum                     | insg.                       |bewerteten Verwendung    |Offizierin oder zum Offizier d.R.(Jahre)|
Oberleutnant d.R.
24 Tage
-
2,5 Jahre
 
Hauptmann d.R.
24 Tage
-
5,5 Jahre
63
Major d.R.
60 Tage
24 Tage
10 Jahre
64
Oberstleutnant d.R.
36 Tage
-
13 Jahre
65
Oberst d.R.
60 Tage
24 Tage
17 Jahre
66

63 Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Oberleutnant.
64 Mindestens viereinhalb (vier) Jahre seit Ernennung zum Hauptmann.
65 Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Major.
66 Mindestens vier (drei) Jahre seit Ernennung zum Oberstleutnant

-------------

Bis zu welchem Lebensalter kann man als Reservist befördert werden? Ich habe von einer Grenze von 58 Jahren gelesen (ZDv 20/7 von 2002). Ist diese Grenze noch aktuell?
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Ralf am 16. Februar 2023, 19:06:17
Es gibt keine Lebensaltersgrenzen für Beförderungen.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Kiloalpha am 16. Februar 2023, 19:40:57
2 Jahre bevor die Altersgrenzen von 65 erreicht ist ist Edeka. Früher war die Altersgrenzen 60, die Grenze war dann bei 58
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Ralf am 16. Februar 2023, 20:00:50
Ist das so?
Es heißt: Eine ruhegehaltsfähige Beförderung ist bis zu 2 Jahre vor DZE möglich. Eine Ausnahmeregelung bei unterschreiten der zeitlichen Voraussetzungen ist BMVg vorbehalten.
Bei SaZ soll die Verwendungsdauer nach einer Beförderung/Einweisung (Tag der Aushändigung der Ernennungsurkunde/Planstelleneinweisung) noch mindestens sechs Monate betragen.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 16. Februar 2023, 20:08:41
Ralf ist zuzustimmen - "ruhegehaltsfähige Bezüge" ist ein Thema, dass Beförderungen nur am Rande tangiert.

... und in Zeiten nach der "Zeitenwende" (und schon davor) habe ich schon Verwendungen von Reservisten bis "hart" an die Grenzen gesehen ... da geht schon etwas, wenn die Beteiligten wollen.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: ROA2022 am 17. Februar 2023, 10:03:51
2 Jahre bevor die Altersgrenzen von 65 erreicht ist ist Edeka. Früher war die Altersgrenzen 60, die Grenze war dann bei 58
Und dies bezieht sich dann auch auf Reservisten?
Demnach wäre eine Beförderung nach dem 63. Geburtstag nicht mehr möglich, höchstens im Rahmen einer Einzelfallentscheidung?
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 17. Februar 2023, 10:13:33
@ ROA2022:

Bitte die Aussage von Ralf richtig verstehen - die EINZELFallentscheidung bezüglich des Ruhegehaltes obliegt dem BMVg - weil REGELmäßig eine Beförderung mit zeitlichem Abstand zur Pension von unter zwei Jahren eben nicht ruhegehaltsfähig ist - es geht nicht um die Beförderung selber.

(.. und diese Regelung bräuchte es nicht, wenn Beförderungen in diesem Zeitraum grundsätzlich ausgeschlossen worden wären).

Unabhängig davon: Bis auf Ausnahmefälle werden Soldaten im Alter von 63 Jahren (ist ja geradezu ein biblisches Alter für Soldaten) schon das Laufbahnziel erreicht haben - und wenn es so leistungsfähige Soldaten sind, so dass die Karriere oberhalb des Laufbahnziels führt, dann geschieht dies auch eher früher ...)
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: ROA2022 am 17. Februar 2023, 12:20:42
@ ROA2022:

Bitte die Aussage von Ralf richtig verstehen - die EINZELFallentscheidung bezüglich des Ruhegehaltes obliegt dem BMVg - weil REGELmäßig eine Beförderung mit zeitlichem Abstand zur Pension von unter zwei Jahren eben nicht ruhegehaltsfähig ist - es geht nicht um die Beförderung selber.

(.. und diese Regelung bräuchte es nicht, wenn Beförderungen in diesem Zeitraum grundsätzlich ausgeschlossen worden wären).

Unabhängig davon: Bis auf Ausnahmefälle werden Soldaten im Alter von 63 Jahren (ist ja geradezu ein biblisches Alter für Soldaten) schon das Laufbahnziel erreicht haben - und wenn es so leistungsfähige Soldaten sind, so dass die Karriere oberhalb des Laufbahnziels führt, dann geschieht dies auch eher früher ...)
Alles klar, vielen Dank für die Klarstellung. Hintergrund meiner Frage ist, dass ich selber gerade als Quereinsteiger meine "Reserve-Karriere" im fast biblischen Alter von 46/47 Jahren erst beginne...  ;)
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 17. Februar 2023, 15:57:46
@ ROA2022:

... da wird es dann mit dem Oberst d. R. wohl schwierig werden - aber die Laufbahnperspektive (Oberstleutnant d. R.) ist noch erreichbar.

Viel Erfolg weiterhin.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: panzerjaeger am 18. Februar 2023, 09:39:49
Zitat
... da wird es dann mit dem Oberst d. R. wohl schwierig werden - aber die Laufbahnperspektive (Oberstleutnant d. R.) ist noch erreichbar.

Nicht unbedingt.
Wer z.B. als SE bereits als OTL eingestellt wird, kann bereits 7 Jahre nach Ernennung zum endgültigen Dienstgrad zum Oberst d.R. befördert werden.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: panzerjaeger am 18. Februar 2023, 09:46:50
@ ROA2022:

Wenn Du Seiteneinsteiger bist (Du schriebst "Quereinsteiger"), dann gilt nicht die von Dir oben aufgeführte Tabelle, sondern die für SE.
Allerdings ist man als Seiteneinsteiger kein "ROA" - und deshalb irritiert mich in diesem Zusammenhang Dein "Name" etwas...
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: ROA2022 am 18. Februar 2023, 14:04:19
Ich starte (hoffentlich) bald formell die der Laufbahn ROA adW als OGefr d.R.
Ein Seiteneinstieg als StOffz wäre qua zivilem Background realistisch gewesen, aber das wollte ich nicht. Ich erarbeite mir den militärischen Dienstgrad lieber sukzessive, selbst wenn vor dem regulären Laufbahnziel EDEKA sein sollte.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: mauw am 15. März 2023, 10:49:51
Hallo, ich bin neu hier im Forum und hoffe ihr könnt mir beim Thema Beförderung Reservisten weiterhelfen. Ist schon eine Weile her das ich aktiv beim Bund war :-) Hab meinen Wehrdienst 1985/1986 abgeleistet. Nach einer InfoDVag bei der Luftwaffe in 2020 ist bei mir der Wunsch entstanden die Truppe zu unterstützen. Ich hoffe mit meiner Erfahrung im aktiven Reservistendienst helfen zu können. Leider ist ein Laufbahnwechsel von Mannschaften zu Offizier oder Feldwebel aus Tauglichkeitsgründen nicht möglich :-( Ich kann allerdings als Mannschaftsdienstgrad beordert werden. Das habe ich jetzt auch vor. Ein entsprechender Dienstposten wird gesucht. Kann mir einer sagen wie im Mannschaftsbereich die Beförderungen verlaufen können? Ich habe gehört die A_1340_49 die hier wichtig ist hat sich bzgl. der Vorgaben und Möglichkeiten geändert.

Wie könnte zeitlich gesehen der Verlauf der Beförderungen im Mannschaftsbereich nach aktuellen Richtlinien aussehen? Mal unterstellt die Bedingungen sind optimal und ich könnte von meiner Seite unbegrenzt Tage im aktiven Wehrdienst verbringen. Ausgeschieden bin ich übrigens 1986 als Gefreiter.

Vielen Dank für eure Unterstützung!!!!!
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: ROA2022 am 15. März 2023, 14:26:40
Deine Frage zu Beförderungen der Mannschaften wurde ein paar Seiten vorher bereits von Ralf beantwortet:

Beförderung zum Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad (Tage) Insgesamt - (davon in höher bewerteten Verwendungen) // Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr
Gefreiten d. R. 6 (–) //3 Monate
Obergefreiten d. R. 6 (–) //6 Monate
Hauptgefreiten d. R. 12 (–) //12 Monate
Stabsgefreiten d. R. 24 (–) //36 Monate50
Oberstabsgefreiten d. R. 24 (–) //48 Monate51
Korporal d. R. 60 (24) //7 Jahre
Stabskorporal d. R. 42 (–) //10 Jahre52

Fußnoten
50 Davon mindestens zwölf Monate seit Ernennung zum Hauptgefreiten.
51 Davon mindestens zwölf Monate seit Ernennung zum Stabsgefreiten.
52 Davon mindestens zwölf Monate seit Ernennung zum Korporal.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: mauw am 15. März 2023, 16:41:24
ein Teil der Information ist tatsächlich dort zu finden. Der Teufel liegt ja aber bekanntlich im Detail:-) So frage ich mich z.B. wie ist in meinem Fall die Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr zu bewerten? War mein Eintritt vor 38 Jahren als ich meinen Wehrdienst angetreten habe? In diesem Fall wäre die Bedingung sogar für den Stabskorporal schon erfüllt, oder?. Bleiben natürlich noch die Wehrdienst-Tage die zu leisten sind und die Bedingungen der Fußnoten so wie Ralf sie in seiner Übersicht dargestellt hat. So wie ich das sehe müsste dann der zeitliche Verlauf wie folgt aussehen:

OG   nach 6 Tagen Wehrdienst als Gefreiter
HG   nach 12 Tagen Wehrdienst als OG
SG   nach 24 Tagen Wehrdienst als HG, frühesten aber erst 12 Monate nach der Beförderung zum HG
OSG nach 24 Tagen Wehrdienst als SG, frühesten aber erst 12 Monate nach der Beförderung zum SG
K     nach 60 Tagen Wehrdienst als OSG
SK   nach 42 Tagen Wehrdienst als K, frühesten aber erst 12 Monate nach der Beförderung zum K

Wenn ich das im Sinne der Richtlinien richtig dargestellt habe und unterstelle ich kann kurzfristig so viele Wehrdienst-Tage leisten wie ich jeweils brauche, müsste ich im Rahmen einer 18 tägigen Reservistendienstleistung bis zum HG kommen können. Bis zum SG und OSG würde es jeweils 1 Jahr dauern. Zum K könnte ich nach einer 60 tägigen Reservistendienstleistung befördert werden (auch zeitnah nach der OSG Beförderung) und bis zum SK würde es wieder 1 Jahre dauern.

Seht ihr das auch so? Oder gibt es weitere Bedingungen die den zeitlichen Ablauf verändern, wie zum Beispiel folgende Vorgabe aus der alten Version der A_1340_49:

"302. Soweit in dieser Zentralen Dienstvorschrift keine andere Frist bestimmt wird, ist eine Beförderung frühestens ein Jahr nach der letzten Beförderung und nur innerhalb von vier Jahren seit dem letzten Wehrdienst zulässig."

Vielen Dank für eure Rückmeldungen!!!

Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 15. März 2023, 17:38:01
Innerhalb einer RDL (wenn diese so kurz ist) werden kaum 2 Beförderungen erfolgen - aus administrativen Gründen.

Vorsicht Halbwissen - Korporal wohl nur auf herausgehobenen DP und mit gewisser (aktiver) Restdienstzeit ..

Was ist zu tun?

Um eine Beorderung kümmern, z. B. HSch - dann wird dass schon ... und dort erst DANN Beförderung, wenn die notwendige ATN vorliegt.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: mauw am 19. März 2023, 17:44:48
OK danke!! weißt Du ob zwischen der OG und HG Beförderung auch ein Jahr liegen muss?
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 19. März 2023, 17:47:01
Die Zeiten sind oben schon dargestellt?!
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: mauw am 19. März 2023, 18:47:25
die Wehrdiensttage sind klar definiert, aber ich weiß nicht ob die Vorgabe : "Soweit in dieser Zentralen Dienstvorschrift keine andere Frist bestimmt wird, ist eine Beförderung frühestens ein Jahr nach der letzten Beförderung und nur innerhalb von vier Jahren seit dem letzten Wehrdienst zulässig" nicht zusätzlich zu beachten ist? oder lese ich die Vorgaben falsch?
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 19. März 2023, 18:53:31
Nochmal:

1.) Beordern lassen - ohne Beorderung KEINE Beförderung
2.) Notwendige Ausbildung für DP machen
3.) Die dann "verdiente" Beförderung kommt dann schon, auch ohne dass Du alle Details verstehst.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Leser1234 am 19. März 2023, 22:24:48
was genau bedeutet das mit der ATN?

Müssen die Diensttage nach der Beorderung geleistet werden nach erlangen der ATN in diesem Truppenteil oder zählen auch Wehrübungen vor der Beorderung auf Dienstposten für die man die notwendige ATN hat?
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 20. März 2023, 07:17:10
Ein Tag ist ein Tag - und DP entsprechende Tätigkeit entfällt bei Mannschaften.

Die benötigst aber VOR Beförderung die Beorderung UND z. B. Die ATB "RSU Soldat" (oder Nachfolger).
Das Erlangen dieser ATB dauert ein paar Tage ... Viel Erfolg.

(Fange doch jetzt bitte mal praktisch an - Du willst doch kein S1 Profi werden, oder?):
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Opa_Hagen am 20. März 2023, 08:31:18
Das würde mich jetzt echt mal interessieren: hat hier jemand schonmal gehört, das man als Reservist K / SK werden kann? Ich würde mal behaupten, das dies von den Aktiven nicht befürwortet werden wird...
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: bayern bazi am 20. März 2023, 08:41:43
Das würde mich jetzt echt mal interessieren: hat hier jemand schonmal gehört, das man als Reservist K / SK werden kann? Ich würde mal behaupten, das dies von den Aktiven nicht befürwortet werden wird...

laut Vorschrift JA

Zitat

OSG nach 24 Tagen Wehrdienst als SG, frühesten aber erst 12 Monate nach der Beförderung zum SG
K     nach 60 Tagen Wehrdienst als OSG
SK   nach 42 Tagen Wehrdienst als K, frühesten aber erst 12 Monate nach der Beförderung zum K

natürlich muss der DP dementsprechend ausgewiesen sein (ähnlich Oberst oder OStFw) mit extra BU und so
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 20. März 2023, 08:43:44
@ Opa_Hagen:

Afaik (aber ich bin kein S1 Mann, also max. gefährliches Halbwissens) benötigt man entsprechend dotierte Dienstposten und eine Beurteilung (die es halt für Mannschaften ansonsten so nicht gibt), sowie eine gewisse (aktive) Restdienstzeit, die Reservisten ja ebenfalls nicht haben.

@ Bayern Bazi:

Die notwendigen "Tage" sind ja immer nur EINE Voraussetzung zur Beförderung - eine notwendige Voraussetzung, aber eben keine HINREICHENDE Voraussetzung ...
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Unproomn am 20. März 2023, 10:16:12
Zitat
Das würde mich jetzt echt mal interessieren: hat hier jemand schonmal gehört, das man als Reservist K / SK werden kann? Ich würde mal behaupten, das dies von den Aktiven nicht befürwortet werden wird...

Würde jeder Resi nach 6-10 Jahren automatisch zum K/SK befördert werden, könnte man die neuen Dienstgrade eigentlich eh gleich wieder in die Tonne treten. Das sehe ich übrigens auch als Resi so. Gerade, wenn man nicht den beruflichen Hintergrund hat, um irgendwann mal 6-10 Wochen auf Lehrgängen zu sein, ist das sowieso das einzige, wo man sich überhaupt auf eine Beförderung freuen kann - zumindest momentan ist das so. Die sollte dann aber auch was wert sein.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: wolverine am 20. März 2023, 11:16:58
Naja, die Beförderung ist ja mit ihren Voraussetzungen beschrieben und somit vom Gesetzgeber ermöglicht und auch "gewollt". Man muss eben diese Voraussetzungen auch erfüllen und es sollen eben nur herausgehobene Dienstposteninhaber befördert werden.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: TrpUebPlDaa am 20. März 2023, 11:22:32
Meines Wissens wird es im Kompaniefeldwebeltrupp in den Heimatschutzkompanien auch Dienstposten für K/SK geben.
Somit kann man auch hier als Resi K/SK werden, da der entsprechende DP vorhanden ist.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: wolverine am 20. März 2023, 12:11:43
Man kann als Reservist auch auf jedem aktiven Dienstposten gespiegelt werden und natürlich auch auf solchen für Korporale/ Stabskorporale.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 20. März 2023, 12:16:47
Info:

https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/korporal-stabskorporal-faq-1625086

Also ja, auch Res können diese Dienstgrade erreichen - die "notwendigen Tage" sind aber nur, wie beschrieben, eine NOTwendige Bedingung, nicht hinreichend.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: bayern bazi am 05. Mai 2023, 21:36:58
OBACHT geben man braucht jetzt ZWEI BU mit dem Vermerk " Zum OStFw geeignet" bevor man auf den höheren DP gesetzt wird !!

Die neue Allgemeine Regelung sagt aus, dass ein StFw frühestens 3 Jahre nach der Beförderung zum, StFw zum OStFw befördert werden KANN

– aber wenn ich mir die Vorgaben dazu anschaut, werden jetzt hier mindestens 5 Jahre benötigt, wenn man von einer Regelzeit von 2 Jahren zwischen 2 Beurteilungen ausgeht und dann die 24 Diensttage auf den höherwertigen DP zügig ableisten kann (Bearbeitungszeiten der BU´s  – kurze Übungszeiträume wegen Arbeit und Familie, die viele Reservisten haben sind oft auch noch Zeitliche Beeinträchtigungen, will ich jetzt zu diesem Zeitraum gar nicht noch dazu rechnen).

rechnerisch um ungünstigsten Fall gesehen:

3/2023 BU für die Beförderung zum StFw (Bearbeitung von BU + Beförderung wenn es schnell läuft 3 Monate)
6/2023  Beförderung zum StFw
3/2025 1.BU zur Einplanung
3/2027 2 BU zur Einplanung (bis hier ableisten von Mindestens 48 Tagen RDL)
6/2027 Umplanung auf den OStFw DP (Bearbeitung von BU + Umplanung wenn es schnell läuft 3 Monate)
24 Tage RDL auf dem höherem DP
Anfang 2028 Beförderung zum OStFw


wenn ich jetzt bedenke, dass

1. meine letzte BU 11 Monate gedauert hatte  - von der RDL bis sie abgeschlossen war und  dann noch Vergleichskonferenzen gemacht werden müssen

2. die 72 Tage RDL (24 auf höherem DP)  in "kleinen Tranchen a 10-15 Tage im Jahr (mit Anerkennung von DVAgs in der Verwendung) geleistet werden müssen, da der Arbeitgeber auch nicht bereit sein wird länger RDL zu genehmigen

hab ich die Befürchtung das sich das erreichen des höchsten Fw DG für viele Kameraden erledigt hat

an unserer Personaler
ist es eigentlich Möglich in der BU zum StFw schon den Vermerk" Für OStFw geeignet" mit aufzunehmen und damit die 1. BU bereits zu haben ??

Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Kiloalpha am 09. Mai 2023, 20:57:23
Erste BU war positiv, zweite werde ich nicht mehr bekommen. KVK ueben in der Regel etwa 5 Tage im Jahr plus etwa 5 DVAG. Diese werden jedoch nicht anerkannt. Wenn die Altersgrenze nicht auf 75 angehoben wird wars das. Also Edeka, was solls.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 09. Mai 2023, 21:18:53
@ KA:

... Mann soll ja auch woanders üben können - habe ich mal gehört ...
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Kiloalpha am 09. Mai 2023, 21:33:01
Zahlen dann die RDL Tage? Dachte immer nur die auf dem DP gedienteb Tage zaehlen.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: bayern bazi am 10. Mai 2023, 06:03:11
bin selber in einem KVK ;)

es zählen:
RDL im KVK
DVag im KVK (müssen durch S1 anerkannt/bestätigte werden und an PersFhr gemeldet - werden dann mit angerechnet)
RDL welche im Stabsdienst abgeleistet werden (vorher aber Absprache mit PersFhr)
RDL auf KVK Lehrgängen (Hannover - Nienburg - Feuerwehrschule - Bad Neuenahr)

also es gibt da schon Möglichkeiten - läppert sich aber
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: LwPersFw am 10. Mai 2023, 08:21:16

OBACHT geben man braucht jetzt ZWEI BU mit dem Vermerk " Zum OStFw geeignet" bevor man auf den höheren DP gesetzt wird !!


an unserer Personaler
ist es eigentlich Möglich in der BU zum StFw schon den Vermerk" Für OStFw geeignet" mit aufzunehmen und damit die 1. BU bereits zu haben ??



Für das Verfahren OStFw d.R. gilt ( Stand GAIP BAPersBw IV : 19.05.2022 )

In der Verwendungsauswahlentscheidung für die Auswahl zum Oberstabsfeldwebel d.R. werden grundsätzlich nur die Unteroffiziere mit Portepee der Reserve vorgestellt, die
nachstehende Bedarfsträgerforderungen erfüllen und bei denen die letzte Beurteilung (BU) und Personalentwicklungsbewertung (PEB) im Dienstgrad Stabsfeldwebel erstellt wurde.

Weiterhin muss die letzte Beurteilung (BU) und Personalentwicklungsbewertung (PEB) auf Grundlage einer bewertbaren Dienstleistung in der Reserve erstellt sein.

Die Betrachtung erfolgt von Amts wegen, einer Antragstellung des Reservisten bedarf es nicht.


Nachstehende Bedarfsträgerforderungen sollten grundsätzlich erfüllt sein:

Der Reservist / die Reservistin muss beordert sein.

PEB:
Entwicklungsprognose Laufbahn Feldwebel wiederholt (regelmäßig mindestens zwei PEB) Potenzial bis BesGr A9mZ Oberstabsfeldwebel d.R. (Vordruck B, Nr. IV.).
Vorschläge für Folgeverwendungen wiederholt im Bereich Oberstabsfeldwebel d.R. (Vordruck B, Nr. VI. e.).     
           
BU:
Gesamturteil wiederholt (mindestens zwei BU aus Verwendungen, die der jeweiligen Laufbahn zugeordnet sind) bestätigtes überdurchschnittliches Eignungs- und Leistungsbild (Vordruck A, Nr. XIII).
Im Übergang werden dementsprechend BU gem. A-1340/50, Version 3.3 berücksichtigt.

Bei früheren Soldatinnen und Soldaten kann als vorletzte BU/PEB auch die letzte BU/PEB aus der aktiven Verwendung (nicht älter als fünf Jahre)
mit einem bestätigten überdurchschnittlichem Eignungs- und Leistungsbild und der höchsten Entwicklungsprognose mit herangezogen werden.

Englisch-SLP 2221 oder alternativ Nachweis über ein entsprechendes ziviles, durch das Bundessprachenamt anerkanntes Sprachleistungsniveau ist wünschenswert.

Grundsätzliche Bereitschaft zur Mobilität.

Einsatzbewährung: Bewährung in einer besonderen Auslandsverwendung, Mission oder Einsatzgleichen Verpflichtung ist wünschenswert.

Nachweis körperlicher Leistungsfähigkeit durch Erfüllen der Anforderungen gem. AR A1-224/0-1 („Sport und Körperliche Leistungsfähigkeit“)



Also ist die Antwort : Ja ... da "... mindestens zwei ... "

Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Sachbearbeite® am 13. Juli 2023, 16:38:12

OBACHT geben man braucht jetzt ZWEI BU mit dem Vermerk " Zum OStFw geeignet" bevor man auf den höheren DP gesetzt wird !!


an unserer Personaler
ist es eigentlich Möglich in der BU zum StFw schon den Vermerk" Für OStFw geeignet" mit aufzunehmen und damit die 1. BU bereits zu haben ??

Englisch-SLP 2221 oder alternativ Nachweis über ein entsprechendes ziviles, durch das Bundessprachenamt anerkanntes Sprachleistungsniveau ist wünschenswert.

Welches Referenzniveau braucht es, um mit SLP 2221 vergleichbar zu sein? Diese Diskussion gab es ja schon oft.

Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Ralf am 13. Juli 2023, 16:55:20
Was ist denn dein Referenzrahmen, es gibt ja verschiedene Zertifikate.
Wichtig bei allen ist dabei, dass es vom BPA anerkannt ist und gleichgesetzt wird. Das muss dann ggf. einzeln dort erfragen,
Da der SLP aber nur "wünschenswert" ist, ist es kein Pflichttor.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: ulli76 am 16. Juli 2023, 15:49:36
Wenn man die Definitionen der Niveaus vergleicht, kommt A2 hin. Und dann ist eben die Frage was für eine Art von Prüfung/Zertifikat es ist.

Sieh das mal so- von einem Oberstaber erwartet man schon, dass er sich in DER NATO-Sprache grundlegend verständigen kann.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: HCRenegade am 17. Juli 2023, 11:21:12
Verständnisfrage:

Ich "habe gehört", dass neben dem SLP auch ein 200Pkt-Test ausreichen würde, um diese (optionale) Bedarfsträgerforderung zu erfüllen.
Das mach IMHO auch durchaus Sinn, da ein Res im Gegennsatz zum Aktiven ja üblicherweise nicht auf einen Sprachenlehrgang geschickt wird - und ein SLP aus der aktiven Zeit ja nicht zwingend vorhanden sein muss.
Ist das so (noch) aktuell bzw. hat jmd hierzu Erfahrungen?
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Ralf am 17. Juli 2023, 11:39:11
Vielleicht denjenigen fragen, der sowas sagt? In der GAIP VI steht nichts dazu.

Grds. gilt für die anderen Auswahlverfahren:
Konnte das SLP Englisch aus Gründen, welche die Betroffenen nicht zu vertreten haben, nicht
oder nur teilweise erworben werden, ist ein gültiger Einstufungstest mit einem entsprechend
vergleichbaren Leistungsniveau ausreichend, der eine direkte Teilnahme an einer Sprachsonderprüfung
ermöglicht22 oder die Ausbildbarkeit in einem angemessenen Zeitraum (max. 60
Ausbildungstage) feststellt23.

22 SLP Englisch 2221: mind. 134 Pkt. (davon 54 Pkt. in Teil 1, mind. 47 Pkt. in Teil 2, mind. 33 Pkt. in Teil 3);
SLP Englisch 3332: mind. 158 Pkt. (davon mind. 47 Pkt. in Teil 3).
23 SLP Englisch 2221: mind. 40 Pkt. in Teil 1; SLP Englisch 3332: mind. 95 Pkt. in Teil 1+2.
Das Kriterium „Ausbildbarkeit“ stellt eine qualitative Abstufung der Bedarfsträgerforderung SLP Englisch dar.
Sie ist ausschließlich der aktuellen besonderen Situation der Realisierungsmöglichkeiten Sprachausbildung
Englisch geschuldet und wird im Rahmen der nächsten Überprüfung dieser AR neu bewertet.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: HCRenegade am 20. Juli 2023, 23:06:40
Hatte noch eine Auszug aus der "damaligen" Bedarfsträgerforderung gefunden, da steht

"Englisch-SLP 3332 oder Nachweis über ein entsprechendes ziviles durch das
Bundessprachenamt anerkanntes Sprachleistungsniveau wünschenswert."

@ Ralf:
Das deckt sich dann ja mit deiner Aussage.

Gibt es denn so viele "dienstältere" Res, die einen SLP vorweisen können? Als Res/Laufbahnwechsler/"Neckermann" o.ä. kommt man ja überhaupt nicht in den Genuss eines Sprachenlehrganges.
Zumindest glaube ich nicht, dass man mir die 3 Monate für den Lehrgang einfach mal so zur Verfügung stellen würde (Stichwort "Verhältnismäßigkeit Kosten/Nutzen")
Vermutlich kam daher die "Annahme" eines Persers, dass ein 200Pkt-Test reicehn würde. Zumindest verstehe ich den von dir zitierten Text so, dass ein erfolgreicher 200Pkt-Test hier zwar nicht gleichwertig zu einem SLP ist, sondern eher im Sinne "besser als nichts" zu bewerten ist.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 21. Juli 2023, 08:24:25
Anmerkung:

Ich bin bisher immer mit der Aussage "kann ich" weitergekommen (später untermauert durch ein Cambridge Zertifikat).

Kostet zwar eine Prüfungsgebühr, aber dann hat man ein nettes Zertifikat (mit Hologramm / in Farbe und digital prüfbar).
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Reservist_78 am 21. September 2023, 08:08:14
Guten Morgen, ich möchte gerne wissen, zu welchen Zeitpunkt ich zum Maj d.R. befördert werden kann.

kurz meine Daten:
- Hptm d.R. seit 07.05.2019 (Durchführung der Beförderung)
- 455 RDL-Tage im DG Hptm
- beordert seit 01.03.2023 auf DP S3StOffz
- aktuelle RDL seit 01.03.2023 auf DP S3StOffz
- Beförderung zum Leutnant im Jahr 2004, demnach 19 Jahre Offizier

Für die Ernennung zum Maj. d.R. benötige ich mindestens 10 "Offizier-Jahre" sowie viereinhalb Jahre seit Ernennung zum Hauptmann.

Auf meiner Ernennungsurkunde zum Hptm d.R. steht Köln, den 15. März 2019.

Werden die viereinhalb Jahre im DG Hptm ab dem 15. März 2019 oder dem 07.05.2019 gerechnet?
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 21. September 2023, 08:27:54
Eine Beförderung ist ab dem Zeitpunkt der dienstlichen Bekanntgabe ("Ich befördere Sie zum xx") wirksam - das Datum der Urkunde ist da unerheblich.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Reservist_78 am 21. September 2023, 09:11:25
Eine Beförderung ist ab dem Zeitpunkt der dienstlichen Bekanntgabe ("Ich befördere Sie zum xx") wirksam - das Datum der Urkunde ist da unerheblich.

Demnach werden die viereinhalb Jahre im DG Hptm ab dem 07.05.2019 gezählt und ich könnte zum 07.11.2023 zum Maj d.R. befördert werden?

Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 21. September 2023, 09:12:42
Die zeitliche Voraussetzung ist nur EINE von vielen Dingen, die beachten werden müssen.
Bitte an die Beurteilung denken.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: CCAA_HOTzenPLotz am 21. September 2023, 15:15:56
Hallo zusammen,

vorneweg: Bin ganz neu im Forum und bisher nur fleißiger Leser gewesen. Hoffe sehr, dass der Beitrag mit meinen zwei Fragen hier richtig ist.

1.
Direkt am ersten Tag meiner letzten RD (vor einigen Tagen) wurde ich zum HG d. R. befördert. Anschließend musste ich noch im Stab einen Zettel unterschreiben, dass mir die Ernennungsurkunde überreicht wurde. Mir ist klar, dass bis zur nächsten Beförderung (SG) nun mind. 12 Monate vergehen müssen.

Meine Frage richtet sich deshalb konkret darauf: Ab wann beginnen diese 12 Monate "Standzeit" im Dienstgrad des HGs????

Gilt das Datum der Urkunde an dem diese erstellt wurde (dieses liegt ja schon knapp 4 Monate zurück) oder beginnt die "Standzeit" mit dem Tag der Überreichung? Sprich: Erster Tag meiner RD?

2.
Wenn man am ersten Tag der RD befördert wird, werden dann die Tage für den nächst höheren Dienstgrad schon berücksichtigt?


Vielen Dank für eure Antworten!

Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Ralf am 21. September 2023, 15:24:51
Eine Beförderung ist ab dem Zeitpunkt der dienstlichen Bekanntgabe ("Ich befördere Sie zum xx") wirksam - das Datum der Urkunde ist da unerheblich.
zu 1 Die Frage wird ja 3-4 Beiträge oben drüber bereits beantwortet.
zu 2 ja
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: CCAA_HOTzenPLotz am 21. September 2023, 16:46:14
TOP! Danke!
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Reservist_78 am 22. September 2023, 09:50:37
Die zeitliche Voraussetzung ist nur EINE von vielen Dingen, die beachten werden müssen.
Bitte an die Beurteilung denken.

Zu den anderen Voraussetzungen hatte ich in meinem ersten post die Aufzählungen gemacht.

Im Oktober 2022 habe ich eine Regelbeurteilung + PEB erhalten. Im PEB wurde meine Entwicklungsprognose bis BesGr A14 angegeben sowie in der zusammenfassenden Beschreibung wurde "muss weiter gefördert werden, als Stabsoffizier ohne Zweifel vorstellbar" zum Ausdruck gebracht.

Ist eine weitere Beurteilung für eine RDL auf dem StOffz-DP notwendig? Auf den StOffz-DP bin ich ja erst im März 2023 umbeordert worden.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 22. September 2023, 10:27:06
Nach meinem Verständnis ist eine Beurteilung auf dem höher dotiertem DP notwendig - dafür sollte ja noch Zeit sein, und die Personaler planen die Umplanung ja meistens rechtzeitig.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Reservist_78 am 27. September 2023, 06:59:44
Nach meinem Verständnis ist eine Beurteilung auf dem höher dotiertem DP notwendig - dafür sollte ja noch Zeit sein, und die Personaler planen die Umplanung ja meistens rechtzeitig.

Gibt es dazu eine Quelle zum nachlesen? Ich habe bei meiner Recherche leider keine Information finden können, dass eine BU auf dem höherwertigeren DP notwendig ist, um befördert werden zu können (neben den ganzen anderen Voraussetzungen: Offizierjahre, RDL-Tage, Beorderung auf DP, etc.).
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: MikeEchoGolf am 27. September 2023, 07:57:45
Es muss mindestens 12 Tage auf einem höheren DP geübt werden; zwangsläufig folgt dann auch eine BU, angefordert durch BAPersBw.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: LwPersFw am 27. September 2023, 08:23:46
Nach meinem Verständnis ist eine Beurteilung auf dem höher dotiertem DP notwendig - dafür sollte ja noch Zeit sein, und die Personaler planen die Umplanung ja meistens rechtzeitig.

Gibt es dazu eine Quelle zum nachlesen? Ich habe bei meiner Recherche leider keine Information finden können, dass eine BU auf dem höherwertigeren DP notwendig ist, um befördert werden zu können (neben den ganzen anderen Voraussetzungen: Offizierjahre, RDL-Tage, Beorderung auf DP, etc.).


Dies ergibt sich aus A-1340/49 Nr. 3003 i.V.m. 2002.

Findet sich umgesetzt in den GAIP der Abt VI des BAPersBw , KennNr 103-01-00 i.V.m. 100-02-00

Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Reserviste_78 am 27. September 2023, 09:06:10
Es muss mindestens 12 Tage auf einem höheren DP geübt werden; zwangsläufig folgt dann auch eine BU, angefordert durch BAPersBw.

Bezüglich einer Beförderung zum Major d. R. dürfte die Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad insgesamt 60 Tage und davon in höher bewerteten Verwendungen 24 Tage betragen.

Da ich seit März 2023 auf dem StOffz-DP beordert bin und auch seitdem auf diesem DP RDL leiste, sollte die zuvor genannte Vorrausetzung von mir erfüllt sein.

Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 27. September 2023, 09:42:08
.. dann kümmere Dich um die Beurteilung, Quellen hat LwPersFw ja nun genannt, viel Erfolg.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Reservist_78 am 28. September 2023, 09:17:50
Beförderung ist gestern erfolgt. Ich war total überrascht - hatte absolut keine Ahnung!

Dennoch vielen Dank für eure Beiträge und eure Mühe!
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: bayern bazi am 30. September 2023, 07:05:18
dann gratulier i moi :)

statt am Bier nehma ma a  a Spende füs Forum ;) )
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: holgereckardt am 28. November 2023, 11:39:08
Hallo zusammen,

gibt es eine Definition zu "davon in höher bewerteten Verwendungen" ?
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: Ralf am 28. November 2023, 11:48:27
Höher dotierter DP, als den man aktuell besetzt.
Bspw. Dienstgrad HptFw und man wird auf einem OStFw-Do verwendet.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: konfuzius5278 am 29. Februar 2024, 13:10:44
Liebes Forum,

nachdem ich schon früher hier gewesen bin bezüglich der Beförderung möchte ich noch einmal in einem speziellen Punk nachhaken.

Ich habe für meinen Dienstpostem im KVK mittlerweile 2 Lehrgänge besucht jeweils 5 Tage (abgesehen von Übungen im KVK)

Meine Frage nun: Werden diese auf die Mindestzeiten zur Wehrdienstdauer angerechnet oder nicht.

Habe hier unterschiedliche Aussagen. Mein zuständiger S1 Fw sagt Nein, andere sagen selbstverständlich...

Nach A1380/49 Abschnitt 3,
Punkt 3009 Wehrdienstleistungen sind.... anzurechnen wenn Sie.....
im Rahmen der Aus,-Fort und Weiterbildung für die bestehende oder zukünftige Beorderungsverwendung geleistet werden.

Das müsste doch zu treffend sein.....


Anderer Punkt noch in dem Zuge: Brauche ja eine Beurteilung zur Beförderung, habe deshalb extra eine Wehrübung als Truppenarzt in anderer Zuständigkeit angestrebt.

An wen muss ich mich Anschließend wenden wegen der Beurteilung? Mein S1 Bereich der die dort entsprechend abfordert? Direkt beim Vorgesetzen für die Wehrübung im entsprechenden Bereich?

Danke für die Info.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 29. Februar 2024, 13:13:52
Zu 1.: Ja, klar, steht da ja ausdrücklich.

Beurteilung: Muss VORHER von der personalbearbeitenden Stelle angefordert werden - also Deinen Personalführer drauf ansprechen - wenn er es nicht automatisch selber macht.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: bayern bazi am 29. Februar 2024, 22:11:47
Hallo zusammen,

gibt es eine Definition zu "davon in höher bewerteten Verwendungen" ?

im KVK sind die Fw Dp Fw- StFw gebündelt

erst der OstFw ist der nächst höhere DP

auf diesen wirst du erst versetzt wenn du ZWEI Beurteilungen im DG StFw bekommen hast - und erst dann zählen die Tage auf höher dotierten DP, welche benötigt werden zur Beförderung
Titel: Beförderung Reservisten
Beitrag von: dh458835 am 02. April 2024, 21:14:44
Hallo Zusammen.

mir ist die Frage nach einer möglichen Beförderung persönlich nicht ganz so wichtig (bin ja nicht aus diesem Grund wieder aktiv als Reservist eingestiegen), aber mein Umfeld nervt mich regelmäßig damit. Meine Einheit möchte ich damit nicht behelligen, denn die haben derzeit dringendere Fragen zu klären. Vielleicht kann hier jemand meinen Horizont erweitern, im Forum bin ich da nicht so schlau daraus geworden:

1997 als Saz2 im Rang HG ausgeschieden, Beruflichen Weg gemacht bis zur Führungsposition durch Leistung (verantwortend für bis zu 200 Mitarbeiter) allerdings ohne Studium, im vergangenen Jahr vom 27.11. bis 15.12.23 eine beorderte RÜ als HG gemacht und dieses Jahr wieder beordert vom 04.11. bis 20.12. (inklusive Lehrgang an der MOS).

Welche Beförderung könnte als nächstes anstehen (positive Beurteilung und Befähigung vorausgesetzt).
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 02. April 2024, 21:18:50
StGefr
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: PzPiKp360 am 02. April 2024, 22:55:07
Falls es mehr werden soll: Laufbahnwechsel
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: StefanD am 14. April 2024, 18:56:01
Eine Frage die mich brennend interessiert:

Ich war bisher nicht beordert und habe trotzdem immer wieder mal geübt, werden diese Tage für die Beförderung mitgerechnet, falls das mit meiner Beorderung was wird? Oder ist das nur einfach "Danke, das Sie da waren"? In den mir bekannten Quellen, finde ich dazu nichts, abgesehen vom Grundsatz: ohne Beorderung keine Beförderung.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 14. April 2024, 19:28:51
WENN dienstpostengerecht auf passender Ebene verwendet, KANN man diese Tage anrechnen.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: StefanD am 15. April 2024, 12:43:16
@FK

Danke für die Info!

Dass heisst dann also, dass es Ermessenssache ist. Und da ja selbst immer in anderen Funktionen war, als die meiner ATN war ist es eher unwahrscheinlich, dass mir da was angerechnet würde. Mir fehlen da ja auch die Nachweise über die Funkionen, die zwar höherwertig waren, aber nicht zu meinem Stabsdienstsoldaten passen.

Naja, erstmal abwarten, ob es die Einheit überhaupt schafft mich zu beordern ... Die Truppe unterstütze ich trotzdem weiter, auch wenn ich nicht befördert werden kann.
Titel: Antw:Beförderung Reservisten
Beitrag von: F_K am 15. April 2024, 18:18:19
Bei Mannschaften wird es in der Regel großzügig gehandhabt - enger halt bei (Unter-) Offizieren.

Beispiel: RD auf Dienstposten "Nimwegen Marschierer" (also Ebene Mannschafter) zählt nicht als Tage für eine Offz Verwendung. Dies ist inhaltlich auch nachvollziehbar.